Dies ist ein Beitrag zum Thema Haftung Betreuer im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
irgendwie steige ich nicht ganz durch:
Es geht ums Erben, um Ansprüche gegenüber dem verstorbenen Vater (Nachlass des verstorbenen ...
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02.11.2022, 16:37 | #11 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 78
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Hallo,
irgendwie steige ich nicht ganz durch: Es geht ums Erben, um Ansprüche gegenüber dem verstorbenen Vater (Nachlass des verstorbenen Vaters). Die Stiefmutter lebt noch. Gab es ein Testament vom verstorbenen Vater? Bei gesetzlicher Erbfolge kann man doch kein "Alleinerbe" vom verstorbenen Vater sein. Es geht doch bisher nur um die (gesetzlichen) Anteile. Oder wie liegt der Fall? Um welchen Anteil vom Erbe geht es eigentlich? Was muss deiner Meinug nach die gesetzliche Betreuerin der Stiefmutter regeln? Welche Aufgabenkreise hat sie?
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Mimmi aus Baden-Württemberg |
02.11.2022, 19:38 | #12 |
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Registriert seit: 24.10.2021
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 111
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Hallo Mimmi, durch ein Testament meines 2018 verstorbenen Vaters bin ich dessen anteiliger Erbe sowie auch meine Stiefmutter. Durch ein weiteres und einziges Testament von 2020 meiner noch lebenden Stiefmutter, bin ich deren zukünftiger Alleinerbe (es gibt außer mir keine Kinder/Schwestern/Brüder etc). Da meine Stiefmutter mittelgradig dement ist, ist sie geschäftsunfähig und kann das Testament nicht mehr ändern. Es ist somit bindend.
Die Betreuerin hat vom Gericht u.a. die "Vermögenssorge einschließlich der Geltendmachung von rechten gegenüber ihren Bevollmächtigten" zugewiesen bekommen. Da die Berufsbetreuerin meine Stiefmutter rechtlich vertritt - hat das Vermögen meines Vaters - und mein Erbanspruch meines Vaters nach fast 5 Jahren noch nicht abgewickelt wurde, ist sie dafür zuständig. Doch diese stellt sich quer. Mit meiner Stiefmutter hätte ich dieses Problem nicht. Da die Verjährung der Anfechtung einer sittenwidriger Schenkung - steht in Gerichtsbeschluss des AG - an eine andere Person im Wert von ca. 700.000€ droht, hat mein RA die Betreuerin in die Pflicht genommen die nichts unternimmt. |
02.11.2022, 19:39 | #13 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Die gesamte Ursprungsstory wurde bereits mehrfach in verschiedenen Bereichen/Threads dargestellt.
Ein, und mehre Anwälte, sind jeweils involviert. Keiner hier kennt den Fall genau ausser vielleicht der Threadstarter. Es bleibt nur den Ausgang abzuwarten und die nötige Geduld dafür aufzubringen. Mutmaßungen a la, wer macht dies warum, können evtl. die eigene seelische Qual erleichtern- aber mehr auch nicht. "Schuldsprüche " können hier nicht getätigt werden. (Vor-) Verurteilungen schon gar nicht.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
02.11.2022, 19:59 | #14 | |
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Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 111
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Zitat:
Ich möchte hier niemanden Vorverurteilen geschweige jemanden schuldig sprechen, sondern nur darstellen wie eine Betreuerin das Ansehen anderer Betreuer*innen schaden kann. |
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02.11.2022, 20:05 | #15 | |
Gesperrt
Registriert seit: 24.10.2021
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 111
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Zitat:
Naja, je länger die Sache dauert, je mehr Geld wird verdient. Der ex RA hat 91 Std. gebraucht und fast nichts erreicht. Mein neuer RA - spezialisiert auf solche Fälle - meint, er kommt erfahrungsgemäß mit 16Std. aus. Das sind eben Welten. |
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03.11.2022, 09:19 | #16 | |
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Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 111
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Zitat:
Habe vergessen, dass der RA nur nach Stunden abrechnet und nicht nach Fall! Die Anwälte sind nämlich nicht dumm. |
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04.11.2022, 06:28 | #17 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,279
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Wenn der Streitwert hoch ist, wird im Regelfall nach RVG abgerechnet, wer aber wegen Peanuts klagt, findet ohne Vereinbarung einer höheren Vergütung gar keinen Anwalt...
Vielleicht sollte geprüft werden, ob die Vergütungsvereinbarung überhaupt wirksam zu Stande kam |
09.11.2022, 17:14 | #18 | |
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Beiträge: 111
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Zitat:
Hallo Mächschen, so sichern sich die Rechtsanwälte wie mein EX-RA in einer Vereinbarung ab um nach Stunden abrechnen zu können. Soweit die Rechtsanwälte .... in der vorbezeichneten Angelegenheit nicht außergerichtlich tätig sind, gelten die gesetzlichen Gebühren. Deshalb haben manche Anwälte, wie mein EX-RA, keine Lust an einer Verhandlung und ziehen die Sache in die Länge um möglichst viel Geld zu verdienen und der Stundensatz 220€-250€ + MwSt. beträgt. Insbesondere dann, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat die das übernimmt. Habe meinem EX-RA in Google eine schlechte Bewertung gegeben und keine Zahlen reingeschrieben. Nur dass er einen 4-stelligen Betrag erreicht hat der mich einen mehrfachen 5-Stelligen Betrag gekostet hat und dass ich ihm das Mandat entzogen habe. Daraufhin bekam ich von Google eine E-Mail zur Stellungnahme, indem er angab, dass er mich gar nicht kenne und auch keine Geschäftsverbindung bestanden habe. Deshalb sei die Bewertung zu löschen. Habe an Google die Rechnungen mit fast 24.000€ als Beweis gesendet. Seitdem ist Ruhe. So frech sind manche Anwälte. Geändert von WolfgangW (09.11.2022 um 17:47 Uhr) |
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09.11.2022, 17:19 | #19 |
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Beiträge: 111
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Vielen Dank an Horst Deinert für deine tollen Tipps und der nüchterne und Tollen Meinung. Wenn nur alle so wären.
Geändert von WolfgangW (09.11.2022 um 17:49 Uhr) |
18.01.2023, 08:03 | #20 | |
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Zitat:
Hallo Frau Holocher, die Betreuerin und arrogante Rechtsanwältin hat nachdem mein Anwalt ihr mit Haftung gedroht hat, das Handtuch geworfen und die Betreuung abgegeben. Eine neue Betreuerin, auch eine Rechtsanwältin wurde von der Betreuungsbehörde (Landratsamt) vorgeschlagen und per Gerichtsbeschluss eingesetzt. Mal sehen wie lange die die Betreuung ausübt. Wenn Sie meinen, die ganze Sache sei erfunden, dann fragen Sie doch mal den Betreuungsrechtler Prof. Dr. Thieler der sagt, mit solchen Fallen haben wir tagtäglich zu tun. Ich werde nun ein Rezept schreiben, wie einfach und mit welchen legalen Mitteln jede Vollmacht ausgehebelt werden kann und somit eine Betreuung eingerichtet werden muss (die Betreuer müssen ja beschäftigt werden). Die beste Voraussetzung eine Betreuung per Vollmacht zu verhindern ist, wenn kein Vermögen vorhanden ist um dem Staat nicht auf der Tasche zu liegen. Dies soll keine Verschwörungstheorie gegen alle Betreuer*in sein, sonder gegen den Gesetzgeber der so etwas überhaupt ermöglicht. Im Übrigen habe ich die ganze Sache nachweislich erlebt. |
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