Dies ist ein Beitrag zum Thema Haftung Betreuer im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Um nicht alle Betreuer über einen Kamm zu scheren, vermisse ich das Thema Haftung der Betreuer bzw. habe ich noch ...
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Registriert seit: 24.10.2021
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 111
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Um nicht alle Betreuer über einen Kamm zu scheren, vermisse ich das Thema Haftung der Betreuer bzw. habe ich noch nicht gefunden.
Es gibt auch Betreuer die nicht zum Wohle der Betreuten Person handeln (Sendung ZDF Zoom v. 24.08.2022) Täter statt Wohltäter, kriminellen Betreuern auf der Spur. Sendung vom 17.08.2022 MDR – EXAKT 20.15 Uhr, Grenzenlose Macht? Wenn Berufsbetreuer ihre Verantwortung missbrauchen. Oder wie in meinem Fall wenn die Betreuerin (Rechtsanwältin) die Verjährung anstrebt und nichts tut. Diese wurde nun von meinem RA aufgefordert tätig zu werden, um eine Eigenhaftung im Erbfall (bin Alleinerbe) zu vermeiden. Z.B. Vollmachtmissbrauch des ex Bevollmächtigten die schon lange widerrufen wurde und nicht eingezogen wurde, strafrechtliche Schritte gg. ex Bevollmächtigten wg. Unterschlagung, Urkundenunterdrückung und Urkundenfälschung, Bearbeitung und Prüfung der Notarhaftung... |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,609
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Moin moin
Zum Thema Haftung gibt es durchaus eine ganze Menge hier im Forum. Das wird üblicherweise in Einzelfragen zu bestimmten Fällen abgearbeitet. Die diversen TV-Sendungen, in denen gegen Betreuungen gehetzt wird, sind in den allermeisten Fällen notorischer Blödsinn, bei dem sich im Nachgang herausstellt, dass es doch nicht so kriminell war. Damit streite ich nicht ab, dass so etwas auch vorkommt - aber solche Fälle gehen nicht oft durch die Medien. Solange die Verfahren laufen wird nicht berichtet, um nicht in die Verfahren einzugreifen. Und wenn die Verfahren abgeschlossen sind, ist es Schnee von gestern. Medien sind an Einschaltquoten, Klicks oder Auflage interessiert. Seriöse Berichterstattung oder ordentliche Arbeit haben da grundsätzlich das Nachsehen gegenüber Themen, die man als Skandal verkaufen kann. Es gibt Dummköpfe, die so etwas unhinterfragt glauben - so nach dem Motto: Scheiße schmeckt prima, Milliarden Fliegen können sicih nicht irren. Bleib doch mit Deinem RA an Deiner Betreuerin dran und berichte mal, was sich ergibt. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 24.10.2021
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 111
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Ich kann vorläufig nur in meinem Fall Berichten, indem die Betreuerin - Rechtsanwältin - nur Geld kostet und wartet bis die Sache verjährt ist damit sich dies in Schnee von gestern auflöst. Deshalb ist es dringend geboten die Betreuerin in Haftung zu nehmen denn beim Geld (Vermögensschaden ca. 700.000€) hört der Spaß einfach auf. Wer das nicht tut ist selber schuld.
Habe als Bevollmächtigter noch Erbansprüche an die Betreute Person - verstorbener Ehemann/Vater - die nach fast 5 Jahren durch die Blockadehaltung der Betreuerin immer noch nicht abgeschlossen sind, obwohl ich sowieso Alleinerbe der Betreuten (dement u. Geschäftsfähig) bin. Die Betreuerin spielt sich als King auf und meint tun und lassen zu können was sie will. Eine Unterhaltung ist mit ihr nicht möglich. Solche Leute müssen in die Schranken verwiesen werden. Nähmilch erst am Schluss wird abgerechnet und sie muss mit mir vorliebe nehmen ob sie will oder nicht. Zum Thema das solche nur Einzelfälle sind kann ich mit dir Imre nicht ganz teilen. Schau doch mal Beim BGH in den Entscheidungen nach und gib den Begriff Betreuung ein, dann werden weit über 1000 Entscheidungen gefunden. Selbst ein BGH-Richter sagt, dass 40% der Gerichtsentscheidungen fehlerhaft sind. Das gibt zu denken. Damit will ich nicht alle die Betreuer*innen schlecht reden, die bestimmt eine gute und ordentliche Arbeit machen, aber so ist es in meinem Fall der Film- und Buchreif ist. Habe über 60 A4 Seiten eine Doku. Geändert von WolfgangW (01.11.2022 um 16:13 Uhr) |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,609
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Moin moin
Zitat:
Wenn beim BGH über 1000 Entscheidungen nur zum Betrteuungsrecht gefunden werden können, dann handelt es sich nicht nur um Fälle, in denen Vergehen geahndet werden. Das ist nur ein Teil davon. Und vor dem Hintergrund, dass bei allen Neubestellungen und Abgängen von Betreuten seit über 20 Jahren deutlich mehr als 1.000.000 Menschen Betreut werden - es also wohl mehr als 2.000.000 Betreuungsfälle gibt, sind der Bruchteil von den 1000 BGH-Fällen durchaus als Einzelfälle anzusehen - die spielen sich im Bereich deutlich unter 1 Promille ab. Gefühlt ist das natürlich irre viel. Aber auch nur subjektiv... MfG Imre
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Forums-Geselle
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,636
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Es gibt ca 1,3 Mio Betreuungen. Und über die letzten 30 Jahre ca 20 BGH-Entscheidungen zur Betreuerhaftung. Wahrscheinlich ca 200 von allen Gerichten zusammen. Was man beim BGH beim Stichwort Betreuung findet, hat oft noch nicht was mit dem Betreuungsrecht zu tun, denn es gibt den Begriff Betreuung auch in ganz anderen Zusammenhängen. Und die betreuungsrechtlichen Entscheidungen betreffen ganz unterschiedliche Fragen, oft Verfahrensfehler bei Anhörungen, Streitfragen um Genehmigungen, Vergütungsfragen.
Und dass Betreuer Fehler machen, bestreitet ja keiner. Dafür gibt es die Berufshaftpflichtversicherung. Und dass es auch schon mal unschöne Fälle in Richtung Untreue durch Betreuer gegeben hat, ist auch wahr. So wie in jedem anderen Beruf. Ich frage mich, was die Intention des Threadstarters ist. Wenn ein Schaden entstanden ist, ist der Betreuer zu verklagen, wenn er ihn nicht seiner Versicherung meldet. Wenn er eine Straftat begangen hat, ist er bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Thats it.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#7 |
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Gesperrt
Registriert seit: 24.10.2021
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 111
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Viele Angelegenheiten kommen erst gar nicht an die Öffentlichkeit, denn mein ex Anwalt dem ich das Mandat entzogen habe, indem er einen Kuschelkurs gegen die Betreuerin gefahren hat und weder eine Klage noch diese in diese Pflicht genommen hat. Bis jetzt hat mich die Angelegenheit ca. 35.000€ gekostet - meine Kosten und die des gegnerischen Anwalt, da ich Alleinerbe bin - und die Sache ist noch nicht zu ende.
Viele haben diese finanziellen Mittel gar nicht, so dass dies nicht bekannt wird und geben klein bei. In meinem Fall würde mich interessieren, wie hoch die Versicherungssumme einer Berufsbetreuerin für Vermögensschäden ist? Nochmal, ich bin nicht gegen die vielen Betreuer*innen die einen sehr guten Job machen und ehrlich sind. |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,636
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Da es vermutlich um einen Vermögensschaden geht, da ist meist 250.000 die Versicherungssumme, manchmal auch mehr. Weniger ist unwahrscheinlich.
Und: kann es sein, dass der bisherige (eigene) Anwalt die Beweislage als zu dünn betrachtet? „Kuschelkurs“ wäre sonst ja Unfug, der Anwalt verdient doch dadurch weniger. Außerdem, ist das überhaupt schon der Versicherung gemeldet?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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Gesperrt
Registriert seit: 24.10.2021
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 111
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Meine Stiefmutter 89 Jahre lebt noch in einem Pflegeheim, d.h. erst wenn sie nicht mehr leben sollte kann ich tätig werden, da ich Alleinerbe von ihr bin. Mein ex Anwalt hat viele Briefe geschrieben und fast nichts erreicht (ausstehender Erbanspruch meines 2018 verstorbener Vaters). Mit meiner Stiefmutter habe ich keine Probleme, nur die Betreuerin blockt. Zudem habe ich noch eine Vollmacht über den Tod hinaus. Die andere Vollmacht des ex Bevollmächtigten wurde gegenüber den Bankangestellten widerrufen - steht im Betreuungsbeschluss - und das Zivilgericht sieht keinen Anlass diese einzuziehen und die Betreuerin tut auch nichts dagegen. Darum wurde ihr nun auferlegt tätig zu werden um einen Vollmachtmissbrauch des ex zu verhindern.
Die gerichtliche bestellte Betreuerin steckt nun in einer Zwickmühle, denn sie gab an, dass das notarielle Nachlassverzeichnis rechtens sei, obwohl einiges darin fehlt. Nun hat mein neuer RA sie aufgefordert eine Eidesstattliche Versicherung dafür abzugeben. Das wird sie vermutlich nicht machen, da ich im Erbfall sie kontrollieren werde. Die Betreuung abgeben kann sie auch nicht, den dann würde sie vermutlich von der Betreuungsbehörde keine neuen Betreuungen mehr zugewiesen bekommen. Der Versicherungsschutz für Vermögensschäden bis 250.000€ reicht bei weitem nicht aus, denn es geht um fast 700.000€. Und wenn Fahrlässigkeit im Spiel ist, wird die Versicherung nicht bezahlen. |
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#10 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,636
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Doch, gerade - und nur - bei Fahrlässigkeit wird gezahlt. Wäre keine Fahrlässigkeit im Spiel (und auch kein Vorsatz), gäbe es gar keinen Schadenersatzanspruch. Dann gäbe es allenfalls einen Schaden. Aber für den kommt dann keiner auf. Hat der Anwalt das nicht erklärt?
Wir sind hier nicht im Bereich der Gefährdungshaftung. Ich vermute mal, der Anwalt kann gerade die Fahrlässigkeit der Betreuerin nicht beweisen. Dann wäre es allerdings besser, schlechtem Geld kein Gutes hinterher zu werfen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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