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Anrechnung Corona Sonderzahlung auf Grusi

Dies ist ein Beitrag zum Thema Anrechnung Corona Sonderzahlung auf Grusi im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Der hiesige SLT ist der Ansicht, die gezahlten 200,- € (gezahlt in 4 x 50,- €) Corona Sonderzahlungen sind als ...


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Alt 28.10.2022, 15:42   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 13.05.2021
Ort: Osthessen
Beiträge: 34
Standard Anrechnung Corona Sonderzahlung auf Grusi

Der hiesige SLT ist der Ansicht, die gezahlten 200,- € (gezahlt in 4 x 50,- €) Corona Sonderzahlungen sind als Einkommen zu sehen und gemäß der Vorgabe nach § 82 Abs. 3 S. 2 SGB XII bei der Grusi anzurechnen.

Ich kann dies aus dem Gesetzestext nicht erkennen.

Was sagen die Profis? Ist das richtig und überall so??
Betreuungslehrling ist offline  
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Alt 28.10.2022, 15:53   #2
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,249
Standard

Die Soforthilfe von diesem Juli, die alle Leistungsbezieher bekamen?


Das ist natürlich völliger Quatsch. Dem Amt einfach § 144 SGB XII vor die Füße hauen und wenn sie immer noch nicht lernen wollen, sollen sie fühlen -> Klage.
Pichilemu ist gerade online  
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Alt 28.10.2022, 16:26   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 13.05.2021
Ort: Osthessen
Beiträge: 34
Standard

Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Die Soforthilfe von diesem Juli, die alle Leistungsbezieher bekamen?


Das ist natürlich völliger Quatsch. Dem Amt einfach § 144 SGB XII vor die Füße hauen und wenn sie immer noch nicht lernen wollen, sollen sie fühlen -> Klage.
Ja die vom Juli.

Danke für den Gesetzestext, den hatte ich nicht gefunden
Betreuungslehrling ist offline  
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Alt 05.01.2023, 09:46   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.10.2014
Beiträge: 212
Standard

Hallo,
gibt es solch eine Vorschrift auch für die Corona Sonderzahlung in Höhe von 150 € im Jahr 2021? Ich habe keine gefunden.



VIele Grüße
DieNeue ist offline  
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Alt 05.01.2023, 09:59   #5
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,249
Standard

Zitat:
Zitat von DieNeue Beitrag anzeigen
Hallo,
gibt es solch eine Vorschrift auch für die Corona Sonderzahlung in Höhe von 150 € im Jahr 2021? Ich habe keine gefunden.
Die Corona-Sonderzahlung davor? Das wäre die gleiche Vorschrift, nur die vorherige Fassung. Dass die Vorschrift aufgehoben wurde (weil es 2022 eine zweite Corona-Sonderzahlung gab) heißt nicht, dass die erste Corona-Sonderzahlung aus 2021 jetzt plötzlich angerechnet werden darf.
Pichilemu ist gerade online  
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Alt 05.01.2023, 10:04   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.10.2014
Beiträge: 212
Standard

Ah, dann steht es sozusagen in § 144 SGB XII a.F.


Vielen Dank! Das hilft mir sehr
DieNeue ist offline  
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