Dies ist ein Beitrag zum Thema Anrechnung Corona Sonderzahlung auf Grusi im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Der hiesige SLT ist der Ansicht, die gezahlten 200,- € (gezahlt in 4 x 50,- €) Corona Sonderzahlungen sind als ...
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28.10.2022, 15:42 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 13.05.2021
Ort: Osthessen
Beiträge: 34
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Anrechnung Corona Sonderzahlung auf Grusi
Der hiesige SLT ist der Ansicht, die gezahlten 200,- € (gezahlt in 4 x 50,- €) Corona Sonderzahlungen sind als Einkommen zu sehen und gemäß der Vorgabe nach § 82 Abs. 3 S. 2 SGB XII bei der Grusi anzurechnen.
Ich kann dies aus dem Gesetzestext nicht erkennen. Was sagen die Profis? Ist das richtig und überall so?? |
28.10.2022, 15:53 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,249
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Die Soforthilfe von diesem Juli, die alle Leistungsbezieher bekamen?
Das ist natürlich völliger Quatsch. Dem Amt einfach § 144 SGB XII vor die Füße hauen und wenn sie immer noch nicht lernen wollen, sollen sie fühlen -> Klage. |
28.10.2022, 16:26 | #3 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 13.05.2021
Ort: Osthessen
Beiträge: 34
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Zitat:
Danke für den Gesetzestext, den hatte ich nicht gefunden |
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05.01.2023, 09:46 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.10.2014
Beiträge: 212
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Hallo,
gibt es solch eine Vorschrift auch für die Corona Sonderzahlung in Höhe von 150 € im Jahr 2021? Ich habe keine gefunden. VIele Grüße |
05.01.2023, 09:59 | #5 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,249
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Die Corona-Sonderzahlung davor? Das wäre die gleiche Vorschrift, nur die vorherige Fassung. Dass die Vorschrift aufgehoben wurde (weil es 2022 eine zweite Corona-Sonderzahlung gab) heißt nicht, dass die erste Corona-Sonderzahlung aus 2021 jetzt plötzlich angerechnet werden darf.
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