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AOK gibt keine Auskunft, trotz Gesundheitsfürsorge

Dies ist ein Beitrag zum Thema AOK gibt keine Auskunft, trotz Gesundheitsfürsorge im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen, von meinem Betreuten habe ich (da ein Eilfall) die Gesundheitsfürsorge, aber bisher keine Kontoverbindung (und keine Vermögenssorge. Er ...


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Alt 14.11.2022, 09:14   #1
Mayla
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AOK gibt keine Auskunft, trotz Gesundheitsfürsorge

Guten Morgen,

von meinem Betreuten habe ich (da ein Eilfall) die Gesundheitsfürsorge, aber bisher keine Kontoverbindung (und keine Vermögenssorge. Er kennt seine Kontoverbindung selbst nicht und hat seine Karte zudem verloren).
Der AOK habe ich meinen Betreuerinnenausweis geschickt und am Telefon wurde mir dann jede Auskunft verweigert, weil ich das Authentifizierungskennwort (dort offenbar nur die Bank des Betreuten) nicht nennen konnte. Ich habe dann den Sachverhalt erklärt und darum gebeten, dass mir ein anderes Authentifizierungskennwort per Post geschickt wird. Ich wurde daraufhin meiner Meinung nach regelrecht hysterisch angezickt, dass es so etwas nicht gebe.
Ich finde das total frustrierend, dass die AOK so wenig lösungsorientiert ist an der Stelle.

Ich habe mich dann per Email beschwert und habe als Antwort eine Mail bekommen, dass man mir aus Gründen des Datenschutzes per Email keine Antwort gibt und ich in ein Servicecenter vor Ort gehen soll.

Ist das rechtens? Muss die AOK nicht sicherstellen, dass Betreuer mit Gesundheitsfürsorge am Telefon und per Email kommunizieren können, auch wenn sie nicht die Bankverbindung des Betreuten kennen?

Habt ihr eine Idee, was ich diesbezüglich unternehmen kann?
 
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Alt 14.11.2022, 09:58   #2
Mayla
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Jetzt will in einem anderen Fall die Sparkasse (habe die Vermögenssorge) zusätzlich zur beglaubigten Abschrift meines Betreuerausweises meinen Personalausweis und meine Steuer-ID. Ist das normal? Perso finde ich nachvollziehbar und ok, aber die Steuer-ID? Wieso? Das bereitet mir Unwohlsein.

Geändert von Mayla (14.11.2022 um 10:45 Uhr)
 
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Alt 14.11.2022, 10:41   #3
Mayla
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Habe jetzt das hier zur Steuer-ID gefunden. Vielleicht hilft es jemand anderem auch:

https://www.berufsbetreuung.de/der-b...20auch%20nicht

Schickt Ihr mit eurer beglaubigten Kopie des Betreuerausweises immer auch eine Personalausweiskopie von euch mit?
 
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Alt 14.11.2022, 13:15   #4
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 401
Standard

Zitat:
Zitat von Mayla Beitrag anzeigen
Guten Morgen,
Der AOK habe ich meinen Betreuerinnenausweis geschickt und am Telefon wurde mir dann jede Auskunft verweigert, weil ich das Authentifizierungskennwort (dort offenbar nur die Bank des Betreuten) nicht nennen konnte.
Tatsächlich habe ich von der AOK Nds neulich postalisch eine Bestätigung der Betreuung zusammen mit einer "Gesprächspartnernummer" bekommen. Diese solle ich bei Kontakten immer angeben.
Danach gefragt wurde ich noch nicht.

Kommunikation per Email kannst Du nicht erzwingen - ist kein sicheres Medium. Die AOK muss dir aber auf den gängigen Kanälen antworten geben, und dass sind vor Allem per Post oder persönlich vor Ort.
Wenn es eilt, dann gehe in nächste Geschäftsstelle. Die Kollegen vor Ort werden i.d.R. auch nur mit den Augen rollen und dir die notwendigen Infos geben. Sonst schreibe und warte auf die Antwortpost.

Bei der Sparkasse mache ich meist einen Termin vor Ort, mit Perso (den ich dann doch nicht brauche - man kennt sich ja) und ohne Steuer-ID. Das öffnet für die Zukunft Türen und ich kann dabei noch ein paar andere Sachen klären. So kommt man manchmal an gestempelte Umsatzlisten oder kann eine wichtige neue Betreuung dann doch mal per Email einrichten lassen.
__________________
--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist offline  
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Alt 14.11.2022, 15:00   #5
Mayla
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo,

danke für deine Antwort.

Ich werde dann der AOK per Post schreiben.
 
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Alt 14.11.2022, 15:37   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
Standard

Hallo Mayla, bei einer Neueröffnung eines Kontos durch einen Betreuer wird benötigt:

- Betreuerausweis
- Personausweis des Betreuers
- Steuer-ID des Betreuten (erhält man vom EMA oder Finanzamt)

Der PA des Betreuten und die Steuer-ID des Betreuers werden nicht benötigt. Sofern der Betreute selbst über das Konto verfügen soll, muss er allerdings auch persönlich mit seinem PA vorsprechen, um die Unterschriftskarte zu unterschreiben. Das muss aber nicht bei der Eröffnung geschehen. Siehe unter: https://www.lexikon-betreuungsrecht....tionspflichten

Bei einem bestehenden Konto, bei dem sich der Betreuer zusätzlich eintragen lassen will, reicht der PA des Betreuers und sein Betreuerausweis. Im übrigen ist der Normalfall die persönliche Vorsprache in der Bank, denn der Betreuer muss ja dort seine Unterschrift hinterlegen.

Bei dem Fall ohne VS wird dir keiner die Kontoverbindung mitteilen. Weil du soweit gar nicht vertretungsberechtigt bist (§ 1902 BGB).
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 15.11.2022, 13:37   #7
Mayla
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Danke !
 
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