Dies ist ein Beitrag zum Thema Verantwortlich für Haustiere im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo
Ich habe aktuell folgenden Fall:
Ein Kunde von mir (ich helfen Menschen im Alltag, Haushalt etc.) ist nicht mehr ...
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28.11.2022, 21:03 | #1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 26.11.2022
Beiträge: 2
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Verantwortlich für Haustiere
Hallo
Ich habe aktuell folgenden Fall: Ein Kunde von mir (ich helfen Menschen im Alltag, Haushalt etc.) ist nicht mehr in der Lage zu laufen, kann also seinen 16 jährigen Hunde auch nicht mehr ausführen. Der Hund erledigt seine Geschäfte in die Wohnung, die wir dann wöchentlich entsorgen. Im Rahmen unserer Möglichkeiten führen wir den Hund auch aus. Nun zeigt der Hund deutliche Auffälligkeiten , die dringend von einem Tierarzt behandelt werden müssten. Der gesetzliche Betreuer hat sich für nicht zuständig erklärt mit den Worten „ich betreue den Mann, nicht den Hund!“. Der Kunde kann körperlich nicht zum Tierarzt, finanziell vermutlich auch nicht möglich. Genaues könnte hier nur der Betreuer sagen, tut er nur leider nicht. Ist es wirklich so, dass hier der Betreuer nicht zuständig ist? Ich hoffe hier Tipps oder Ideen zu bekommen wie dem Hund doch noch geholfen werden kann. Der Hund hängt an Herrchen, und Herrchen am Hund. Grüße Andi |
28.11.2022, 21:29 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
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Moin moin
Es stimmt schon: Der Betreuer ist für den Halter zuständig, aber nicht für den Hund. D.h. er hat nicht selber mit dem Hund zum Tierarzt zu gehen. Deshalb ist aber die Welt nicht am Ende: Er hat es aber zu organisieren. Wenn der betreute Halter möchte, dass der Hund zum Tierarzt begleitet wird, dann kann er Dir den Auftrag und auch eine Aufwandsentschädigung dafür geben. Wenn der Halter sein Geld nicht mehr verwaltet, weil er es nicht mehr kann und der Betreuer dafür zuständig ist, dann soll er das dem Betreuer sagen. Dann kann der Betreuer Dich beauftragen und Dir die Aufwandsentschädigung geben. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
28.11.2022, 21:34 | #3 |
Neuer Gast
Registriert seit: 26.11.2022
Beiträge: 2
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Hallo Imre
Vielen Dank für die Info, dass hilft mir super weiter. Ich gebe das an den betreuten weiter, dann kann er das dem Betreuer mitteilen, dass er möchte das der Hund zum Arzt kommt. Den Rest wird dann hoffentlich der Betreuer in die Hand nehmen. Wer es dann macht ist mir an sich egal, wichtig ist nur das dem Hund geholfen wird. Nochmal vielen Dank. |
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haustier, hund |
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