Dies ist ein Beitrag zum Thema Ausweis im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Seit Jahren fetze ich mich mit den Meldebehörden (!), die von mir immer wieder "Mitwirkung" fordern wenn es um den ...
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26.01.2023, 14:50 | #1 |
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
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Ausweis
Seit Jahren fetze ich mich mit den Meldebehörden (!), die von mir immer wieder "Mitwirkung" fordern wenn es um den Perso geht.
In der rechtskundigen Fachzeitschrift "Apothekenumschau" fand ich den Beitrag, mit Betreuer sei eine Befreiung von der Ausweispflicht möglich. War mir ganz neu, aber ich bin ja lernfähig. Was macht Ihr bei dem leidigen Thema "Ausweis" bei den Bengeln, die dazu nicht in der Lage sind (hier: Psychose und Alkohol bei sehr eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten). Und nein, ich fahre ihn nicht ins EWMA, da ich dann eine prof. Innenraumreinigung (oder neue Sitze) meines PKW bräuchte und ich kann ihn auch nicht begleiten, da ich ihn allenfalls zufällig treffe. |
26.01.2023, 15:37 | #2 |
Moderator
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
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In der Apothekenzeitung? Warum nicht im Online-Lexikon: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Personalausweis
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
26.01.2023, 17:16 | #3 | |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Zitat:
zur Befreiung s. dazu die weiteren Voraussetzungen, auch unter HorstD`Link. Das wird bei diesem Betreuten wohl nicht möglich sein. Unter Mitwirkung würde ich hier verstehen, ihm die Notwendigkeit klar zu machen; zu erklären, wie er zum Meldeamt kommt; evtl. noch zu sagen, wo er sich Fotos machen lassen kann, und die Bezahlung, ggf auch für ein Taxi zu klären. Das wäre doch schon viel an Mitwirkung. |
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26.01.2023, 18:37 | #4 |
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
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Sehe ich auch so.
@ Horst: Weil ich den Beitrag erwähnenswert fand. Ey, der Trend zur Zweitmeinung ist bei nem Schtudium angemessen :-)) Leider sind derartige Beiträge das, was dem Berufsstand immer wieder schadet. Betreuer kann alles, darf alles, bekommt alles hin und wenn nicht, ist er schlecht, faul oder dumm. Es liegt nie am Fall :-) |
27.01.2023, 14:39 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 19.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 118
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In Fällen wie oben beschrieben (Drogen, Psychose, hält Termine nicht ein, etc.) lasse ich von der Ausweispflicht befreien. Bisher immer problemlos.
Sollte sich der Betroffene berappeln und eine Beantragung des Ausweises möglich werden, ist dies ja jederzeit möglich. |
27.01.2023, 17:08 | #6 | |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Zitat:
mit welcher Begründung? |
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27.01.2023, 17:13 | #7 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
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Natürlich kann man auf die Ausweisbefreiung auch wieder verzichten. Oder was war die Frage?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
27.01.2023, 17:15 | #8 |
Forums-Geselle
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Ort: NRW
Beiträge: 118
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§ 1 Abs. 3 PAuswG
(3) Die zuständige Personalausweisbehörde nach § 7 Abs. 1 und 2 kann Personen von der Ausweispflicht befreien, 1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden, edit: @HorstD - wir haben uns überschnitten, ich habe die Frage mal so interpretiert, obwohl ja der Link zum Lexikon weiter oben die Antwort natürlich auch enthält ... |
28.01.2023, 10:24 | #9 |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Die Frage war, mit welcher Begründung Behörden bei bisanne die Befreiung bewilligen. Hier bei uns verfährt man streng nach den geltenden Voraussetzungen:
"Neben dem Bestehen der Betreuung bzw. der Vollmacht muss zudem eine der beiden nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sein, so jedenfalls die übliche Kommentarmeinung zum PAuswG):
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28.01.2023, 11:09 | #10 | |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 752
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Zitat:
Hier bei uns gibt es einen Vordruck der stadt dazu. Den kann der Hausarzt abstempeln und gut |
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