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Ausweis

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ausweis im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Seit Jahren fetze ich mich mit den Meldebehörden (!), die von mir immer wieder "Mitwirkung" fordern wenn es um den ...


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Alt 26.01.2023, 14:50   #1
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
Standard Ausweis

Seit Jahren fetze ich mich mit den Meldebehörden (!), die von mir immer wieder "Mitwirkung" fordern wenn es um den Perso geht.


In der rechtskundigen Fachzeitschrift "Apothekenumschau" fand ich den Beitrag, mit Betreuer sei eine Befreiung von der Ausweispflicht möglich. War mir ganz neu, aber ich bin ja lernfähig.


Was macht Ihr bei dem leidigen Thema "Ausweis" bei den Bengeln, die dazu nicht in der Lage sind (hier: Psychose und Alkohol bei sehr eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten).


Und nein, ich fahre ihn nicht ins EWMA, da ich dann eine prof. Innenraumreinigung (oder neue Sitze) meines PKW bräuchte und ich kann ihn auch nicht begleiten, da ich ihn allenfalls zufällig treffe.
Tomas11 ist offline  
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Alt 26.01.2023, 15:37   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
Standard

In der Apothekenzeitung? Warum nicht im Online-Lexikon: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Personalausweis
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 26.01.2023, 17:16   #3
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
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Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard

Zitat:
Zitat von Tomas11 Beitrag anzeigen
Seit Jahren fetze ich mich mit den Meldebehörden (!), die von mir immer wieder "Mitwirkung" fordern wenn es um den Perso geht.


In der rechtskundigen Fachzeitschrift "Apothekenumschau" fand ich den Beitrag, mit Betreuer sei eine Befreiung von der Ausweispflicht möglich. War mir ganz neu, aber ich bin ja lernfähig.


Was macht Ihr bei dem leidigen Thema "Ausweis" bei den Bengeln, die dazu nicht in der Lage sind (hier: Psychose und Alkohol bei sehr eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten).


Und nein, ich fahre ihn nicht ins EWMA, da ich dann eine prof. Innenraumreinigung (oder neue Sitze) meines PKW bräuchte und ich kann ihn auch nicht begleiten, da ich ihn allenfalls zufällig treffe.

zur Befreiung s. dazu die weiteren Voraussetzungen, auch unter HorstD`Link. Das wird bei diesem Betreuten wohl nicht möglich sein.



Unter Mitwirkung würde ich hier verstehen, ihm die Notwendigkeit klar zu machen; zu erklären, wie er zum Meldeamt kommt; evtl. noch zu sagen, wo er sich Fotos machen lassen kann, und die Bezahlung, ggf auch für ein Taxi zu klären. Das wäre doch schon viel an Mitwirkung.
mimi91 ist offline  
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Alt 26.01.2023, 18:37   #4
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
Standard

Sehe ich auch so.


@ Horst: Weil ich den Beitrag erwähnenswert fand. Ey, der Trend zur Zweitmeinung ist bei nem Schtudium angemessen :-))


Leider sind derartige Beiträge das, was dem Berufsstand immer wieder schadet. Betreuer kann alles, darf alles, bekommt alles hin und wenn nicht, ist er schlecht, faul oder dumm.


Es liegt nie am Fall :-)
Tomas11 ist offline  
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Alt 27.01.2023, 14:39   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 118
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In Fällen wie oben beschrieben (Drogen, Psychose, hält Termine nicht ein, etc.) lasse ich von der Ausweispflicht befreien. Bisher immer problemlos.
Sollte sich der Betroffene berappeln und eine Beantragung des Ausweises möglich werden, ist dies ja jederzeit möglich.
bisanne ist offline  
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Alt 27.01.2023, 17:08   #6
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
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Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Zitat:
Zitat von bisanne Beitrag anzeigen
In Fällen wie oben beschrieben (Drogen, Psychose, hält Termine nicht ein, etc.) lasse ich von der Ausweispflicht befreien. Bisher immer problemlos.
Sollte sich der Betroffene berappeln und eine Beantragung des Ausweises möglich werden, ist dies ja jederzeit möglich.

mit welcher Begründung?
mimi91 ist offline  
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Alt 27.01.2023, 17:13   #7
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
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Natürlich kann man auf die Ausweisbefreiung auch wieder verzichten. Oder was war die Frage?
__________________
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Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 27.01.2023, 17:15   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.08.2021
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Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
mit welcher Begründung?
§ 1 Abs. 3 PAuswG

(3) Die zuständige Personalausweisbehörde nach § 7 Abs. 1 und 2 kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
1.
für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,


edit: @HorstD - wir haben uns überschnitten, ich habe die Frage mal so interpretiert, obwohl ja der Link zum Lexikon weiter oben die Antwort natürlich auch enthält ...
bisanne ist offline  
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Alt 28.01.2023, 10:24   #9
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
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Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Die Frage war, mit welcher Begründung Behörden bei bisanne die Befreiung bewilligen. Hier bei uns verfährt man streng nach den geltenden Voraussetzungen:


"Neben dem Bestehen der Betreuung bzw. der Vollmacht muss zudem eine der beiden nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sein, so jedenfalls die übliche Kommentarmeinung zum PAuswG):
  • die Person ist voraussichtlich auf Dauer in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht oder
  • die Person kann sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen."
....also Termine nicht einhalten o. Ä. würde hier nicht zu einer Befreiung führen
mimi91 ist offline  
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Alt 28.01.2023, 11:09   #10
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Benutzerbild von zwerg1978
 
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Beiträge: 752
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Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
Die Frage war, mit welcher Begründung Behörden bei bisanne die Befreiung bewilligen. Hier bei uns verfährt man streng nach den geltenden Voraussetzungen:


"Neben dem Bestehen der Betreuung bzw. der Vollmacht muss zudem eine der beiden nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sein, so jedenfalls die übliche Kommentarmeinung zum PAuswG):
  • die Person ist voraussichtlich auf Dauer in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht oder
  • die Person kann sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen."
....also Termine nicht einhalten o. Ä. würde hier nicht zu einer Befreiung führen

Hier bei uns gibt es einen Vordruck der stadt dazu. Den kann der Hausarzt abstempeln und gut
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zwerg1978 ist offline  
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