Dies ist ein Beitrag zum Thema Bank und Aufenthaltserlaubnis im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
die Volksbank verlangt die Vorlage einer neuen Aufenthaltserlaubnis für eine Betreute (40 Jahre alt, Türkin, hilflos, lebt seit Geburt ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
02.02.2023, 18:43 | #1 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
|
Bank und Aufenthaltserlaubnis
Hallo,
die Volksbank verlangt die Vorlage einer neuen Aufenthaltserlaubnis für eine Betreute (40 Jahre alt, Türkin, hilflos, lebt seit Geburt in Deutschland). Ich habe schon vor Wochen die schriftliche Zusage der Ausländerbehörde erhalten, dass mir eine Fiktionsbescheinigung übersandt wird. Passiert ist nichts. Kann die Bank das Konto kündigen? Viele Grüße Andreas |
02.02.2023, 19:10 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,272
|
Leg die schriftliche Bestätigung der Bank vor und bitte die um Geduld.
Banken können sich, wenn es nicht gerade um Basis- oder Bürgerkonten geht, die Kunden aussuchen. |
02.02.2023, 20:35 | #3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,781
|
Hat die Betreffende denn keinen elektronischen Aufenthaltstitel? Der ersetzt doch den Personalausweis:
https://de.wikipedia.org/wiki/Elektr...el?wprov=sfti1
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|