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Betreuten nach Umzug ummelden

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuten nach Umzug ummelden im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin, wir haben hier ein ziemlich nerviges Einwohnermeldeamt, welches das persönliche Erscheinen eines Betreuers verlangt, wenn ein Betreuter z.b. von ...


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Alt 02.03.2023, 18:14   #1
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,349
Standard Betreuten nach Umzug ummelden

Moin,

wir haben hier ein ziemlich nerviges Einwohnermeldeamt, welches das persönliche Erscheinen eines Betreuers verlangt, wenn ein Betreuter z.b. von eigener Wohnung ins Pflegeheim umgezogen ist. Natürlich soll man den Personalausweis vom Betreuten auch mitbringen. Und dann darf man in der Warteschlange vor dem Einwohnermeldeamt Platz nehmen. Ist man dran, schaut man den Mitarbeiter 30 Minuten zu, wie er auf eine Tastatur schreibt.

Was beinhaltet die Ummeldung eines Betreuten, sofern § 17 BMG anzuwenden ist? Die reine Information eines Umzuges, sprich An- und Abmeldung lässt sich schriftlich durchführen. Betreuerausweis und eigenen Personalausweis kann man als beglaubigte Kopie zum Einwohnermeldeamt senden.

Fällt die Änderung der Anschrift des Betreuten auf den Personalausweis auch unter An- und Abmeldung? Ließe sich das nicht auch per Post regeln?

Danke für Hinweise
Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 02.03.2023, 18:40   #2
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,722
Standard

Beim Umzug ins Pflegeheim meldet doch die Einrichtung den Betreuten an?
Mächschen ist offline  
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Alt 02.03.2023, 18:46   #3
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,349
Standard

Über 32 BMG ist hier im Forum vieles zu finden. Nach § 32 BMG verliert § 17 BMG aber nicht seine Wirkung.

Ich suche nach Hinweisen, ob die Änderung der Anschrift auf den Personalausweis auch rechtlich zu einer An- und Abmeldung gehört.

Gemäß § 1 Absatz 1 PAuswG kann von meinen Betreuten ja nicht verlangt werden, in sonstiger Weise den Gewahrsam (des Personalausweises) aufzugeben.
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 03.03.2023, 16:50   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,666
Standard

Die Adressänderung auf dem Ausweis ist nur die Folge der Ummeldung - und muss demnach nicht gleichzeitig erfolgen - obwohl das natürlich zur Arbeitsersparnis sinnvoll ist.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 03.03.2023, 18:47   #5
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,349
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Moin Horst,

Danke für den Hinweis. Ist die Aussage irgendwie gesetzlich definiert?

Hab wieder mit einem Bürgeramt zu tun. Terminvergabe derzeit nicht möglich. Herkommen und warten. Das muss ich mir nicht antun, nur um die Anschrift auf den Perso zu ändern. Alles andere kann ich schriftlich machen.

Danke
Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 04.03.2023, 06:19   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,666
Standard

Ja, weil es eben NICHT im Bundesmeldegesetz steht. Und sonst könnte sich ja auch niemand unmelden, der von der Ausweispflicht befreit ist.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

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HorstD ist offline  
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Alt 06.03.2023, 14:30   #7
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,349
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Moin,

Danke, das bringt mich weiter.

Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 29.09.2026, 21:28   #8
KKS
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 175
Standard

Bei mir ist die gleiche Fallkonstellation gegeben. Die Gemeinde erwartet ein persönliches Erscheinen von mir zwecks Unterzeichnung der Ummeldungen.

Ich betreute eine Mutter (ohne den Bereich Aufenthaltsbestimmung) und den behinderten Sohn (mit dem Bereich Aufenthaltsbestimmung). Beide leben seit einer Weile in einem Pflegeheim.

Für beide habe ich eine Ummeldung von Amtswegen wegen Unterlassung der persönlichen Anmeldung angeregt.

Mittlerweile denke ich mir, dass das Heim die Mutter hätte ummelden müssen und meine Pflicht nur beim Sohn bestand.

Die Ummeldung wurde heute zwar umgesetzt, ich wurde aber wieder aufgefordert bei der Gemeinde zu erscheinen um nachträglich alles zu unterzeichnen.

Wie ist das korrekte Vorgehen bei der Ummeldung für den Sohn? Wenn ich nicht persönlich erscheinen muss, möchte ich dies auch nicht.

Eine Rückmeldung wäre sehr hilfreich.
KKS ist offline  
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Alt 30.09.2026, 09:40   #9
Club 300
 
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 336
Standard

Die Pflicht besteht bei dem Betreuten mit Aufenthaltsbestimmung an sich erst einmal auch nicht, wenn er es selbst kann.
Unser Richter hier hat netterweise in Richtung unseres EMA auch schonmal klargestellt, dass Vertretung gegenüber Behörden ausreichend sein dürfte.

Nachträglich erscheinen und Gegenzeichnen ist natürlich besonders putzig. Also haben Sie die Unterschrift des Meldepflichtigen? Fein.
Dann würde ich § 1821 Abs.1 BGB zitieren:
Zitat:
(1) 1Der Betreuer nimmt alle Tätigkeiten vor, die erforderlich sind, um die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen. 2Er unterstützt den Betreuten dabei, seine Angelegenheiten rechtlich selbst zu besorgen, und macht von seiner Vertretungsmacht nach § 1823 nur Gebrauch, soweit dies erforderlich ist.
Mit dem Hinweis, dass hier Vertretung nicht erforderlich ist und ob sie vorhaben einen Bundesbürger zu entmündigen, falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage.

Dieser leidige Begriff... vielleicht findet sich ja in einer Reform irgendwann mal ein Neuer. Ich versuche es immer runterzubrechen auf, mit Aufenthaltsbestimmung bestimme ich nicht darüber wo sich derjenige aufhält.
Tschak ist offline  
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Alt 30.09.2026, 10:37   #10
KKS
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 175
Standard

Vielen Dank Tschak.

Ich melde ihn gerne um, da er es aufgrund des Gesundheitszustandes nicht mehr umsetzen kann.

Schreibe ich dann formlos an das Bürgerbüro und gebe die neue Adresse an mit Wohnungsgebescheinigung? Oder wie ist eine sinnvolle Kontaktaufnahme vorzunehmen?
KKS ist offline  
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