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Höchstbetrag auf dem Barbetragskonto

Dies ist ein Beitrag zum Thema Höchstbetrag auf dem Barbetragskonto im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich habe einen Betreuten, der 1000 Euro auf seinem Barbetragskonto hat. Jetzt habe ich von der Rechtspflegerin ein Schreiben erhalten, ...


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Alt 02.04.2023, 13:12   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 29.01.2016
Beiträge: 3
Standard Höchstbetrag auf dem Barbetragskonto

Ich habe einen Betreuten, der 1000 Euro auf seinem Barbetragskonto hat. Jetzt habe ich von der Rechtspflegerin ein Schreiben erhalten, in dem steht, dass auf dem Barbetrags/Taschengeldkonto höchstens 300 Euro gebucht sein dürfen. Der Rest sei anzulegen!
Ich finde aber keine Gesetzespassage in der das festgelegt ist. Kann mir da jemand weiterhelfen?
Danke im Voraus.
Voyager ist offline  
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Alt 02.04.2023, 13:44   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
Standard

Moin, benötigt der Betreute denn einen derart hohen Barbetrag auf dem Konto?
Susi K ist offline  
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Alt 02.04.2023, 14:04   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 29.01.2016
Beiträge: 3
Standard

Es geht mir um die grundsätzliche Frage des Höchstbetrages auf einem Barbetragskonto. Ich habe bisher nicht gefunden, wo das geregelt ist.
Ich habe bei anderen Gerichten Betreute, die weit mehr Geld auf ihrem Barbetragskonto haben und das wird nicht moniert.
Voyager ist offline  
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Alt 02.04.2023, 14:08   #4
FFB
Stammgast
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 548
Standard

Zitat:
Zitat von Voyager Beitrag anzeigen
Jetzt habe ich von der Rechtspflegerin ein Schreiben erhalten, in dem steht, dass auf dem Barbetrags/Taschengeldkonto höchstens 300 Euro gebucht sein dürfen. Der Rest sei anzulegen!
Ich finde aber keine Gesetzespassage in der das festgelegt ist. Kann mir da jemand weiterhelfen?
Das dürfte sich im Wesentlichen aus §§ 1839 bis 1841 BGB ergeben (sofern kein abweichender Wille des Betreuten feststellbar ist).

Zitat:
Zitat von Voyager Beitrag anzeigen
Ich habe bei anderen Gerichten Betreute, die weit mehr Geld auf ihrem Barbetragskonto haben und das wird nicht moniert.
Eine feste Betragsgrenze gibt es da nicht. Die 300 Euro scheinen mir aber plausibel. Es handelt sich ja quasi um Bargeld, das das Heim kurzfristig für den Betreuten verwahrt.
FFB ist offline  
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Alt 02.04.2023, 15:18   #5
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,072
Standard

Eine solche Höchstgrenze ist mir nicht bekannt. Kann die Rechtspflegerin eine Rechtsgrundlage nennen?


Die benannten Paragraphen beziehen sich auf Verfügungsgeld, dass der Betreuer benötigt/verwaltet. Das Barbetragskonto ist für persönliche Bedarfe des Betreuten gedacht und wird von dem Betreuten dafür verwendet.
mimi91 ist offline  
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Alt 02.04.2023, 16:47   #6
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,714
Standard

Mir ist das auch passiert, also es waren 1000 Euro auf dem Barbetragskonto des Heims, als der Rechtspfleger mich angehauen hat, war das Geld aber schon runter, 2x im Jahr Kontoauszug anfordern und schauen sowie reagieren, wenn das Heim was sagt, reichten wohl nicht.

Ich als Kaufmann würde sagen, dass nicht mehr Geld als benötigt wird, auf dem Taschengeldkonto sein sollte, also z.B. der doppelte Betrag des monatlichen Taschengelds, wenn nichts besonderes ansteht, wie z.B. Bekleidungskauf.

Aber ne starre 300 Euro Grenze erkenne ich nicht, frage doch den Rechtspfleger.
Mächschen ist offline  
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Alt 02.04.2023, 17:23   #7
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,634
Standard

Eine starre Grenze gibts auch nicht. Aber Verfügungsgeld ist allgemeIn das, was in den nächsten 3 Monaten voraussichtlich benötigt wird. Da hier ja wohl gerade auch wieder ca 135 € neu dazu gekommen sein dürften, stellt sich die Frage, ob eine größere Anschaffung ansteht. Und: es müsste ja etwas bar zu bezahlendes sein. Das Heim darf keine Überweisungen ausführen. Und Geld auf Eigengeldkonten ist nicht von der gesetzlichen Einlagensicherung erfasst. Warum sammelt sich das Geld dort an?
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 02.04.2023, 18:06   #8
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,714
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Das Heim darf keine Überweisungen ausführen.
Steht das irgendwo?
Manche Heime wickeln nämlich z.B. das Inkasso für die Apotheke ab...

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Warum sammelt sich das Geld dort an?
In meinem Fall, weil der Betreute weniger Geld als erwartet ausgegeben hat.
Mächschen ist offline  
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Alt 02.04.2023, 19:09   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.07.2020
Ort: NRW
Beiträge: 253
Standard

Im Dezember haben ja auch viele zB die Einmalzahlung mit der Rente erhalten - das waren ja dann auch schon 300€.

Ich muss das aber auch mal checken, ich habe auch eine Frau in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderung, die ihren Werkstattlohn immer auf das Taschengeldkonto erhält.
Jetzt mit den Zinsen macht aber ein Tagesgeldkonto auf schon mal Sinn.
aprilapril ist offline  
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Alt 02.04.2023, 19:32   #10
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,634
Standard

Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Steht das irgendwo?
Manche Heime wickeln nämlich z.B. das Inkasso für die Apotheke ab....
Heime haben keine Banklizenz. Sie verwahren das Geld nur für die Heimbewohner.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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barbetrag, höchstbetrag, taschengeld

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