Dies ist ein Beitrag zum Thema Höchstbetrag auf dem Barbetragskonto im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich habe einen Betreuten, der 1000 Euro auf seinem Barbetragskonto hat. Jetzt habe ich von der Rechtspflegerin ein Schreiben erhalten, ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 29.01.2016
Beiträge: 3
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Ich habe einen Betreuten, der 1000 Euro auf seinem Barbetragskonto hat. Jetzt habe ich von der Rechtspflegerin ein Schreiben erhalten, in dem steht, dass auf dem Barbetrags/Taschengeldkonto höchstens 300 Euro gebucht sein dürfen. Der Rest sei anzulegen!
Ich finde aber keine Gesetzespassage in der das festgelegt ist. Kann mir da jemand weiterhelfen? Danke im Voraus. |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
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Moin, benötigt der Betreute denn einen derart hohen Barbetrag auf dem Konto?
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 29.01.2016
Beiträge: 3
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Es geht mir um die grundsätzliche Frage des Höchstbetrages auf einem Barbetragskonto. Ich habe bisher nicht gefunden, wo das geregelt ist.
Ich habe bei anderen Gerichten Betreute, die weit mehr Geld auf ihrem Barbetragskonto haben und das wird nicht moniert. |
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#4 | |
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Stammgast
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 548
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Zitat:
Eine feste Betragsgrenze gibt es da nicht. Die 300 Euro scheinen mir aber plausibel. Es handelt sich ja quasi um Bargeld, das das Heim kurzfristig für den Betreuten verwahrt. |
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#5 |
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Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,072
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Eine solche Höchstgrenze ist mir nicht bekannt. Kann die Rechtspflegerin eine Rechtsgrundlage nennen?
Die benannten Paragraphen beziehen sich auf Verfügungsgeld, dass der Betreuer benötigt/verwaltet. Das Barbetragskonto ist für persönliche Bedarfe des Betreuten gedacht und wird von dem Betreuten dafür verwendet. |
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#6 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,714
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Mir ist das auch passiert, also es waren 1000 Euro auf dem Barbetragskonto des Heims, als der Rechtspfleger mich angehauen hat, war das Geld aber schon runter, 2x im Jahr Kontoauszug anfordern und schauen sowie reagieren, wenn das Heim was sagt, reichten wohl nicht.
Ich als Kaufmann würde sagen, dass nicht mehr Geld als benötigt wird, auf dem Taschengeldkonto sein sollte, also z.B. der doppelte Betrag des monatlichen Taschengelds, wenn nichts besonderes ansteht, wie z.B. Bekleidungskauf. Aber ne starre 300 Euro Grenze erkenne ich nicht, frage doch den Rechtspfleger. |
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#7 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,634
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Eine starre Grenze gibts auch nicht. Aber Verfügungsgeld ist allgemeIn das, was in den nächsten 3 Monaten voraussichtlich benötigt wird. Da hier ja wohl gerade auch wieder ca 135 € neu dazu gekommen sein dürften, stellt sich die Frage, ob eine größere Anschaffung ansteht. Und: es müsste ja etwas bar zu bezahlendes sein. Das Heim darf keine Überweisungen ausführen. Und Geld auf Eigengeldkonten ist nicht von der gesetzlichen Einlagensicherung erfasst. Warum sammelt sich das Geld dort an?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#8 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,714
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#9 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.07.2020
Ort: NRW
Beiträge: 253
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Im Dezember haben ja auch viele zB die Einmalzahlung mit der Rente erhalten - das waren ja dann auch schon 300€.
Ich muss das aber auch mal checken, ich habe auch eine Frau in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderung, die ihren Werkstattlohn immer auf das Taschengeldkonto erhält. Jetzt mit den Zinsen macht aber ein Tagesgeldkonto auf schon mal Sinn. |
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#10 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,634
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Heime haben keine Banklizenz. Sie verwahren das Geld nur für die Heimbewohner.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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