Dies ist ein Beitrag zum Thema Darf ich alleine mit meinem Betrag einkaufen gehen? im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo!
Ich kriege kommende Woche viel Geld ausgezahlt, weil ich 3 Wochen meinen Satz gespart habe. Darf ich damit machen ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.12.2021
Beiträge: 64
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Hallo!
Ich kriege kommende Woche viel Geld ausgezahlt, weil ich 3 Wochen meinen Satz gespart habe. Darf ich damit machen was ich will? Oder muss ich darf ich damit nur Essen kaufen? Ich kriege auch eine Sonderzahlung . Ich habe immer Angst, wenn ich so viel Geld habe, weil es ja immer heißt, dass man nichts behalten darf. Darf ich alleine Bei Geschäften Dinge kaufen oder muss ich vorher bei meinem Betreuer immer anfragen, wenn ich was kaufen will? Bisher hab ich von meinem Sozialpädagogen immer das Wochengeld bekommen bar auf die Hand. Ich hole mir meine Barbeträge immer in der angestammten Auszahlungsstätte. Muss ich immer Dokumentieren, was ich gekauft habe ? Hab ich ehrlich gesagt noch nie gemacht. Ich sehe immer die Dokumentationen auf Youtube von Betreuungen. Irgendwie erkenne ich meine nicht wirklich wieder. Für mich ist die Wohnung mein Zuhause, kein Pflegedauerort. Aber ich fühle mich in der Wohnung nicht wohl, weil ich mich wie erblindet fühle. Ich denke oft, die Betreuung wird irgendwann aufgelöst und die Pflege kommt nicht lebenslang. Weil oft fühle ich mich schon sehr geschwächt.. An manchen Tagen durch die Tabletten. Eigentlich wollte ich freier und unabhängiger werden. Aber selbst wenn Grundsicherung nicht höher wird, dann kann ich den elendigen Kampf noch Jahre rausziehen. So fühlt es sich eher an wie eine Sterbehilfe, als gesundheitliche Unterstützung. Mfg Dominik |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2022
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 201
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Hallo,
was ist denn "viel" Geld (Summe)? Normalerweise kannst du mit deinem zugeteilten bzw. ausgezahlten Taschengeld machen, was du möchtest. Mir ist keine Regelung bekannt, die das verbieten würde. Das einzige, wo man aufpassen muss, sind Abos mit wiederkehrenden Zahlungen. Das kann problematisch werden, wenn es einen Einwilligungsvorbehalt für deinen Betreuer gibt. Was du mit deinem Geld machst, ist deine Sache. Dokumentieren muss es nur dein Betreuer, wenn er Geld für dich verwaltet hat. |
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