Dies ist ein Beitrag zum Thema App-Nutzung ohne AK Post? im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
wie sieht das eigentlich grundsätzlich damit aus, digitale Dienste zu nutzen? Privat mache ich das sehr gerne: Telefonanbieter, ...
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03.04.2024, 13:10 | #1 |
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Beiträge: 7
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App-Nutzung ohne AK Post?
Hallo zusammen,
wie sieht das eigentlich grundsätzlich damit aus, digitale Dienste zu nutzen? Privat mache ich das sehr gerne: Telefonanbieter, Versicherungen, Krankenkasse etc. nutze ich alles gern digital. Nun habe ich aber den Aufgabenkreis Post nicht. Dafür aber Vermögenssorge und Behörden-, Rechts-, Antragsangelegenheiten. Da meine Betreute eine sehr alte Dame im Pflegeheim ist, darf ich da einfach eine E-Mailadresse anlegen und alles in die Wege leiten oder mit meinem Namen solche Dienste nutzen, oder gar nicht? Meine Betreute hat aus schlechter Erfahrung den AK Post nicht abgegeben, wir lösen das aber bisher praktisch so, dass ich tw. Post (Rechnungen) mir direkt nach Hause schicken lasse. Wie soll ich sonst arbeiten? |
03.04.2024, 14:16 | #2 |
Moderator
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Beiträge: 6,171
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Das ist seit 1.1.23 ein neuer Aufgabenbereich: Telekommunikationsangelegenheiten, § 1815 Abs. 2 Nr 5 BGB (Post ist Nr 6). Am besten einen Erweiterungsantrag stellen, kurz die Notwendigkeit beschreiben, dann ist man schlauer. Es gibt nämlich noch keine Rechtsprechung.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
03.04.2024, 14:44 | #3 |
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Super, vielen Dank! Wieder was gelernt.
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03.04.2024, 20:28 | #4 |
Admin/ Berufsbetreuer
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Beiträge: 4,860
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Hallo,
Wenn ich dich richtig verstehe geht es dir doch um die eigene Nutzung elektronischer Medien und nicht um die Regelung der Nutzung durch den Betreuten. Dann hat die von HorstD genannte Rechtsgrundlage damit gar nichts zu tun.
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04.04.2024, 12:59 | #5 |
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Beiträge: 7
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Jetzt bin ich etwas verwirrt. Also ich möchte gern zum Beispiel den Onlinezugang zur Telekom für meine Betreute einrichten und benutzen, weil ich da direkten Zugang zu den Rechnungen habe. Auch die KrankenkassenApp macht für mich als Betreuerin Sinn, da kann ich Anträge stellen usw. ohne alles Papierform machen zu müssen. Das wäre dann der Fall von § 1815 Abs. 2 Nr. 5, oder?
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04.04.2024, 14:04 | #6 |
Admin/ Berufsbetreuer
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Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,860
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Nein, das ist es nicht.
Wie du aufgrund deiner Aufgabenkreise mit Behörden oder Firmen kommunizierst ist deine persönliche Angelegenheit. Der § 1815 Abs. 2 Nr. 5 BGB regelt deine Befugnisse über die Telekommunikation des Betreuten, aber es betrifft nicht die Telekommunikation des Betreuers. Der Aufgabenkreis Postangelegenheiten bewirkt ja auch nur das du bestimmen kannst wohin die Post geht. Wenn deine Betreute damit einverstanden ist könnt ihr natürlich dies auch ohne Mitwirkung des Gerichts regeln.
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