Dies ist ein Beitrag zum Thema GMBH als steuerreduzierendes Konstrukt für Betreuer.innen? im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo allerseits, ich bereite mich auf die Tätigkeit als Berufsbetreuerin vor; möchte aber aus rein steuerlichen und krankenversicherungs- Gründen eine ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Neuer Gast
Registriert seit: 18.03.2024
Beiträge: 1
|
Hallo allerseits, ich bereite mich auf die Tätigkeit als Berufsbetreuerin vor; möchte aber aus rein steuerlichen und krankenversicherungs- Gründen eine GmbH als "Umbau" dafür haben. (Geht mir nicht um die Haftung!) Die Behörde sowohl auch der Rechtspfleger der die Abrechnung macht, haben noch nie von einem solchen Konstrukt gehört; hat das hier schon jemand gemacht / gehört/ kennt die Auslegungsmöglichkeiten, hat sich damit beschäftigt?
Liebe Grüße! |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.05.2024
Ort: Bayern
Beiträge: 64
|
Ich finde die Frage zwar grundsätzlich interessant, aber ich sehe da ein paar Probleme:
- warum gleich eine GmbH? Würde eine UG nicht reichen? Dasselbe in Grün nur für Einzelkämpfer mit weniger Einlage. - Dann betreuungsrechtlich schwierig, da nur natürliche Personen als Betreuer bestellt werden dürfen. Wie soll da also der Betreuer bestellt werden? Da der Betreuer dann sein eigener Angestellter der GmbH ist, muss der Auftrag ja über die GmbH laufen. Das geht aber nicht. Also musst du die Betreuungen selber annehmen. Die dann in die GmbH einzuflechten scheint mir rechtlich ein wenig schwierig, wenn nicht gar unmöglich. - Und ob du dann wirklich so viel Steuern sparst, sei mal angezweifelt. Klar zahlt die GmbH weniger Steuern, aber du musst dir dann selber Gehalt auszahlen. Da zahlst du dann auch wieder deine eigenen Steuern und Abgaben. Ob sich das dann wirklich so rentiert oder nicht am Ende eher der Genickschuss ist...? - Der Aufwand, sowohl eine Steuererklärung für die GmbH und für dich als Arbeitnehmer zu erstellen und abzugeben ... ob sich das rechnet? - Als Betreuer hast du den Vorteil, dass du von Gewerbesteuer und Umsatzsteuer befreit bist und nur eine einfache EÜR abgeben musst. Als GmbH geht das dann ganz schnell in die Bilanz. Und du musst die Gewerbesteuer zahlen und den ganzen Umsatzsteuersums. Wie willst du das dann mit den Gerichten abrechnen? |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 267
|
Zur Bestellung:
Ich bin Vereinsbetreuer und der absolute Regelfall ist, dass wir persönlich bestellt werden, als Mitarbeiter des Vereins. Wobei das eben auch so vorgesehen ist im BGB. Ab und an lernen es die Richter jetzt zu schätzen, dass in Eilfällen eine Bestellung des Vereins ganz nützlich sein kann ![]() Ich würde mich mihema anschließen und ergänzen: genau dafür gibt es Steuerberater. Hier wären mir die Aussagen zu dünnes Eis für die Auswahl der passenden Rechtsform und Gründung meiner Existenz. |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,635
|
Es gibt Berufe, bei denen es nicht möglich ist, das ganze als GmbH zu machen und ein Betufsbetreuer gehört dazu...
Kannst Du vergleichen mit einem Gerichtsvollzieher oder auch einem bevollmächtigten Bezirksschonsteinfegermeister. Da muss man an anderer Stelle ansetzen, um Steuern zu sparen. |
|
|
|
|
|
#5 |
|
Einsteiger
Registriert seit: 10.06.2024
Ort: Bayern
Beiträge: 14
|
ich denke auch, dass eine GmbH schwer rechtlich einzuordnen ist bei Betreuungen. Es gibt eben Berufe, die nicht als GmbH funktionieren. Du wirst ja als Betreuer persönlich bestellt und nicht eine GmbH.
|
|
|
|
|
|
#6 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 23.10.2024
Beiträge: 4
|
Hallo zusammen, deswegen gründet man auch keine Körperschaft wie zB eine GmbH. Da geht es nur um die Haftung, wer damit kein Problem hat, braucht auch keine GmbH gründen.
Was aber zB geht, ist eine Personengesellschaft zu gründen. Einziger Haken, das geht nicht alleine. Man braucht mindestens eine zweite Person, die dann auch Betreuer ist. Vorteil zB ist, das man als eine Firma nur eine Rechnungslegung braucht, als Freiberufler macht man eh nur eine EÜR und dann machen dort in meinem Bsp. 2 oder auch mehrere Betreuer zusammen eine EÜR, man teilt sich also Kosten und halt aber auch Einnahmen. Man wird aber immer noch persönlich bestellt. Zu zweit (zB mit dem Ehegatten) ist das eine gute Lösung, um Kosten und Aufwand zu reduzieren. |
|
|
|
|
|
#7 |
|
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 649
|
Hallo,
ich hatte, aus steuerlichen Gründen, jahrelang mein Büro als GbR mit meiner Ehefrau. Meine Ehefrau war keine Betreuerin, nur Gesellschafterin. Kein Problem. War sogar mit dem zuständigen LG abgeklärt. Man muss den Gesellschaftervertrag halt wegen der Haftung und Geschäftsführung exakt fomulieren. Frohe Weihnachten |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| abgaben, abrechnung, gbr, gmbh, steuern |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|