Dies ist ein Beitrag zum Thema Facebook Account löschen im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich betreue eine 54-jährige Dame die schon lange in einer besonderen Wohnform einer Einrichtung für geistig behinderte Menschen lebt. ...
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#1 |
Einsteiger
Registriert seit: 21.08.2014
Beiträge: 15
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Hallo, ich betreue eine 54-jährige Dame die schon lange in einer besonderen Wohnform einer Einrichtung für geistig behinderte Menschen lebt. Betreute ist geistig beeinträchtigt und leidet unter Störungen des Sozialverhaltens.
Nun hat die Betreute gelernt mit einem Smartphone umzugehen und sich bis heute 5 Accounts bei Facebook eingerichtet, das habe ich erst kürzlich mitbekommen. Sie wurde dort von div. männlichen Personen aufgefordert unangemessene Fotos von sich zu posten und ist diesen Aufforderungen auch schon mal nachgekommen. Um so etwas künftig zu verhindern will ich ihre Accounts bei Facebook löschen lassen, gehe ich mit dieser persönlichen Einschränkung zu weit oder wie ist eure Meinung. Danke schon mal, Gruß Gueni. |
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#2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,838
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Das geht, aber ohne Einverständnis der Betreuten nur mit dem Aufgabenbereich des § 1815 Abs. 2 Nr 5 BGB.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 |
Stammgast
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 972
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Moin,
wenn es nicht den Regeln des Anbieters entspricht, kann man es melden. Ich würde weiter nichts unternehmen. Im Laufe der Zeit habe ich schon etliche lustige Abos auf den Kontoauszügen gesehen, allerhand Heftchen, etc. bei Wohnungsräumungen gefunden und eine Dame aus dem horizontalen Gewerbe betreut. Locker bleiben. ![]() Der Leuchtturm |
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#5 |
Einsteiger
Registriert seit: 21.08.2014
Beiträge: 15
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#6 | |
Stammgast
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 972
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![]() Zitat:
Die Idee mit der Aufgabenbereichserweiterung wurde ja schon geschildert. Ich empfinde einen Eingriff in die Telekommunikation aber schon als schweren Eingriff, den man sich wohl überlegen sollte und mildere Mittel prüfen sollte. Ich kann jetzt nur anhand der Schilderung urteilen. Das Zeigen von FSK18 Bilder ist ja im Internet weit verbreitet. Die Schlauen nehmen dafür dann Geld. Aber verboten ist generell nicht. Der Leuchtturm |
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