Dies ist ein Beitrag zum Thema Vater im Gefängnis / Wie kann ich seinen Aufenthaltsort herausfinden? im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ich betreue eine Person, die ein leibliches Kind hat. Der Vater des Kindes hat sich jedoch seit Anfang ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 22.04.2024
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 32
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Hallo zusammen,
ich betreue eine Person, die ein leibliches Kind hat. Der Vater des Kindes hat sich jedoch seit Anfang 2024 nicht mehr gemeldet. Auch der Kontakt zur Großmutter (Mutter des Vaters) brach plötzlich ab. Im Laufe des Jahres wurden verschiedene Versuche unternommen, den leiblichen Vater zu erreichen, u. a. über Facebook – jedoch ohne Erfolg. An der Meldeadresse verschwand irgendwann das Namensschild, was sie weiter verunsicherte. Es wurde auch mehrfach versucht, die Großmutter zu kontaktieren, aber auch dies blieb lange Zeit erfolglos. Erst im Spätsommer öffnete die Mutter des Vaters schließlich die Tür. Sie wirkte stark gealtert und machte einen erschöpften Eindruck, als ob sie innerhalb von neun Monaten um zehn Jahre gealtert wäre. Völlig aufgelöst erklärte sie, dass ihr Sohn "totalen Mist" gebaut habe und nun im Gefängnis sitzt. Genauere Informationen wollte sie aus Scham nicht preisgeben. Daraufhin wandte sich die Betreute ans Jugendamt, um herauszufinden, wo sich der Vater genau aufhält. Die Antwort des Jugendamtes lautete: „Das dürfen wir Ihnen aus Datenschutzgründen nicht sagen.“ Einzige Empfehlung war, umgehend das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Nun meine Frage an euch: Gibt es für die Mutter oder das Kind irgendeine Möglichkeit, herauszufinden, wo sich der Vater befindet? Es muss doch eine Möglichkeit geben, dies in Erfahrung zu bringen. Danke im Voraus für eure Hilfe! |
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#2 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,206
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Moin,
mir würde nur einfallen, die JVA´s anzuschreiben. Falls das Jugendamt weiß wo der Vater ist, dürfte man evtl. auch mit einem Antrag auf Akteneinsicht weiterkommen. Bei einem minderjährigen Kind müsste das dann wohl die Kindesmutter machen. Der Leuchtturm |
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#3 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,205
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Der „Datenschutz“ ist ja ein beliebtes Argument, seine Arbeit nicht zu tun. Solche Auskünfte, die die Mutter wünscht, fallen m.E. unter § 18 Abs. 3 SGB VII. Hier ist offenbar gemeinsame elterliche Sorge vorhanden, d.h., die Mutter muss die Möglichkeit haben, Einvernehmen mit den anderen Elternteil herzustellen. Und selbst bei alleinigem Sorgerecht hat das Kind ein Recht zum Umgang mit dem anderen Elternteil und umgekehrt. Also sich vom Jugendamt nicht mit Ausflüchten abspeisen lassen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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| alleinige sorge, aufenthaltsort, jugendamt, kontaktabbruch, vater gefängnis |
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