Dies ist ein Beitrag zum Thema Kann ich meine Betreute anzeigen wegen Sachbeschädigung im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von Garfield
Was ist denn ein sicherer Ort?
Da ich eine Menge Menschen mit Aggressionen betreue, ist es ...
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29.10.2024, 16:51 | #11 |
Stammgast
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 824
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29.10.2024, 17:46 | #12 | |
Stammgast
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 831
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Zitat:
das mag ja sein. Verlass' Dich aber nicht drauf...Grundsätzlich gilt doch, dass im Einzelfall alles richtig und falsch sein kann. Klar, am Bahnhof, im Café oder in der Fußgängerzone kannst Du bestenfalls einfach den Rückzug antreten, im Büro befindet sich der Missetäter in Deiner Umgebung / in Deinem Schutzraum, da sieht es anders aus. Aber auch am Bahnhof kann Dein Klient Dich angreifen. Und auch die Beamten der BuPol können mal einen Einsatz außerhalb (Gleisunfall, sonstwas) haben und die zweite (Fuß)Streife ist gerade auf Gleis 9 3/4 unterwegs, dann dauert's auch dort...Ein bisschen Risiko bleibt, so oder so. Ob nun im Büro, im Café oder auch am Bahnhof. Ohnehin: Wohl die wenigstens Kollegen haben einen Hauptbahnhof mit 24 Std.-Wache der BuPol um die Ecke...Daher halte ich die Einwände von @Garfield grds. auch für berechtigt. Es geht ja nicht immer allein um "Handgreiflichkeiten" bzw. körperliche Gewalt, und zur Beweisführung ist es immer gut, einen Bürokollegen neben sich zu wissen, der Äußerungen und Handlungen des Gegenübers auch zuordnen kann. Aber klar, optimal ist die Büroumgebung sicherlich nicht, wie der Fall von HZetti wohl zeigt. Ich hoffe, da geht es gerade nicht rund... Viele Grüße von Florian |
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29.10.2024, 22:33 | #13 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,846
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Moin moin
Die weitere Debatte vergesse ich jetzt mal und komme zur Eingangsfrage zurück: Natürlich kannst Du eine Strafanzeige gegen Deine Betreute stellen. Das habe ich auch schon (genau ein) mal gemacht. Eine Strafanzeige wg. Körperverletzung. Allerdings habe ich parallel dazu das Gericht informiert und um Abgabe der Begtreuung gebeten, weil ich aufgrund des Interessenkonfliktes mich für diese Betreuung nicht mehr geeignet gehalten habe. Das hat das Gericht auch so akzeptiert und der Betreuerwechsel ist auch sehr schnell vonstatten gegangen. Ich find, dass es Spielregeln gibt, an die sich die Betreuten zu halten haben. Egal wie durch den Wind sie sind. Und es gibt Vorkommnisse, nach denen eine Betreuung nicht mehr zumutbar ist. Dazu muss man auch stehen und die eigene Position durchsetzen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
30.10.2024, 10:04 | #14 |
Einsteiger
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Beiträge: 11
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Hallo, Leuchtturm,
wenn ich so etwas lese, weiß ich wieder, warum ich mich zwei Jahre lang nicht getraut habe, hier als neue Betreuerin überhaupt eine Frage zu stellen. Die Betreute ist ohne Obdach, einen Aufenthaltsort kann sie mir nicht nennen. Ebenso wenig ist eine telefonische Erreichbarkeit gegeben. Es bleibt mithin nur die wöchentliche Klientensprechstunde, um überhaupt Kontakt zu halten. Und selbst diese nimmt sie nur unregelmäßig wahr. Insofern "sicherer Ort" eher semi. |
30.10.2024, 10:07 | #15 | |
Einsteiger
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Beiträge: 11
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Ich sehe das genauso und habe dann gestern Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet. Ich denke auch, dass diese Anzeige durchaus dem Gericht gegenüber noch einmal hilfreich ist, in Bezug auf die Bitte um Entlassung aus dem betreuungsgerichtlichen Verfahren.
Außerdem gebe ich dir recht, dass wir Betreuer uns auch nicht alles gefallen lassen müssen. Danke dir für deine konstruktive Antwort. Zitat:
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31.10.2024, 10:10 | #16 | |
Stammgast
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Beiträge: 831
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Zitat:
die Klientin ist also nicht mehr "vorstellig geworden"? Was hat die Polizei dazu gesagt, Du warst vermutlich auf der Wache? Hast Du denn auch klar dargestellt, dass von der Klientin ein erhebliches Gewaltpotenzial ausgeht? Das wäre wichtig für die von mir angesprochene polizeiinterne Bearbeitung. Oder ist Deine Einschätzung da eine andere und Dein "Sonnenschein" wütend einfach nur ein wenig herum, das wurde mir noch nicht so ganz klar...Wie auch immer, Du machst das schon! Nur eines vielleicht noch, Du weißt das, aber mir ist das immer wichtig: Auch zunächst scheinbar harmlose Situationen (ein bisschen Gewüte hier, ein bisschen Gemecker dort) können irgendwann und dann oft ganz unvermittelt andere Formen annehmen, will heißen: nichts untertreiben oder unterschätzen..! Liebe Grüße aus dem Weserbergland von Florian |
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31.10.2024, 11:05 | #17 | |
Einsteiger
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Beiträge: 11
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Doch, sie ist am Dienstag vorstellig geworden. Just in dem Moment hatte ich den zuständigen Richter am Telefon. Ich habe sie nicht in unser Büro gelassen, sondern vor der Tür das Geld im Beisein meines Kollegen ausgezahlt.
Sie wollte zwar eintreten, war schon auf halbem Wege, aber ich habe ihr gesagt, dass wir sie nicht mehr reinlassen. Sie hat dazu nichts gesagt, die Quittung unterschrieben und ist wieder gegangen. Die Anzeige habe ich aus Zeitnöten online gestellt. Aber sehr ausführlich geschildert. Da der Upload von Beweisen aus unerfindlichen Gründen nicht funktioniert hat, gehe ich davon aus, dass die zuständig Dienststelle sich zeitnah meldet. Zitat:
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01.11.2024, 20:34 | #18 |
Stammgast
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Beiträge: 824
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Doch, ich verlasse mich darauf. Bisher hats auch immer geklappt. Ein sicheren Ort gibt es für mich nicht. Nicht nur, dass die BuPo kurzfristig da ist, auch passen die Mitarbiter sehr genau auf, was dort passiert.
Ich reagiere ja nicht erst, wenn es zu spät ist, sondern bei den ersten Anzeichen von Gewalt. Dann beende ich das Gespräch. Jeder mag es anders handhaben, aber dort, wo es trotz Gesprächsabbruch brenzlig wurde, hatte ich Zeugen der Bahnhofsmission, konnte gleich eine Anzeige bei der BuPO aufgeben und der Betroffene erhielt für 24 Stunden ein Platzverweis. Der Leuchtturm Geändert von Leuchtturm-H (01.11.2024 um 20:46 Uhr) |
01.11.2024, 20:45 | #19 | ||
Stammgast
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Beiträge: 824
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Zitat:
ich habe hier früher mal ein Threat gestartet, da ging es um Gewalt und deren Vermeidung. Meine Meinung ist sehr direkt, das gebe ich zu. Aber wir sind die Profis, wir schätzen die Situation ein und wir entscheiden über die Gestaltung der Kontakte. Und wir sind für unseren eigenen Schutz verantwortlich. Zitat:
Der eine wird meine Worte als harte Kritig sehen, der andere erkennt den Sicherheitsaspekt dahinter. Der Leuchtturm |
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02.11.2024, 10:55 | #20 |
Einsteiger
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Hallo HZetti,
Gewalt, ob verbal, oder noch schlimmer, körperlich, ist durch Nichts zu rechtfertigen. Sie ist in jedem Fall justiziabel, und rechtfertigt natürlich immer eine Anzeige. Diese ist auch unbedingt geboten, denn nur über eine Anzeige wird der Sachverhalt bekannt, und kann dazu führen, das dem Gewalttäter das richtige Mass an Behandlung widerfährt. Die psychische Erkrankung hat damit nichts zu tun, erst bei einer Strafbemessung ist das von Relevanz. Ob Du ein Hausverbot aussprichst oder nicht liegt in Deinem Ermessen. Du hast bzgl. Deines Büros das Hausrecht. Ich hätte Anzeige erstattet, dem Klienten Hausverbort erteilt, und die Betreuung umgehend abgegeben. Selbstverständlich ist in der Arbeit mit Menschen nie ausgeschlossen, mal an den "Falschen" zu geraten. Das trifft auch auf den Taxifahrer oder Anwalt zu. Unser Arbeitsplatz ist eben auch ein öffentlicher Raum. Aber eine wie auch immer geartete Normalität oder Akzeptanz gegenüber Gewalt kann nicht erwartet werden. Wie gesagt, jeder, der mit Menschen arbeitet, kommt auch mal an üble Gestalten. Aber das hat nix mit psychischen Erkrankungen an sich zu tun. Ein Straftäter ist ein Straftäter. vG Martin |
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