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Kann ich meine Betreute anzeigen wegen Sachbeschädigung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kann ich meine Betreute anzeigen wegen Sachbeschädigung im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, zusammen, wir betreuen gerade in unserer Bürogemeinschaft eine nicht steuerungsfähige Betreute, die immer wieder unkontrollierte Wutausbrüche hat und uns ...


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Alt 29.10.2024, 08:34   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.07.2022
Ort: Hagen / NRW
Beiträge: 11
Ausrufezeichen Kann ich meine Betreute anzeigen wegen Sachbeschädigung

Hallo, zusammen, wir betreuen gerade in unserer Bürogemeinschaft eine nicht steuerungsfähige Betreute, die immer wieder unkontrollierte Wutausbrüche hat und uns verbal attackiert, mit Mord droht, etc.
Letzte Woche ist die Situation eskaliert und die Betreute hat in unserem Büro regelrecht rumrandaliert. Dabei gingen einige Sachen zu Bruch.
Nun meine Frage: Können wir Anzeige gegen die Betreute erstatten wg. Sachbeschädigung und Androhung von Gewalt? Oder schließt sich das im Innenverhältnis aus?
Nach der Eskalation letzte Woche hat sich die Betreute am nächsten Tag telefonisch bei uns gemeldet und verlangte die sofortige Auszahlung von 3000,00 €. Das Geld ist aus einer behördlichen Nachzahlung verfügbar. Trotz Hinweise, dass weitere Leistungen bisher ungeklärt sind und wir entsprechend unseres Auftrags handeln, das Vermögen der Betreuten zu schützen, insistierte sie auf diese Zahlung. Sie hat uns für die heutige Klientensprechstunde ein Ultimatum gesetzt und möchte heute mit 3000,00 € hier raus spazieren.

Nun meine weitere Frage, da sie hier ja im Rahmen der wöchentlichen Sprechstunde erscheint (und wir keinesfalls 3000,00 € auszahlen werden): Sollte ich vorab die Polizei in Kenntnis sitzen und selbige rufen, bevor die Betreute unsere Räumlichkeiten betritt? Immerhin gilt es ja auch, uns, unser Mitarbeiter, unser Eigentum und vor allen Dingen mitunter im Wartebereicht sitzende weitere Klienten zu schützen.
Ich bitte um eine kurze Rückmeldung, wie Ihr vorgehen würdet. Danke.
HZetti ist offline  
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Alt 29.10.2024, 08:36   #2
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.07.2022
Ort: Hagen / NRW
Beiträge: 11
Standard

Kurze Ergänzung: Das Gericht haben wir selbstverständlich sofort über die Geschehnisse informiert und um Entlassung aus der Betreuung wegen Unzumutbarkeit gebeten. Ferner haben wir auch darüber informiert, dass wir die Schäden geltend machen werden (kaputte Rigipswand, kaputte Folierung unserer Fensterfront im Wartebereicht, abgerissenen Klingel).
HZetti ist offline  
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Alt 29.10.2024, 10:56   #3
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,718
Standard

Warum Anzeige erstatten, die Betreute weiß doch offensichtlich nicht, was sie tut und wird daher nicht bestraft werden oder sehe ich das falsch?
Mächschen ist offline  
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Alt 29.10.2024, 11:27   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.07.2022
Ort: Hagen / NRW
Beiträge: 11
Standard

Naja, sie weiß sehr wohl was sie tut. Verfügt halt über eine Menge krimineller Energie und hat sich nicht im Griff. Alle Beschädigungen, Drohungen, etc. geschehen in voller Absicht. Das sehe ich durchaus so.
HZetti ist offline  
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Alt 29.10.2024, 11:28   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.07.2022
Ort: Hagen / NRW
Beiträge: 11
Standard

Wie würdet Ihr denn damit umgehen, wenn jemand in regelmäßigen Abständen Euer Büro verwüstet und -so wie letzte Woche- Euer Eigentum beschädigt?
HZetti ist offline  
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Alt 29.10.2024, 11:54   #6
Routinier
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,173
Standard

Hallo HZetti,

Du schreibst eingangs "nicht steuerungsfähig", ich vermute, darauf stellte @Mächschen ab. Der eine Aspekt ist die Einsichtsfähigkeit der Klientin, dieses scheint vorhanden zu sein, wie Du berichtest. Die andere Sache ist eben die Steuerungsfähigkeit, an der könnte es womöglich(!) mangeln. Letzteres genügte dann, um eventuell(!) eine Schuldunfähigkeit i.S.v. § 20 StGB zu begründen. Aber das setzt eine umfangreiche Prüfung aller relevanten Umstände voraus und steht einer Strafanzeige grds. nicht entgegen.

Also: Selbstverständlich steht es Dir frei, Strafanzeige zu erstatten und die Schäden geltend zu machen. Ob am Ende etwas dabei herumkommt, sei dahingestellt. Das Strafrecht ist oftmals kein geeignetes Mittel in solchen Fällen. Andererseits geht es ja auch um Statistiken usw. usf. Nur dann, wenn Missstände bekanntgemacht werden, erhalten sie auch (gesellschaftliche) Relevanz und können (theoretisch) bearbeitet werden...Zudem gibt es in NRW seit einiger Zeit ein Programm, welches Gewalttaten, Amok usw. in frühen Stadien (Vorbereitung bzw. Anbahnung) erkennen und verhindern will, "PeRiskoP NRW". Auch das gelingt naklar nur dann, wenn solche Fälle bekanntgemacht werden.

Ob ihr heute Kontakt zur Polizei aufnehmen solltet, das kann aus der Ferne schlecht eingeschätzt werden, im Zweifel ja! Da hätte ich an Eurer Stelle keinerlei Berührungsängste, es muss ja nicht in einer Strafanzeige münden...Man wird Euch sicherlich gut beraten. Vermutlich wird angeraten, dass Ihr Euch bei Bedarf (also wenn die Post abgeht) schnell melden sollt...
Ich stimme ansonsten K.Wagner in seinem folgenden Beitrag zu, allerdings geht's ja jetzt erstmal darum, heute heile nach Hause zu kommen...

Viele Grüße von Florian
Florian ist offline  
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Alt 29.10.2024, 12:00   #7
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 494
Standard

Grundsätzlich:

Niemand muss sich beleidigen/bedrohen lassen oder zulassen, dass Eigentum vernichtet wird - auch Betreuer nicht.

Ich würde zum Eigenschutz und zum Schutz von Mitarbeitern den Zutritt verwehren, Hausverbot aussprechen, mich nur noch in der Öffentlichkeit mit dieser Person treffen, zur Not vor der nächsten Polizeiwache ...

Wie das im Rahmen einer Sprechstunde klappen soll ist natürlich fraglich. Du kannst die Tür abgeschlossen halten und ein Schild aus aufhängen "Aus gegebenen Anlass ist der Zutritt nur nach Klingeln möglich"

Lies mal diesen Diskussionsfaden
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K.Wagner ist offline  
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Alt 29.10.2024, 12:07   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.07.2022
Ort: Hagen / NRW
Beiträge: 11
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Danke, Florian, du hast mir sehr geholfen.
Zitat:
Zitat von Florian Beitrag anzeigen
Hallo HZetti,

Du schreibst eingangs "nicht steuerungsfähig", ich vermute, darauf stellte @Mächschen ab. Der eine Aspekt ist die Einsichtsfähigkeit der Klientin, dieses scheint vorhanden zu sein, wie Du berichtest. Die andere Sache ist eben die Steuerungsfähigkeit, an der könnte es womöglich(!) mangeln. Letzteres genügte dann, um eventuell(!) eine Schuldunfähigkeit i.S.v. § 20 StGB zu begründen. Aber das setzt eine umfangreiche Prüfung aller relevanten Umstände voraus und steht einer Strafanzeige grds. nicht entgegen.

Also: Selbstverständlich steht es Dir frei, Strafanzeige zu erstatten und die Schäden geltend zu machen. Ob am Ende etwas dabei herumkommt, sei dahingestellt. Das Strafrecht ist oftmals kein geeignetes Mittel in solchen Fällen. Andererseits geht es ja auch um Statistiken usw. usf. Nur dann, wenn Missstände bekanntgemacht werden, erhalten sie auch (gesellschaftliche) Relevanz und können (theoretisch) bearbeitet werden...Zudem gibt es in NRW seit einiger Zeit ein Programm, welches Gewalttaten, Amok usw. in frühen Stadien (Vorbereitung bzw. Anbahnung) erkennen und verhindern will, "PeRiskoP NRW". Auch das gelingt naklar nur dann, wenn solche Fälle bekanntgemacht werden.

Ob ihr heute Kontakt zur Polizei aufnehmen solltet, das kann aus der Ferne schlecht eingeschätzt werden, im Zweifel ja! Da hätte ich an Eurer Stelle keinerlei Berührungsängste, es muss ja nicht in einer Strafanzeige münden...Man wird Euch sicherlich gut beraten. Vermutlich wird angeraten, dass Ihr Euch bei Bedarf (also wenn die Post abgeht) schnell melden sollt...
Ich stimme ansonsten K.Wagner in seinem folgenden Beitrag zu, allerdings geht's ja jetzt erstmal darum, heute heile nach Hause zu kommen...

Viele Grüße von Florian
HZetti ist offline  
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Alt 29.10.2024, 14:39   #9
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,347
Standard

Zitat:
Zitat von HZetti Beitrag anzeigen
Letzte Woche ist die Situation eskaliert und die Betreute hat in unserem Büro regelrecht rumrandaliert.

Moin,

warum werden steuerungsunfähige Betreute ins Büro eingeladen? Solche Menschen trifft man an sicheren Orten. Dann braucht man diese Menschen auch nicht abgeben.

Ich sehe hier eher ein Mitverschulden, bzw Fahrlässigkeit.

Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 29.10.2024, 14:59   #10
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,644
Standard

Was ist denn ein sicherer Ort? Ich hätte in solchen Fällenauch lieber meine Bürogemeinschaft um mich herum die Bescheid weiß und im Zweifelsfalle eingreift als z.B. fremde Menschen in einem Café, die nur glotzen und ihr Handy zücken, wenn die Bereute randaliert.

Außerdem klingt es nicht, als sei die Betreute, nachdem sie mehr als nur verbal übergriffig wurde, noch einmal eingeladen worden sei.
Garfield ist offline  
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