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Freitodwunsch Betreuter

Dies ist ein Beitrag zum Thema Freitodwunsch Betreuter im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen . Ein seit 3 Jahren in der forensischen Abteilung eingewiesener Klient möchte Sterbehilfe bekommen, weil trotz Medikation keine ...


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Alt 26.01.2025, 17:02   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 20.11.2024
Beiträge: 3
Standard Freitodwunsch Betreuter

Hallo zusammen . Ein seit 3 Jahren in der forensischen Abteilung eingewiesener Klient möchte Sterbehilfe bekommen, weil trotz Medikation keine Verbesserung seiner Situation eintritt . Er leidet an Shizophrenie und hört ohne Pause Stimmen, kann also auch nicht schlafen . Er bittt seine Angehörigen immer wieder , ihm das Sterben zu ermöglichen . Hat jemand von euch Erfahrungen zum Thema? Wie ist die aktuelle Rechtslage . Welche Möglichkeiten der Beratung gibt es ?
Uwe Fischer ist offline  
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Alt 26.01.2025, 17:36   #2
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
Standard

Das dürfte ein unerfüllbarer Wunsch sein. Was der Betreute verlangt, ist aktive Sterbehilfe und das ist in Deutschland ohne Wenn und Aber verboten (Tötung auf Verlangen).


Da der Betreute in der forensischen Psychiatrie eingewiesen ist, kann er auch nicht einfach in ein Land mit liberalerer Gesetzgebung wechseln.


Eine bessere Nachricht kann ich da leider nicht überbringen.
Pichilemu ist offline  
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Alt 26.01.2025, 21:17   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,604
Standard

Moin moin


Da Dein Betreuter in der Forensik untergebracht ist, wirst Du nicht gerade allzuviel ausrichten können - und was aktuve Sterbehilfe angeht auch schon gar icht dürfen.



Trotz alledem ist Deinen Fragestellung hochinteressant und wird wohl jede/n erst einmal tüchtig beschäftigen.



Da gab es auch schon mal etwas dazu im Forum:
https://www.forum-betreuung.de/gesun...erbehilfe.html


http://www.ndrkultur.de/programm/sen...ehilfe108.html


https://www.forum-betreuung.de/web-t...cid-alter.html


Zum Teil sind die Sachen auch schon älter.


Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 26.01.2025, 23:51   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 289
Standard

Eine der schwersten Situationen im Rahmen der rechtlichen Betreuung. Ich glaube, darum beneidet uns niemand.


Der Wunsch des Betroffenen nach aktiver Sterbehilfe wird von dir nicht umgesetzt werden können, weil dies strafbar ist.

Ratschlag, den man dir geben könnte, wäre wohl eher menschlicher und ethischer Natur.


Es gibt jedoch einen Verein, der dies unter entsprechenden Umständen (auch für psych. Erkrankungen) ermöglicht. Siehe https://www.dghs.de/vermittlung-von-...her-belastung/

@Imre: Ich bin mir nicht sicher, ob ich mich mit der Übersendung des Links im Rahmen der Forenregeln bewege. Falls dem nicht so ist, darfst du den Link gerne entfernen.
Suprarenin ist offline  
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Alt 29.01.2025, 09:59   #5
Routinier
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,169
Standard

Hallo Uwe,

Du schreibst zwar "ohne Pausen Stimmen", aber gibt es viell. lichte Phasen im Rahmen der Erkrankung? Patientenverfügung, ansonsten evtl. eine Vertreterdokumentation (analog zur evtl. nicht möglichen Pat.-Verf.), viell. gibt die Klinik Hilfestellung. Das löst zwar das von Dir angesprochene Problem (Sterbehilfe bei schwerer psych. Erkrankung) nicht, sorgt aber für andere Umstände vor. Allgemein u. in aller Kürze dazu auch: https://www.bundesaerztekammer.de/fi...g_17022011.pdf

In den vorangegangenen Beiträgen von Pichilemu, Imre und Adrenalin wurde ja schon grds. richtig eingeordnet. Viell. nochmal der für Dich beruhigende Gedanke, dass bei dem beschriebenen Krankheitsbild womöglich auch der kundgetane Wunsch nicht dem tatsächlich Willen des Klienten entspricht, sondern letzterer von der Krankheit überlagert wird...

Viele Grüße von Florian
Florian ist offline  
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Alt 05.02.2025, 11:48   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.11.2014
Ort: Bayern
Beiträge: 140
Standard

Zitat:
Zitat von Suprarenin Beitrag anzeigen
Eine der schwersten Situationen im Rahmen der rechtlichen Betreuung. Ich glaube, darum beneidet uns niemand.


Der Wunsch des Betroffenen nach aktiver Sterbehilfe wird von dir nicht umgesetzt werden können, weil dies strafbar ist.

Ratschlag, den man dir geben könnte, wäre wohl eher menschlicher und ethischer Natur.


Es gibt jedoch einen Verein, der dies unter entsprechenden Umständen (auch für psych. Erkrankungen) ermöglicht. Siehe https://www.dghs.de/vermittlung-von-...her-belastung/

@Imre: Ich bin mir nicht sicher, ob ich mich mit der Übersendung des Links im Rahmen der Forenregeln bewege. Falls dem nicht so ist, darfst du den Link gerne entfernen.
Kurz zur Einordnung: Die DGHS bietet keine aktive Sterbehilfe an, sondern begleiten einen assistierten Suizid. Sprich: Sie stellen nach Prüfung ein entsprechendes Medikament zur Verfügung, dass der Betroffene dann selbstständig ohne Hilfen weiterer Personen zu sich nehmen muss.

Im Rahmen dessen ist normalerweise eine Mitgliedschaft bei der DGHS erforderlich, zudem muss über einen Zeitraum X (normal mind. 6 Monate, kann u.U. verkürzt oder verlängert werden) geprüft werden, ob es einem freien Willen entspringt, ob die Voraussetzungen vorliegen etc.

An und für sich ist es eine gute Stelle, an der man zumindest mal anfragen kann bzw. um Unterstützung ersuchen kann.
May-Britt ist offline  
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