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Nachsendeantrag Post wohin?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Nachsendeantrag Post wohin? im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Die Wohnung meiner Betreuten wird im Augenblick aufgelöst. Sie selbst ist im Pflegeheim Kognitiv ist sie nicht mehr in der ...


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Alt 08.03.2025, 12:05   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 17.01.2025
Beiträge: 15
Standard Nachsendeantrag Post wohin?

Die Wohnung meiner Betreuten wird im Augenblick aufgelöst. Sie selbst ist im Pflegeheim Kognitiv ist sie nicht mehr in der Lage ihre Post zu bearbeiten. Bisher habe ich die Post ins Pflegeheim gebracht und mit ihr geöffnet. Keine Wohnung heisst kein Briefkasten--Postumleitung an mich oder ins Heim ( da besteht die Gefahr, dass sich wichtige Post verzögert oder verloren geht) ?
Sowas2 ist offline  
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Alt 08.03.2025, 19:20   #2
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,727
Standard

Ja, Nachsendeauftrag an Betruer

Und falls noch nicht vorhanden, eine Aufgabenkreiserweiterung für Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post beantragen.
Mächschen ist offline  
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Alt 08.03.2025, 19:49   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,635
Standard

MOin moin


Deine Betreute ist vielleicht nicht mehr in der Lage ihre Post selber zu bearbeiten, aber vielleicht versteht sie es ja, wenn Du das für sie tust und kann ihr Einverständnis geben, wenn Du die Post zu Dir umleitest.

Das kannst Du dem Gericht mitteilen und fragen, ob das die Erweiterung der Betreuung umdie Postagelegenheiten erübrigt. Ersatzweise soll das Ganze dann als Antrag gesehen werden.



Das wäre m.E. eine elegante Lösung des Problems mit gleichzeitiger Abklärung der rechtlichen Seite.



Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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