Dies ist ein Beitrag zum Thema Nachsendeantrag Post wohin? im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Die Wohnung meiner Betreuten wird im Augenblick aufgelöst. Sie selbst ist im Pflegeheim Kognitiv ist sie nicht mehr in der ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 17.01.2025
Beiträge: 15
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Die Wohnung meiner Betreuten wird im Augenblick aufgelöst. Sie selbst ist im Pflegeheim Kognitiv ist sie nicht mehr in der Lage ihre Post zu bearbeiten. Bisher habe ich die Post ins Pflegeheim gebracht und mit ihr geöffnet. Keine Wohnung heisst kein Briefkasten--Postumleitung an mich oder ins Heim ( da besteht die Gefahr, dass sich wichtige Post verzögert oder verloren geht) ?
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#2 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,727
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Ja, Nachsendeauftrag an Betruer
![]() Und falls noch nicht vorhanden, eine Aufgabenkreiserweiterung für Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post beantragen. |
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#3 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,635
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MOin moin
Deine Betreute ist vielleicht nicht mehr in der Lage ihre Post selber zu bearbeiten, aber vielleicht versteht sie es ja, wenn Du das für sie tust und kann ihr Einverständnis geben, wenn Du die Post zu Dir umleitest. Das kannst Du dem Gericht mitteilen und fragen, ob das die Erweiterung der Betreuung umdie Postagelegenheiten erübrigt. Ersatzweise soll das Ganze dann als Antrag gesehen werden. Das wäre m.E. eine elegante Lösung des Problems mit gleichzeitiger Abklärung der rechtlichen Seite. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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