Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnrecht, zu was ist der Hausbesitzer verpflichtet? im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
mein Betreuter hat ein Wohnungsrecht in einem 3 Familienhaus. Er lebt in der 1. Etage. Die anderen beiden Wohnungen ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 07.03.2020
Ort: Hessen
Beiträge: 15
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Hallo,
mein Betreuter hat ein Wohnungsrecht in einem 3 Familienhaus. Er lebt in der 1. Etage. Die anderen beiden Wohnungen stehen leer. Das Haus wird aktuell renoviert vom neuem Hausbesitzer und der hat einfach das Kabel von der Satellitenschüssel auf dem Dach durchtrennen lassen und mein Betreuter kann nicht mehr fernsehen. Wir haben den neuen Hausbesitzer schon mehrfach aufgefordert es wieder zu reparieren, aber er reagiert nicht. Er will meinen Betreuten raus haben, da er verwahrlost lebt. Kann ich hier eine einstweilige Verfügung beim Gericht erwirken? Wenn ich zum Rechtsanwalt gehe, dann dauert mir das zu lange, was kann ich tun? VG krisbe |
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#2 |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Wie ist denn das ganze ausgestaltet, handelt es sich um eine WEG?
Meines Erachtens darf der Betreute, wenn er sonst nicht fernsehen kann, einfach seine eigene Sat-Schüssel auf dem Balkon aufstellen. |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 07.03.2020
Ort: Hessen
Beiträge: 15
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Nein, es ist keine Wohnungseigentümergemeinschaft, er ist der einzige mit dem Wohnrecht in dem Haus. Die anderen beiden Wohnungen will der Hausbesitzer vermieten.
Der Balkon von meinem Betreuten ist leider zugemüllt, da kann ich nix hinstellen lassen. Ich finde es von dem neuem Hausbesitzer einfach nicht in Ordnung, dass er so etwas macht ohne vorab es angekündigt zu haben. |
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