Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung und Ablauf im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
-Wann dürfen Außenstehende eine Betreuung beantragen?
-Wann wird eine Betreuung eingerichtet? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
- Wie läuft eine ...
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#1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 09.11.2024
Beiträge: 3
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-Wann dürfen Außenstehende eine Betreuung beantragen?
-Wann wird eine Betreuung eingerichtet? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? - Wie läuft eine Betreuung genau ab? -Vereinbart der Betreuer z.B Arzttermine und begleitet den Betreuten zu Arztterminen? - Bekommt der Betreuer die Post des Betreuten zugeschickt? - Begleitet der Betreuer den Betreuten zu Terminen z.B beim Jobcenter? - Was passiert wenn ein Betreuer keine Betreuung möchte? |
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#2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 264
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- Wann dürfen Außenstehende eine Betreuung beantragen?
Wann immer nötig. -Vereinbart der Betreuer z.B Arzttermine und begleitet den Betreuten zu Arztterminen? Nein, aber wenn nötig kann ein ABW eingerichtet werden. - Bekommt der Betreuer die Post des Betreuten zugeschickt? Jein, kommt drauf an. In einigen Verfahren kann das Betreuy das Verfahren an sich ziehen dann bekommt they die Post die zu diesem Verfahren gehört (z.B. Kommunikation mit dem Sozialamt) und dann gibt es noch einen Aufgabenkreis der erlaubt die Post des Betreutys auf sich um zu leiten und zu öffnen (öffnen nur wenn sie zu einem Aufgabenkreis gehört, oder es von außen nicht erkenntlich ist dass sie das nicht tut, iirc). Ansonsten Nein. - Begleitet der Betreuer den Betreuten zu Terminen z.B beim Jobcenter? Nein. Das wäre Aufgabe eines ABW oder vergleichbaren dass eventuell zusätzlich eingerichtet wird. - Was passiert wenn ein Betreuer keine Betreuung möchte?[ Dann gibt es einen Antrag bei Gericht und ein Richty entscheidet ob es noch nötig ist. |
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#3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,684
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Vielleicht mal als erstes die Infobroschüre der Bundesregierung lesen?
https://www.bmj.de/SharedDocs/Publik...ationFile&v=29
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#4 |
Schnell noch schreiben, dann geht's weiter
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 1,999
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#5 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,051
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Moin moin
Horst hat schon den passenden Link mitgeteilt. Im Prinzip immer, wenn sie meinen, dass es notwendig ist. Ob eine Betreuung beschlossen wird entscheidet das Gericht. Wenn sie vorher angeregt und hinterher vom Gericht beschlossen wurde Es sollte eine geistige Behinderung, psychsche Erkrankung oder Demenz vorliegen, weshalb der betreffende Mensch seine administrativen Angelegenheiten nicht mehr selber erledigen kann. Im Rehmen einer rechtlichen Betreuung wird im Prinzip das Leben der Betreuten Person organisiert und geregelt. Du kannst also auch fragen: Wie läuft ein Leben ab? Vorher beantworten kann Dir diese Fragen niemand. Zitat:
Jein. Wenn die Betreuung bei Behörden, Versicherungen etc. bekannt gemacht wurde, dann schreiben diese Stellen üblicherweise die BetreuerInnen an. Aber auch nicht immer. Von alleine passiert das nicht. Üblicherweise nein. Bzw. nur in Ausnahmefällen. Dann werden neuen Betreuungen abgelehnt und man bleibt so lange BetreuerIn, bis alle bestehenden Betreuungen abgegeben bzw. Beendet sind. Willst du eine Betreuung bekommen, vermitteln oder selber betreuen? Letzteres doch hoffentlich nicht. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#6 |
Schnell noch schreiben, dann geht's weiter
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 1,999
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Das Gericht kann auch ohne Anregung tätig werden, wenn es z.B. in anderer Sache die Betreuungsbedürftigkeit sieht, da Amtsverfahren.
Behörden müssen im Regelfall sowohl den Betroffenen, als auch den Betreuer anschreiben, was aber teilweise einfach nicht gemacht wird. Ich denke, eine Betreuung wird nicht einzurichten sein, wenn beispielsweise nur eine leichte ASS, midlife cruises oder eine falsche Ausbildung das Problem sind |
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