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gesetzliche Betreuung

 

Betreuung und Ablauf

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung und Ablauf im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
-Wann dürfen Außenstehende eine Betreuung beantragen? -Wann wird eine Betreuung eingerichtet? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? - Wie läuft eine ...


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Alt 21.04.2025, 23:32   #1
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Registriert seit: 09.11.2024
Beiträge: 3
Standard Betreuung und Ablauf

-Wann dürfen Außenstehende eine Betreuung beantragen?

-Wann wird eine Betreuung eingerichtet? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

- Wie läuft eine Betreuung genau ab?

-Vereinbart der Betreuer z.B Arzttermine und begleitet den Betreuten zu Arztterminen?

- Bekommt der Betreuer die Post des Betreuten zugeschickt?

- Begleitet der Betreuer den Betreuten zu Terminen z.B beim Jobcenter?

- Was passiert wenn ein Betreuer keine Betreuung möchte?
Sabina 3 ist offline  
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Alt 22.04.2025, 07:06   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 264
Standard

- Wann dürfen Außenstehende eine Betreuung beantragen?

Wann immer nötig.

-Vereinbart der Betreuer z.B Arzttermine und begleitet den Betreuten zu Arztterminen?

Nein, aber wenn nötig kann ein ABW eingerichtet werden.

- Bekommt der Betreuer die Post des Betreuten zugeschickt?

Jein, kommt drauf an. In einigen Verfahren kann das Betreuy das Verfahren an sich ziehen dann bekommt they die Post die zu diesem Verfahren gehört (z.B. Kommunikation mit dem Sozialamt) und dann gibt es noch einen Aufgabenkreis der erlaubt die Post des Betreutys auf sich um zu leiten und zu öffnen (öffnen nur wenn sie zu einem Aufgabenkreis gehört, oder es von außen nicht erkenntlich ist dass sie das nicht tut, iirc). Ansonsten Nein.

- Begleitet der Betreuer den Betreuten zu Terminen z.B beim Jobcenter?

Nein. Das wäre Aufgabe eines ABW oder vergleichbaren dass eventuell zusätzlich eingerichtet wird.

- Was passiert wenn ein Betreuer keine Betreuung möchte?[


Dann gibt es einen Antrag bei Gericht und ein Richty entscheidet ob es noch nötig ist.
Elara ist offline  
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Alt 22.04.2025, 08:57   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,684
Standard

Vielleicht mal als erstes die Infobroschüre der Bundesregierung lesen?

https://www.bmj.de/SharedDocs/Publik...ationFile&v=29
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist gerade online  
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Alt 22.04.2025, 09:37   #4
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Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 1,999
Standard

Zitat:
Zitat von Sabina 3 Beitrag anzeigen
-Wann dürfen Außenstehende eine Betreuung beantragen?
Beantragen können Außenstehende nichts, aber das Amtsverfahren anregen.

Das gibt in dem Moment Ärger, wo es beispielsweise der Nachbar macht, um den Betroffenen zu ärgern.
Mächschen ist gerade online  
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Alt 22.04.2025, 21:08   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,051
Standard

Moin moin


Horst hat schon den passenden Link mitgeteilt.

Zitat:
Zitat von Sabina 3 Beitrag anzeigen
-Wann dürfen Außenstehende eine Betreuung beantragen?
Im Prinzip immer, wenn sie meinen, dass es notwendig ist. Ob eine Betreuung beschlossen wird entscheidet das Gericht.
Zitat:
Zitat von Sabina 3 Beitrag anzeigen
-Wann wird eine Betreuung eingerichtet?
Wenn sie vorher angeregt und hinterher vom Gericht beschlossen wurde
Zitat:
Zitat von Sabina 3 Beitrag anzeigen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Es sollte eine geistige Behinderung, psychsche Erkrankung oder Demenz vorliegen, weshalb der betreffende Mensch seine administrativen Angelegenheiten nicht mehr selber erledigen kann.
Zitat:
Zitat von Sabina 3 Beitrag anzeigen
- Wie läuft eine Betreuung genau ab?
Im Rehmen einer rechtlichen Betreuung wird im Prinzip das Leben der Betreuten Person organisiert und geregelt. Du kannst also auch fragen: Wie läuft ein Leben ab? Vorher beantworten kann Dir diese Fragen niemand.
Zitat:
Zitat von Sabina 3 Beitrag anzeigen
-Vereinbart der Betreuer z.B Arzttermine und begleitet den Betreuten zu Arztterminen?
Wenn die Betreute Person Artztermine nicht mehr selber vereinbaren kann, dann tut das die betreuende Person. Die Begleitung übernimmt sie nur in Ausnahmefällen.
Zitat:
Zitat von Sabina 3 Beitrag anzeigen
- Bekommt der Betreuer die Post des Betreuten zugeschickt?
Jein. Wenn die Betreuung bei Behörden, Versicherungen etc. bekannt gemacht wurde, dann schreiben diese Stellen üblicherweise die BetreuerInnen an. Aber auch nicht immer.

Von alleine passiert das nicht.

Zitat:
Zitat von Sabina 3 Beitrag anzeigen
- Begleitet der Betreuer den Betreuten zu Terminen z.B beim Jobcenter?
Üblicherweise nein. Bzw. nur in Ausnahmefällen.
Zitat:
Zitat von Sabina 3 Beitrag anzeigen
- Was passiert wenn ein Betreuer keine Betreuung möchte?
Dann werden neuen Betreuungen abgelehnt und man bleibt so lange BetreuerIn, bis alle bestehenden Betreuungen abgegeben bzw. Beendet sind.



Willst du eine Betreuung bekommen, vermitteln oder selber betreuen? Letzteres doch hoffentlich nicht.



Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 22.04.2025, 22:33   #6
Schnell noch schreiben, dann geht's weiter
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 1,999
Standard

Das Gericht kann auch ohne Anregung tätig werden, wenn es z.B. in anderer Sache die Betreuungsbedürftigkeit sieht, da Amtsverfahren.

Behörden müssen im Regelfall sowohl den Betroffenen, als auch den Betreuer anschreiben, was aber teilweise einfach nicht gemacht wird.

Ich denke, eine Betreuung wird nicht einzurichten sein, wenn beispielsweise nur eine leichte ASS, midlife cruises oder eine falsche Ausbildung das Problem sind
Mächschen ist gerade online  
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