Dies ist ein Beitrag zum Thema Akteneinsicht in Betreuungsakte durch StA im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo
Ich bin zum ersten Mal in einer solchen Situation und sehr unsicher wie ich hier als nächstes vorgehen soll.
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 04.11.2024
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 6
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Hallo
Ich bin zum ersten Mal in einer solchen Situation und sehr unsicher wie ich hier als nächstes vorgehen soll. ICh habe die Betreuung übernommen als mein Betreuter zum ersten Mal wegen einer paranoiden Schizophrenie in KH Behandlung war. Dort wurde zum ersten Mal diagnostiziert und auch danach behandelt. ICh habe dazu ein Schreiben vorliegen, dass jedoch kein klares Attest ist (Epikrise). Ansonsten liegen keine Belege zu der Erkrankung vor, da der behandelnde Arzt im KH wohl krank ist. Gleich zu Beginn wurde mein Betreuter wegen Sachbeschädigung und Diebstahl angezeigt. Ich habe ihm einen Pflichtverteidiger über das Amtsgericht besorgt. Hatte nur kurz E-Mail Kontakt und habe ihm mitgeteilt, dass mein Betreuter wegen paranoider Schizophrenie im KH behandelt wird und eventuell dies auch ein Auslöser gewesen sein könnte. Mein Betreuter hatte zu diesem Zeitpunkt keine mir bekannten, weiteren Vorstrafen oder Anzeigen. Der Pflichtverteidiger hat dann wohl sein Ding gemacht und kurze Zeit später kam ein Brief wegen Niederlegung der Sache. Jetzt ist mein Betreuter kurz nach der KH Entlassung wieder wegen Diebstahl aufgefallen. Ladendiebstahl. Ich war alleine bei der Polizei wegen Vorladung (Hätte wohl besser da schon einen Anwalt gehabt). Habe dort aber nur mir angesehen was sie an Beweisen haben und ihnen mitgeteilt das mein Betreuter aktuell wo anders ist und ich nicht genau weiß wo (was auch der Fall war). Außerdem hatte er sein Handy am Tatort verloren. ![]() Im August läuft zusätzlich die Betreuung aus und da dass KH es nicht hinbekommt dem Arzt alles nötige zu schreiben, will dieser kein Gutachten zur Betreuungsverlängerung ausstellen. Das Amtsgericht droht mit Beendigung der Betreuung. Bin ich aktuell nicht unbedingt böse drum, aber mein Betreuter braucht die Betreuung schon. Ohne Gutachten keine Verlängerung. Nun zu meinem Hauptproblem!!! Ich habe Post vom Amtsgericht bekommen. StA stellt ein Akteneinsichtsgesuch. ICh soll mitteilen ob ich dazu Bedenken habe. Staatsanwaltschaft schreibt, sie wollen Einsicht in die Betreuungsakte und wollen einen Attest wegen der Erkrankung. Außerdem scheinen sie den Fall vom Anfang nochmal auf zu machen. Kann ich einen Antrag auf Rechtsberatung stellen oder muss ich das selber zahlen?? Habe gerade erst angefangen und noch keine Rechtsschutzversicherung weil ich mich eh schon nur so über Wasser halten kann finanziell. Soll ich Akteneinsicht gewähren? Ich wüsste nicht warum nicht, bin aber argwöhnisch. Außderdem frage ich mich ob da was läuft über das ich mir Sorgen machen sollte. Hab ein reines Gewissen aber keine Erfahrung.
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Hab keine Angst vor Stürmen. Lerne dein Schiff zu steuern. Frei nach Louisa May Alcott, Schriftstellerin |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,634
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Gemeint ist die Akte des Betreuungsgerichtes, nicht deine. Wozu solltest du da eine Rechtsschutzversicherung brauchen?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,068
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Zitat:
Nach einer Entlassung bekommt der Patient üblicherweise einen Kurzbrief mit, wo eine Diagnose eigentlich schriftlich genannt wird. Spätestens der "richtige" Arztbrief der z.B. an den einweisenden ambulanten Psychiater geht, manchmal auch Neurologe oder der Hausarzt enthält div. Diagnosen (von Bluthochdruck, über Diabetes, u.s.w., eben Vorerkrankungen, so weit vorhanden! Alternativ einen schriftlichen Befund des behandelnden ambulanten Arzt und/oder Psychiater erbeten bis einfordern |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,644
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Die Staatsanwaltschaft wird vor allem daran interessiert sein, ob sich aus der Betreuungsakte Anhaltspunkte für eine eingeschränkte oder gar fehlende Schuldfähigkeit ergeben.
Grundsätzlich spricht eher nichts dagegen. Auf solche Fragen im Zusammenhang mit Strafverfahren würde ich mich aber nicht einlassen. Du bist doch nicht für die Vertretung in Strafverfahren bestellt. Schau, dass du einen Anwalt findest, der seine Beiordnung als Pflichtverteidiger in diesem neuen Verfahren beantragt. Der soll darüber entscheiden. Grundsätzlich: Bei Strafverfahren gegen den Betreuten nicht zur Polizei gehen und dem Betreuten raten, dies ebenfalls zu unterlassen. Riesige Verplappergefahr. Die Polizei will dem Betreuten nicht wohl, die will Erfolge. Er muss nur hin, wenn er durch die Staatsanwaltschaft vorgeladen wird. Die Staatsanwaltschaft ist übrigens verpflichtet, den Sachverhalt samt der entlastenden Aspekte zu ermitteln. Bei Strafverfahren: moglichst immer einen Anwalt einschalten. In aller Regel wird wegen des Bestehens einer Betreuung der Anspruch auf einen Pflichtverteidiger bejaht. |
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| akteneinsicht, beratungsschein, betreuungsverlängerung, fehlendes attest, sta |
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