Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufgaben der elterlichen Sorge im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
Ich habe die bisherigen Beiträge zu den Aufgaben der elterlichen Sorge in diesem Forum gelesen.
Ich verstehe es ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 109
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Hallo zusammen,
Ich habe die bisherigen Beiträge zu den Aufgaben der elterlichen Sorge in diesem Forum gelesen. Ich verstehe es so, dass das Verwirklichen sämtlicher sozialrechtlicher Ansprüche der Kinder als Teil der elterlichen Sorge im Verantwortungsbereich der Eltern liegt. Auch wenn diese betreut werden. Diese Bereiche können auch nicht als Aufgabenbereich dem Betreuer auferlegt werden. Habe ich es richtig umschrieben, oder kann man das so absolut nicht sagen? Schnittmengen gibt es automatisch. Wenn ich beim SGB II Anspruch der Mutter unterstütze und das Jobcenter den Bescheid vom Unterhaltsvorschuss benötigt, dann muss das Thema Unterhaltsvorschuss zum einen geklärt sein und zum anderen muss ich den Bescheid zur Weiterleitung haben, wenn ich das Weiterleiten nicht in der Verantwortung der Mutter lasse. Gruß, KKS |
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#2 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,362
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Grundsätzlich ist das richtig, Leistungen, die dem Kind selbst zustehen sind nicht der Part des Betreuers.
Wenn beim Unterhaltsvorschuss nur der (erneute) Antrag oder der Bescheid fehlt, muss sich das Jobcenter selbst kümmern, ist da mehr, muss das Familiengericht jemanden dafür bestellen, soweit es dein Betroffener nicht kann. |
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#3 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
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Wenn die Eltern (oder der allein sorgeberechtigte Elternteil) außerstande ist, dann muss das FamG für das Kind einen Ergänzungspfleger (§ 1809 BGB) bestellen (meist wird das Jugendamt selbst bestellt).
Vormundsbestellung setzt vorherigen Entzug der elterlichen Sorge voraus. Beim Erg.pfleger ist das einfacher.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 109
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Danke sehr für die beiden hilfreichen Rückmeldungen. Ich schaue mir die Regelungen für den Ergänzungsfleger an. Der Entzug der elterlichen Sorge sollte durch mildere Mittel verhindert werden.
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