Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Aufgaben der elterlichen Sorge

Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufgaben der elterlichen Sorge im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, Ich habe die bisherigen Beiträge zu den Aufgaben der elterlichen Sorge in diesem Forum gelesen. Ich verstehe es ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > sonstige Rechtsfragen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 10.11.2025, 12:45   #1
KKS
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 109
Standard Aufgaben der elterlichen Sorge

Hallo zusammen,

Ich habe die bisherigen Beiträge zu den Aufgaben der elterlichen Sorge in diesem Forum gelesen.

Ich verstehe es so, dass das Verwirklichen sämtlicher sozialrechtlicher Ansprüche der Kinder als Teil der elterlichen Sorge im Verantwortungsbereich der Eltern liegt. Auch wenn diese betreut werden. Diese Bereiche können auch nicht als Aufgabenbereich dem Betreuer auferlegt werden.

Habe ich es richtig umschrieben, oder kann man das so absolut nicht sagen?

Schnittmengen gibt es automatisch. Wenn ich beim SGB II Anspruch der Mutter unterstütze und das Jobcenter den Bescheid vom Unterhaltsvorschuss benötigt, dann muss das Thema Unterhaltsvorschuss zum einen geklärt sein und zum anderen muss ich den Bescheid zur Weiterleitung haben, wenn ich das Weiterleiten nicht in der Verantwortung der Mutter lasse.

Gruß, KKS
KKS ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.11.2025, 13:42   #2
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,362
Standard

Grundsätzlich ist das richtig, Leistungen, die dem Kind selbst zustehen sind nicht der Part des Betreuers.

Wenn beim Unterhaltsvorschuss nur der (erneute) Antrag oder der Bescheid fehlt, muss sich das Jobcenter selbst kümmern, ist da mehr, muss das Familiengericht jemanden dafür bestellen, soweit es dein Betroffener nicht kann.
Mächschen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.11.2025, 15:22   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
Standard

Wenn die Eltern (oder der allein sorgeberechtigte Elternteil) außerstande ist, dann muss das FamG für das Kind einen Ergänzungspfleger (§ 1809 BGB) bestellen (meist wird das Jugendamt selbst bestellt).

Vormundsbestellung setzt vorherigen Entzug der elterlichen Sorge voraus. Beim Erg.pfleger ist das einfacher.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.11.2025, 17:54   #4
KKS
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 109
Standard

Danke sehr für die beiden hilfreichen Rückmeldungen. Ich schaue mir die Regelungen für den Ergänzungsfleger an. Der Entzug der elterlichen Sorge sollte durch mildere Mittel verhindert werden.
KKS ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:56 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40