Dies ist ein Beitrag zum Thema Was darf eine Bürokraft im Betreuerbüro alles? im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag*,
meine Frage bezieht sich auf die Möglichkeit der Delegation an eine Büroangestellte im Betreuungsbüro:
Was darf man alles ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 20.10.2019
Beiträge: 40
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Guten Tag*,
meine Frage bezieht sich auf die Möglichkeit der Delegation an eine Büroangestellte im Betreuungsbüro: Was darf man alles an die Angestellte deligieren? Sind persönliche Treffen mit den Betreuten (zB Aushändigung Taschengeld) auch möglich? Ich meine natürlich nicht die übliche "Büroarbeit", lieben Dank für Eure Antworten, vG H. |
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#2 |
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Stammgastanwärter
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 482
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Pragmatisch:
Alles, was Du Ihr/Ihm zutraust. Bei mir lasse ich Anträge vorbereiten oder teilweise vollständig bearbeiten, Auszahlungen vornehmen, (Arzt)Termine vereinbaren, Informationen abfragen ... Hat nur keine Relevanz für deine persönliche Haftung: Im Außenverhältnis haftest Du für mögliche Fehler und Du generierst auch keine persönliche Betreuung (für den Jahresbericht) dadurch. Wenn Du jemanden auf deine Kundschaft loslässt, dann sei dir sicher über hoffentlich vorhandenen Kommunikationsfähigkeiten deiner Angestellten und mach dir Gedanken über die Risikobewertung im Sinne der Berufsgenossenschaft.
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--> Das Leben bleibt spannend |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 20.10.2019
Beiträge: 40
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Danke sehr!!!
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 224
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Kurz gefasst: Entscheidungen etc., also Situationen in denen du von deiner Vertretungsmacht im Aufgabenkreis nach Außen gebrauch machst, sind nicht delegierbar.
Ausgabe von Bargeld ist Tagesgeschäft und ist ja auch nur die Aushändigung, das Abheben durch den Betreuer hat dann ja bereits stattgefunden. Gutes Beispiel für die Unterschiede, denn falls mehr Geld vorhanden ist und der Betreute fragt nach mehr, wird an de Betreuer verwiesen. Wenn kein Einwilligungsvorbehalt besteht, und der Betreute verlangt vehement die komplette Herausgabe, wird es von der Bürokraft auch herausgegeben. |
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#5 | |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,422
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Moin moin
Zitat:
Die Betreuten sind grundsätzlich nicht befugt, einer Bürokraft Weisungen zu erteilen. Sie dürfen sich mit den BetreuerInnen verständigen, ach wenn das mal der einen oder der anderen Seite nicht gefällt. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#6 | |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,267
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Zitat:
Intern ist alles je nach Qualifikation regelbar. Bei mir ist meine Frau vollzeit beschäftigt und hält mir den Rücken zu 100 Prozent frei. ![]() Der Leuchtturm |
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| Stichworte |
| angestellte, büroarbeit, delegieren |
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