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Kontodaten des Betreuers wg. Vollstreckung Zwangsgeld

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontodaten des Betreuers wg. Vollstreckung Zwangsgeld im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von Tschak Ansonsten macht er das, was Gläubiger an sich ja auch tun, an alle gängigen Banken im ...


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Alt 07.04.2026, 17:28   #11
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Zitat:
Zitat von Tschak Beitrag anzeigen
Ansonsten macht er das, was Gläubiger an sich ja auch tun, an alle gängigen Banken im Umkreis die Pfändung vorlegen und schauen wo der Treffer ist.
Davon rate ich ab, weil man das nicht darf, zumindest in normalen Zwangsvollstreckungssachen müsste der Rechtspfleger den Erlass eines PfüBs ablehnen.
Mächschen ist offline  
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Alt 07.04.2026, 21:59   #12
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Bitte sachlich bleiben. Leider benimmt sich der Betreuer seltsam. Natürlich kann man sich bei solchen Erklärungen nur für das eigene Wissen verbürgen, bisher gibt es keine Möglichkeit, in den Kopf des anderen (des Betreuten) zu schauen. Das hat der Betreuer dann an Eides Statt zu versichern. Warum gibt der Betreuer diese - zwangsläufig unvollständige - Erklärung nicht ab? So kann er innerhalb kurzer Zeit pleite gehen. Die Haftpflicht bezahlt das nicht. Und falls das ein Berufsbetreuer ist, riskiert er den Widerruf der Registrierung wegen Nichteignung. Als Ehrenamtler wäre er zu entlassen.
Danke Horst Deinert für deine Stellungnahme.
Der Betreuer ist eine Rechtsanwältin, die seit Jahren auf Zeit spielt und auf den Tod der Betreuten hofft. Sobald das Nachlassverzeichnis in meiner Anwesenheit erstellt wird/wurde, muss sie es eidesstattlich versichern (steht im Urteil) und die Gerichtskosten und Anwaltskosten bezahlen. Da ich der einzige zukünftige Erbe sein werde (Testament) wird sie ein Problem damit haben. Die Kosten des OLG hat sie bereits von dem Konto der Betreuten bezahlt. Im Krankenhaus hat sie mit dem Arzt abgemacht, keine lebenserhaltente Maßnahmen für die demente Betreute zu veranlassen ohne dass es eine Patientenverfügung gibt. Der Arzt wollte dann meine Vorsorgevollmacht die ich ihm übermittelte. Hinzu kommt dass der Richter des Betreuungsgericht meint, meine Vorsorgevollmacht sei wertlos, die ich immer noch habe. Nur weil sich die Betreuungsbehörde und das Gericht sich so anstellt, habe ich den Nachlass gefordert. Die Kontodaten der Betreuerin werden gebraucht um die Vollstreckung zu beschleunigen.
uwe2000 ist offline  
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Alt 08.04.2026, 11:08   #13
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Das Betreuungsgericht und die Betreuungsbehörde befinden sich nicht im selben Gerichtsgebiet. Die Betreuerin hat ihr Büro im benachbarten Gerichtsgebiet. Das Zwangsgeld und Urteil wurde von diesem zuständigen LG erlassen. Habe das Urteil und den Zwangsgeldbeschluss an das Betruungsgericht gesendet sowie den Antrag gestellt, die Gesundheitsfürsorge der Betreuerin zu entziehen. Bin gespannt was die dazu meinen.
uwe2000 ist offline  
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Alt 08.04.2026, 16:07   #14
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Beiträge: 2,557
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Aus meiner Sicht hätte der Antrag lauten sollen, die Betreuung aufzuheben, hilfsweise Betreuerwechsel mit Vorschlag, deine Person zu bestellen.
Mächschen ist offline  
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Alt 08.04.2026, 16:40   #15
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Zitat:
Zitat von uwe2000 Beitrag anzeigen
Der Betreuer ist eine Rechtsanwältin, die seit Jahren auf Zeit spielt und auf den Tod der Betreuten hofft. Sobald das Nachlassverzeichnis in meiner Anwesenheit erstellt wird/wurde, muss sie es eidesstattlich versichern (steht im Urteil) und die Gerichtskosten und Anwaltskosten bezahlen.
Momentchen mal. Die Person, für die ein Nachlassverzeichnis erstellt werden soll, lebt noch? Das geht doch zu Lebzeiten gar nicht. Und Erbe ist man auch erst, wenn der Erblasser tot ist. Auch ein Testament räumt dem künftigen Erben keine Rechte zu Lebzeiten ein. Hab ich das nicht schon kürzlich erklärt?
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 09.04.2026, 03:59   #16
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Ort: Balkonien
Beiträge: 2,557
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Ich meine, hatte ich glaub ich mal gelesen, dass der Betroffener testamentiell geerbt hatte und uwe2k einen Pflichtteilsanspruch gegen den Betroffenen hat, aber auch der Vorsorgebevollmächtigte des Betroffenen ist.
Mächschen ist offline  
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Alt 09.04.2026, 13:01   #17
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Ort: BW
Beiträge: 144
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Momentchen mal.
Die Person, für die ein Nachlassverzeichnis erstellt werden soll, lebt noch? Das geht doch zu Lebzeiten gar nicht. Und Erbe ist man auch erst, wenn der Erblasser tot ist. Auch ein Testament räumt dem künftigen Erben keine Rechte zu Lebzeiten ein. Hab ich das nicht schon kürzlich erklärt?
Dank Horst Deinert, dass du dich der Sache annimmst.
Die Person für die ein Nachlassverzeichnis angefordert wird bin ich. Die demente Betreute (Stiefmutter) hat das ganze Erbe meines verstorbenen Vaters erhalten. Ich habe deshalb noch Erbansprüche, eine Vorsorgevollmacht, bin Angehöriger und per Testament zukünftige alleiniger Erbe der Betreuten die noch lebt. Das Gericht setze eine Berufsbetreuerin ein und meint, meine Vollmacht, die ich immer noch habe, sei wertlos mit einem unanfechtbarem Beschluss des LG. Das Betreuungsgericht verweigerte die Akteneinsicht auch mit einem unanfechtbaren Beschluss des LG. Nach dem Tod der Betreuten müssen die sowieso die Akteneinsicht zulassen. Da das Betreuungsgericht einem immer wieder Steine in den Weg legt, habe ich mich entschlossen meine Forderungen einzuklagen.
uwe2000 ist offline  
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