Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontodaten des Betreuers wg. Vollstreckung Zwangsgeld im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Gegen eine Betreuer wurde Zwangsgeld von 2000€ oder Zwangshaft mit 50€ pro Tag nach § 888 ZPO verhängt. Das Zwangsgeld ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 144
|
Gegen eine Betreuer wurde Zwangsgeld von 2000€ oder Zwangshaft mit 50€ pro Tag nach §888 ZPO verhängt. Das Zwangsgeld fliest in die Staatskasse und muss vom Kläger über einen GV vollstreckt werden. Um auf das Konto des Betreuers zuzugreifen werden seine Kontodaten benötigt. Wie kommt man an diese?
|
|
|
|
|
|
#2 |
|
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,566
|
Gegen einen Betreuer kann nur das Betreuungsgericht ein Zwangsgeld, aber keine Zwangshaft festsetzen.
Aber allgemein entweder aus den Gerichtsakten, eigenen Akten, ansonsten per Vermögensauskunft. |
|
|
|
|
|
#3 | |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 144
|
Zitat:
|
|
|
|
|
|
|
#4 |
|
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,488
|
Moin moin
Wo hast Du denn das unter BGH I ZB 20/21 gefunden? Falls Du das hier: rechtsinformationen.bund.de "Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung: Verhängung von Zwangshaft gegen einer prozessunfähige natürliche Person und gegen deren Bevollmächtigten; Festsetzung eines Zwangsgelds gegen den Schuldner; Möglichkeit der Vornahme der Handlung durch den ..." meinen soltest, dann steht in dem Text, der dahinter steckt, das genaue Gegenteil: Betreuer müssen eben nicht für die Missetaten der Betreuten haften. Dass es Dich freuen würde, auf das Konto von Betreuern zugreifen zu können, ist aufgrund deiner bisherigen Beiträge nicht verwunderlich. Mit freundlichen Grüßen Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
|
#5 |
|
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,447
|
Die Gerichtsentscheidung betrifft die Vertretung (eines Geschäftsunfähigen) durch einen Bevollmächtigten. Der BGH sagt, der Bevollmächtigte sei bei der Zwangsvollstreckung einem Betreuer gerade nicht gleichzustellen. Denn die Vollmacht berechtige ihn nur zur Vertretung, verpflichte den Bevollmächtigten aber nicht dazu.
Die maßgebliche Passage ist Rdnr 52-54: https://openjur.de/u/2378437.html Offenbar geht das Gericht davon aus, dass ein Betreuer, wäre er bestellt gewesen, zur Auskunftserteilung ggü dem GV verpflichtet gewesen wäre. Und demnach auch im Weigerungsfalle zumindest persönlich mit Zwangsgeld hätte belegt werden können. Daher ist zur Ausgangsfrage zu fragen: wie konnte es so weit kommen? Welcher Betreuer weigert sich, einem GV Auskunft zu erteilen? Mehr Details bitte.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de Geändert von HorstD (07.04.2026 um 08:25 Uhr) |
|
|
|
|
|
#6 |
|
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,447
|
Klar, wenn man unter „Missetaten“ die Schulden versteht, die der Betreute selbst verursacht hat. Es geht hier ja auch nicht um die Schuldentilgung, sondern die Abgabe einer Vermögensauskunft durch den Betreuer.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
|
|
|
|
|
#7 | |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 144
|
Zitat:
|
|
|
|
|
|
|
#8 | |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 144
|
Zitat:
Der Betreuer ist dazu verpflichtet. Dazu gibt es mehrer Rechtssprchungen LG Hamburg 322 O 302/18, OLG Hamburg 2 W 76/202, BGH I ZB 20/21. Im Übrigen brauche ich den Kontozugriff nicht, sondern der Gerichtsvollzieher! |
|
|
|
|
|
|
#9 |
|
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,447
|
Bitte sachlich bleiben. Leider benimmt sich der Betreuer seltsam. Natürlich kann man sich bei solchen Erklärungen nur für das eigene Wissen verbürgen, bisher gibt es keine Möglichkeit, in den Kopf des anderen (des Betreuten) zu schauen. Das hat der Betreuer dann an Eides Statt zu versichern. Warum gibt der Betreuer diese - zwangsläufig unvollständige - Erklärung nicht ab? So kann er innerhalb kurzer Zeit pleite gehen. Die Haftpflicht bezahlt das nicht. Und falls das ein Berufsbetreuer ist, riskiert er den Widerruf der Registrierung wegen Nichteignung. Als Ehrenamtler wäre er zu entlassen.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
|
|
|
|
|
#10 | |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 255
|
Zitat:
Ansonsten macht er das, was Gläubiger an sich ja auch tun, an alle gängigen Banken im Umkreis die Pfändung vorlegen und schauen wo der Treffer ist. Also, will man jetzt dem GV die Arbeit oder das Denken abnehmen? |
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|