Dies ist ein Beitrag zum Thema Kindergeldabzweigung im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
an einen Klienten wird das Kindergeld abgezweigt. Nun ist der Kontakt zur Mutter (Kindergeldberechtigte) abgebrochen.
Muss ich das der ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 23.03.2022
Ort: Brandenburg
Beiträge: 15
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Hallo,
an einen Klienten wird das Kindergeld abgezweigt. Nun ist der Kontakt zur Mutter (Kindergeldberechtigte) abgebrochen. Muss ich das der Familienkasse mitteilen? |
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Club 300
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 309
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Nein. Würde ich auch nicht. Solange Kind die Berechtigungen erfüllt und die Mutter als Kindergeldberechtigte lebt ist der Rest irrelevant.
Was aber in dem Zusammenhang unbedingt nicht vergessen werden darf (aber leider schon oft passiert ist): die Familienkasse muss erfahren wenn es einen EU-Rentenbescheid gibt (denn Kindergeld kann auch wegfallen, wenn andere Einkünfte zum Lebensunterhalt ausreichen) Und: falls man trotz Kontaktabbruch vom Tod erfährt, noch schlimmer wenn es nur dieses Elternteil gibt, muss das unbedingt die Familienkasse unverzüglich erfahren. Mit dem Tod des letzten Kidnergeldberechtigten fällt ab diesem Zeitpunkt das Kindergeld weg. Da gab es schon einige böse Überraschungen mit heftigen Rückforderungen. |
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