Dies ist ein Beitrag zum Thema Selbständigem wird Krankengeld gekürzt im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ein neuer Mandant, lebt derzeit wg.Arbeitsunfähigkeit, vom Krankengeld aus der gesetzl. Krankenvers.
Sein Problem : bisher hat die BKK das ...
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#1 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 07.03.2026
Ort: Thüringen
Beiträge: 25
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Ein neuer Mandant, lebt derzeit wg.Arbeitsunfähigkeit, vom Krankengeld aus der gesetzl. Krankenvers.
Sein Problem : bisher hat die BKK das Krankengeld nach dem EST-Bescheid von 2023 gezahlt, nun mußte er den von 2024 einreichen, das war aber ein Verlustjahr, daraufhin hat die BKK das Krankengeld sofort gestoppt, gibt es da nicht eine 6 Wochen Frist o.ä, d. h. kann die Krankenkasse das Krankengeld sofort nach Bekanntwerden des geringeren Verdienstes die Zahlung stoppen ( umgekehrt gibt es eine Frist, das die Kasse erst ein paar Wochen später ein höheres Krankengeld zahlen muß)? |
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#2 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,662
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Wann war der erste Tag der AU?
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#3 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 07.03.2026
Ort: Thüringen
Beiträge: 25
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20.3. 26 war Beginn der Au, wg.Depression stellt der Doc dann immer alle 3 Wochen eine neue AU aus.
Er hat auch bis Ende Mai das Krankengeld bekommen. |
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#4 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,662
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Müsste die Bescheide sehen, aber vorweg, wie sieht denn das 2025er Einkommen aus?
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#5 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 07.03.2026
Ort: Thüringen
Beiträge: 25
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Bescheide hab ich nicht, 2025 wird wohl im Herbst fertig , mit gutem Gewinn
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#6 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,662
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Grundsätzlich wird das Erwerbseinkommen zu Grunde gelegt, welches vor der AU zur Beitragsbemessung herangezogen wurde, im Einzelfall kann aber davon abgewichen werden.
Wie sieht der erste Krankengeldbescheid aus, steht da was von vorläufig oder Vorschuss? Wie lief das Verfahren zur Einstellung? Gegen den Einstellungsbescheid würde ich gegen Fristende Widerspruch einlegen und um eine Begründungsfrist bitten. Gleichzeitig dafür sorgen, dass die Steuererklärung 2025 so schnell wie möglich fertig wird... Und Leistungen nach dem SGB II beantragen, sofern Anspruch bestehen könnte. |
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