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Ueberpruefung eines Sterbewunsches

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ueberpruefung eines Sterbewunsches im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Wie gesagt, das Gericht ist in einem Vorsorgefall überhaupt nur drin, wenn ein Genehmigungsantrag gestellt wird. Es gibt anders als ...


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Alt 21.07.2026, 06:30   #21
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
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Beiträge: 7,603
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Wie gesagt, das Gericht ist in einem Vorsorgefall überhaupt nur drin, wenn ein Genehmigungsantrag gestellt wird. Es gibt anders als bei einer Betreuung auch gar keinen laufenden Aktenvorgang. Beim Gericht ist der Fall dann bis dahin also völlig unbekannt. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur Betreuung, bei der das Gericht immer im Hintergrund vorhanden ist - und der Betreuer auch zahlreiche Berichtspflichten hat. Ich hoffe, dir ist jetzt klar, warum ich auf die Unterscheidung so großen Wert gelegt habe.

Um es noch deutlicher zu sagen: wer eine Vorsorgevollmacht errichtet, will ja gerade den Staat außen vor lassen. Oft steht dahinter eine diffuse Angst vor staatlicher „Entmündigung“ und Fremdbestimmung durch einen Fremden. Ob berechtigt oder nicht, sei mal dahingestellt. Jedenfalls ist die Konsequenz, dass man sich in die Hände des Bevollmächtigten begibt, mit allen Konsequenzen. Finanziell heißt das oft sogar, dass sich der Bevollmächtigte legal aus dem Vermögen bedienen kann, wenn wie so oft das Insichgeschäft gestattet wurde. Gesundheitsmäßig gilt das Gleiche, solange es keinen Dissens mit dem behandelnden Arzt gibt. Die einzige staatliche Kontrolle wäre eine Strafanzeige, geht allerdings erst im Nachhinein.
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Horst Deinert

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Geändert von HorstD (21.07.2026 um 08:59 Uhr)
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Alt 22.07.2026, 22:22   #22
Einsteiger
 
Registriert seit: 04.07.2026
Beiträge: 13
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Es ist so, dass ich einen Antrag auf Entzug der Vorsorgevollmacht im Gesundheitsbereich und auf Kontrollbetreuung im Bereich Vermögen/Finanzen gestellt hatte, nachdem an ein und demselben Tag ein (Alleinerbschaft-)Testament auf Wunsch des Vorsorgebevollmächtigten mit Hilfe von Gefälligkeitsattesten der Ärzte des Heims und ein Palliativattest entstanden war. Letzteres wurde mir Wochen lang verheimlicht. Dass ein nur noch palliatives Vorgehen geplant war, wusste ich jedoch, und dies, obwohl der behauptete autonome Sterbewunsch von mir nach schweren Sorgfaltspflichtsverletzungen und dem Gesamtzustand meines Vaters sehr angezweifelt wurde. Dass parallel ein Testament geplant war, erfuhr ich nur durch meinen Vater, der dem Vorsorgebevollmächtigten den Auftrag gab den Kontakt zur Notarin herzustellen, damit ich über den Inhalt des (vom Vorsorgebevollmächtigten vorbereiteten) Entwurfs informiert würde. Tatsächlich ging der Entwurf nur an den Vorsorgebevollmächtigten und mündlich lehnte die Notarin Auskünfte über den Inhalt ab. Der Vorsorgebevollmächtigte hatte im Vorfeld auch auf meinen Vater eingeredet, der aber auf Transparenz für mich bestand.
Somit war das Betreeungsgericht nun involviert und fasste nach schleppendem Vorgehen einen Beschluss, in dem es den Interessenkonflikt ohne weitere Ausführungen und Begründung verneinte und gleichzeitig das Hungern als selbstbestimmt beurteilte, ohne überhaupt die Pflegedokumentation gesichtet zu haben und einen medizinischen unabhängigen Sachverständigen, wie vorher angekündigt/versprochen hinzugezogen zu haben.

Hätte ich nicht währenddessen/stattdessen Anzeige erstatten können? Oder hätte das zu dem Zeitpunkt womöglich nichts gebracht? Oder wäre vielleicht ein ausschließliches Stellen von Anträgen auf einstweilige Verfügung der einzige Weg gewesen, dass medizinische Gutachten angefordert wären?

Das Betreuungsgericht diente schließlich sogar noch der Absicherung eines angeblich straffreien Vorgehens und unternahm nicht einmal etwas gegen Besuchsverbote/Hausverbote gegen mich, sondern unterstützte diese sogar noch, nachdem die zuständige Richterin 2 1/2 Wochen während der Beschwerdefrist gegen den Beschluss und bis 1 Woche danach im Urlaub war und weder eine Email-Weiterleitung eingerichtet noch für eine sonstige Vertretung gesorgt hatte - dies, obwohl es bei einem Hungerstreik um Leben und Tod ging.
Der Vorsorgebevollmächtigte und das Heim und seine Ärzte - auch die eines Krankenhaus, in dem mein Vater gerettet werden wollte - hatten freies Spiel. Die Richterin wurde freudig empfangen.

Das Palliativattest kam später sogar in einer Notsituation zum Einsatz, in der Rettungskräfte und eine Notärztin weggeschickt und lebenserhaltende Maßnahmen untersagt wurden. Hätte nicht der gleichzeitig anwesende unbemerkte Bereitschaftsdienstarzt nach dem Verschwinden des Teams und des Vorsorgebevollmächtigten meinen Wünschen nach Infusion vor Ort und Antibiotikum entsprochen, wäre mein Vater verstorben. Die Notärztin hatte dies selbst mit hoher Wahrscheinlichkeit vorhergesagt.
Dieser Vorfall und meine spätere schriftliche Beschwerde gegenüber dem Hausarzt nach dem erstmals mir bekannt gewordenen Palliativattest führten schließlich zu einem Krisengespräch unter Leitung der Heimaufsicht, die ich früh nach Beginn des Hungerstreiks um Hilfe bat.

Geändert von Franka (22.07.2026 um 22:43 Uhr)
Franka ist offline  
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Alt 22.07.2026, 23:14   #23
Forums-Geselle
 
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Beiträge: 166
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Also war das Gericht tätig und hat eine Entscheidung gefällt.


Nur eine, die dir nicht passt.


Aber genau diese Entscheidung erlaubt nun mal dem Heim, deinen Vater sterben zu lassen. Hier kann niemand mehr dafür strafrechtlich verfolgt werden. Denn es wäre ziemlich fatal, wenn trotz solch einer offiziellen Entscheidung die betroffenen Strafverfolgung befürchten müssen. Dann würde nämlich jeder solange wie möglich am Leben gehalten, egal was die Wünsche der Person sind.


Und wie hier schon erwähnt wurde, ist für diese Genehmigung kein zusätzlicher Sachverständiger notwendig. (§1829 BGB) Wenn der Richter überzeugt ist, dass dies dem Willen des Betroffenen entspricht, muss die Genehmigung erteilt werden.


Hast du Einsicht in den Beschluss genommen? Wenn ja, wie wurde die Entscheidung begründet?



Das einzige, was du jetzt noch theoretisch machen kannst, ist das Testament anzufechten. Aber ich vermute ohne einige sehr konkrete Hinweise, dass dein Vater nicht mehr testierfähig war, ist das Zeit- und Geldverschwendung.
MPock ist offline  
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Alt 23.07.2026, 11:00   #24
Einsteiger
 
Registriert seit: 04.07.2026
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Das Testament ist für mich hier nicht Thema. Das ist ein Missverständnis. Es geht um die Entscheidung des Gerichts, die ich in jeder Hinsicht anzweifle. Weder ergibt die vollkommen unbegründete und objektiv unzutreffende Feststellung, es hätte keinen Interessenkonflikt auf Seiten des Vorsorgebevollmächtigten vorgelegen, Sinn. Noch ist die Behauptung, es handele sich um ein selbstbestimmtes Hungern, nach hinreichender Prüfung erfolgt: die Pflegedokumentation wurde trotz meiner Hinweise auf verbale Übergriffe u.a. seitens des Gerichts in irgendeiner Weise überprüft worden. Ein Sterbewille ist nur unter besonderen Bedingungen als freiverantwortlich zu beurteilen, nämlich dann, wenn kein äußerer Druck vorliegt. Dass das Hinzuziehen eines Sachverständigen angekündigt wurde, aber kein unabhängiger Mediziner als Gutachter beauftragt wurde, wirft die Frage auf, ob hier doch ein Gutachten vorschriftsmäßig hätte in Auftrag gegeben werden müssen. Und falls nicht, ob eine Untersuchung der Pflegedokumentation mindestens hätte erfolgen und in die Begründung für die behauptete Feststellung eines freiverantwortlichen Hungerns einfließen müssen.

Die Aussage hier im Forum, dass mir hier etwas nicht passt, ist bei einer solch ernsten Frage- und Problemstellung unangemessen, lässt die gebotene Neutralität vermissen und verstößt m.E. gegen die Regeln des Forums. Derartige unsachliche Kommentare zu diesem Fall möchte ich nicht bekommen. Der Betroffene war mein Vater und hat seinen Sterbewunsch zudem revidiert, als er bereits geschaedigt war.

Es geht hier nicht um eine Genehmigung einer Maßnahme, sondern es wurde begründet ein Eilantrag auf Überprüfung / des Entzugs einer Vorsorgevollmacht im Gesundheitsbereich gestellt, weil Gefahr im Verzug war. Auf diesen Antrag wurde zu spät reagiert, auf die Beschwerde wegen 2 1/2 wöchigen Urlaubs der Richterin, die für keine Vertretung sorgte, ebenfalls zu spät.

Geändert von Franka (23.07.2026 um 11:11 Uhr)
Franka ist offline  
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Alt 23.07.2026, 13:04   #25
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Die ganze Falldarstellung irritiert mich. Ständig kommen neue Aspekte zu Tage, die sich zT widersprechen. Erstmal: wurden hier parallel 2 Personen als Bevollmächtigte eingesetzt, eine davon du? Und die 2. Person, ist das auch ein Angehöriger? Wenn es so ist, sieht das nach einem Konflikt im Angehörigenkreis aus, wer besser als der andere den „wahren“ Wilen des Vollmachtgebers auslegen kann. Alle Dritten, egal ob Heimleitung, Arzt oder Betreuungsrichter, haben bei so einem Streit die A-Karte. Weil es in der Regel (bei aktueller Äußerungsunfähigkeit des Betroffenen) so gut wie unmöglich ist, herauszufinden, welcher der Bevollmächtigten Recht oder unrecht hat. Gibt es übrigens eine Rangfolge beider Bevollmächtigten? Wenn nein, könnte doch der andere gar nicht allein ohne deine Zustimmung entscheiden.

Du sagst, du hättest die Bestellung eines Kontrollbetreuers beantragt - dieser wurde offenbar nicht stattgegeben. Offenbar sah das Gericht im Verhalten des anderen Betreuers keine Pflichtwidrigkeit. Und die vorgelegten Atteste plausibel. Übrigens: egal was für ein Arzt, die sind doch immer als neutral anzusehen. Was hätte da ein weiteres Gutachten bringen sollen?

Tatsächlich reicht in solchen Fällen die richterliche Anhörung erst mal aus. Wenn selbiger nichts Plausibles für einen Vollmachtsmissbrauch findet, also eine Kontrollbetreuerbestellung (die ohnehin laut BGH die Ausnahme sein soll) nicht für sachgerecht hält, braucht er das Verfahren gar nicht weiter betreiben.

Übrigens verstehe ich den Satz mit demm“Essen reinstopfen“ nicht. Ging es nicht darum, dass der Betroffene wieder allein essen wollte/konnte. Und natürlich das Wichtigste: ist dein Vater verstorben oder lebt er noch? Das konnte ich dem Ganzen nicht entnehmen.
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Horst Deinert

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Alt 23.07.2026, 14:45   #26
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Ich hatte später als Reaktion auf Besuchsbeschränkungen und -verbote, angeregt durch den Vorsorgebevollmächtigten, auf Anraten einer Freundin mit der Bitte an meinen Vater um eine Vorsorgevollmacht auch für mich reagiert. Zusätzlich bat ich ihn, da ich unsicher war, wie diese bewertet würde, um die Unterschrift unter ein Schreiben, in dem er ausschließlich seinen Wunsch nach Besuch ohne Einschränkungen erklärte.
In einer Situation im Krankenhaus, in der in einer Visite erst eine weiterbehandlung in der Geriatrie angekündigt wurde und nach einer Frage von mir zu einem Ödem im einen Unterschenkel plötzlich in derselben Visite umgeplant und vorwurfsvoll/abwehrend die Rückverlegung ins Heim angekündigt wurde, setzte ich schließlich diese Vorsorgevollmacht ein. Dies sorgte für viel Wirbel und Chaos und in Folge schwere organisatorische Fehler und zur Ablehnung meines Dokuments: erst hieß es, 6 Jahre davor wäre im selben Krankenhaus der Verdacht einer beginnenden Demenz festgestellt worden, dann wurde unter dem Vorwand einer unleserlichen Unterschrift, die sogar leserlicher war als die unter dem Testament, diese aktuellere und dadurch (was ich nicht wusste) vorrangige Vollmacht abgelehnt. „er muss weg“, hörte ich, „wir sind kein Pflegeheim“. Die Entlassung nach zu kurzer Behandlung zur Wiederaufnahme von Nahrung nach dem Hungerstreik geschah völlig unkoordiniert, der Entlassungsbrief ging an den falschen Hausarzt, der des Heims und anscheinend auch die Küche des Heims erfuhr nicht rechtzeitig von der Rückverlegung. Der Zustand verschlechterte sich danach rapide, seitdem bekam ich zahlreiche Hausverbote, offenbar, weil die Fehler nicht ans Licht kommen sollten.

Der Beschluss der Richterin, die wie gesagt, erst auf Nachdruck agierte, stärkte diejenigen, die ein Interesse daran hatten, dass Fehler nicht aufgedeckt wurden. Da sie sogar nach Einlegen meiner Beschwerde völlig verspätet reagierte, war ihr Interesse die Hausverbote und das Infragestellen meines Vorsorgedokuments zu unterstützen, offenbar groß. Die nun völlig verspätet stattgefundenen Anhörung meines Vaters - während eines Hausverbots für mich und in sitzender Position trotz eiterndem Dekubitus - das gesamte Vorgehen der Anhörung ohne Beisein und vorherige medizinische /psychiatrische Prüfung des Zustands meines Vaters- lässt aus meiner Sicht erkennen, dass die Richterin nun selbst noch verstärkt unter einen enormen Druck geraten war. Ich kann das Ganze hier nicht detailreich darlegen und belegen, aber ich stelle grundsätzliche Fragen, um für mich zu klären, worin die Pflichten der Heimaufsicht und der Richterin konkret bestanden hatten und was versäumt wurde.
Aus meiner Sicht stellt die Pflegedokumentation eine wesentliche Grundlage dar, um sowohl feststellen zu können, ob eine Anhörung im Sitzen möglich ist, ob ein Hungern/ein Sterbewunsch unter äußerem Druck zustande kam. Für mich besteht Klärungsbedarf, mein Vater ist verstorben und dies unter Umständen, die noch nicht richtig aufgeklärt wurden.
Franka ist offline  
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Alt 23.07.2026, 19:54   #27
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Moin moin
Zitat:
Zitat von Franka Beitrag anzeigen
Für mich besteht Klärungsbedarf, mein Vater ist verstorben und dies unter Umständen, die noch nicht richtig aufgeklärt wurden.
Unter diesen Umständen kannst Du eine Strafanzeige z.B. wg. ungterlassener Hilfeleistung, Körperverletzung etc und alles mit Todesfolge stellen und Dir einen Anwalt besorgen, der Dich dabei unterstützt.
Über das Strafverfahren ist dann zu klären, wer, was, wann und warum getan oder unterlassen hat - und ob das Ganze rechtlich in Ordnung oder eben nicht in Ordnung war.


Hier im Forum ist eine Klärung der Sachlage nicht so einfach möglich.


Mit freundlichen Grüßen
Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 23.07.2026, 22:09   #28
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Registriert seit: 04.07.2026
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
———-
Das sehe ich genauso
Danke für die Rückmeldung!
Ich hatte auch nach dem Tod Strafanzeige gestellt, aber das Urteil der Richterin schien den Ermittlungsbehörden wie ein geschriebenes, unhinterfragbares Gesetz zu sein.
Ich werde jetzt die Anzeigen ausdehnen und neue Tatsachen vortragen. Bisher fehlte mir ein bissiger Anwalt. Daran ist‘s wahrscheinlich gescheitert. Erst nach 2 1/2 Jahren wurde die pflegedokumentation beschlagnahmt, nach einer Beschwerde von mir, die Richterin hatte nie in die pflegedokumentation reingeschaut, die Ermittlungsbehörden auch nicht, die Heimaufsicht wird es zu spät getan und fahre ihr Geheimnis nicht gelüftet haben. Der PflegeGutachter, der zuletzt vom Staatsanwalt beauftragt wurde, untersuchte überhaupt nicht die Hintergründe des Hungerstreiks, machte eine extrem schlampige Arbeit auf Staatskosten, gab die Schuld für den Tod auf völlig unsachliche und konstruierte Weise meinem Vater und mir. dennoch wurde, trotz meiner berechtigten Kritikpunkte, wieder eingestellt. Mein Antrag auf ein ärztliches Gutachten wurde nicht einmal beantwortet.

Geändert von Franka (23.07.2026 um 22:21 Uhr)
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