Dies ist ein Beitrag zum Thema Schwarzfahrer ist geschäftsunfähig im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ein Betreuter ist geschäftsunfähig und fährt gerne schwarz mit der U-Bahn. Das ist zunächst ein klassischer Lehrbuchfall für Jura-Studenten. ...
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16.05.2013, 11:27 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.04.2013
Ort: Bayern
Beiträge: 199
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Schwarzfahrer ist geschäftsunfähig
Hallo,
ein Betreuter ist geschäftsunfähig und fährt gerne schwarz mit der U-Bahn. Das ist zunächst ein klassischer Lehrbuchfall für Jura-Studenten. Gibt es Praxistipps, um den Betreuten einerseits vor finanziellen Schaden zu bewahren, aber auch ein Hausverbot o.ä. durch das Verkehrsunternehmen zu vermeiden? Viele Grüße BineP |
16.05.2013, 12:12 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 01.11.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 64
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Hallo,
wie wärees mit einer Monatskarte. Ansonsten wissen wir ja , dass Geschäftsunfähigkeit nicht gleich Schuldunfähigkeit bedeutet. Das würde ich dem Betreueten noch mal deutlich sagen. Wer schuldfähig ist und so hamdeln möchte, dem kann auch kein Betreuer helfen. Gruß Christoph |
16.05.2013, 12:26 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.05.2013
Beiträge: 122
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Hallo Bine,
hat Dein Betreuter einen Schwerbehindertenausweis mit einem G, aG oder H bzw. liese sich so etwas beantragen? In dem Fall kann man für 60 € im Jahr (bei H [und Bl] sogar kostenlos) eine Wertmarke beantragen, mit der dann unbegrenzt der ÖPNV genutzt werden kann. Das mit dem Schwarzfahren ist ein großes Problem, zumal Geschäftsunfähigkeit nicht vor Geldbußen oder gar Gefängnis schützt. Vielleicht schreckt ihn eine dahin gehende Aussprache mit ihm ab? Viele Grüße, HCS |
16.05.2013, 23:10 | #4 |
Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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hallo beisammen,
nachdem ein Klient 2 mal wegen ca 35 Schwarzfahrten 2 mal zu Geldstrafen verurteilt,(durfte er dann abarbeiten : ein Tagessatz = 6 Stunden Arbeit) gabs bei der 3 Verurteilung wegen weiterer 4 Schwarzfahrten im Rahmen der Bildung einer Gesamtstrafe jetzt einen Tarif : 1 mal Schwarzfahren = 1 Monat Knast . Die Monate sind jetzt zur Bewährung ausgesetzt worden. Aber bei der nächsten verurteilung rückt der Typ gnadenlos ein, zuerstmal die oben erwähnte offene Bewährungstrafe und dann die neuen ! Er ist langsam nachdenklich geworden, ich hoffe es hält an. fwu |
17.05.2013, 11:13 | #5 | |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 13.11.2012
Beiträge: 3
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Die kleinen fängt man
Zitat:
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17.05.2013, 11:18 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.04.2013
Ort: Bayern
Beiträge: 199
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Hallo
und vielen Dank für die praktisch sehr wertvollen Antworten. Leider ist ein Gespräch immer nur in einem Zustand möglich, in dem der Betreute (Doppeldiagnose) sowieso die Einsicht hat, dass man für mitgenommene Sachen oder Bahn-Fahrten zahlen muss. In Zeiten, in denen er von diesem Zustand weit entfernt ist, wird es schwierig. Die Monatskarte werde ich auf alle Fälle im Auge behalten. Viele Grüße BineP |
11.10.2021, 18:28 | #7 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 23.11.2019
Ort: Berlin- Wedding
Beiträge: 26
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U-Bahn-Fahren ohne Fahrkarte
Hallo in die Runde,
meine Frage passt so sehr in diesen Beitrag. Daher möchte ich keinen neuen Beitrag erstellen. Meine Zusatzfrage zu der genannten Problematik: Mein geistig eingeschränkter Betreuter fährt auch mit der U-Bahn, ohne einen gültigen Fahrschein. Daher kaufe ich ihm als rechtlicher Betreuer vorsorglich jeden Monat seine BVG-Monatskarten ein. Belege hebe ich mir sorgfältig auf. Leider schmeißt er die Monatsmarke auf dem schnellsten Weg in den Mülleimer. Er sagt, dass sie dreckig geworden seien. In den weiteren Monaten habe ich seine Monatskarten immer laminiert. Wieder das Gleiche. Jedoch macht er dieses Verhalten auch mit seinen Kleidungsstücken. Nagelneue Schuhe schmeißt er auch gerne weg. Weiterverkaufen kann er die Monatskarte nicht, weil ich diese gut beschrifte. Auch wenn ich die Monatsmarken kaufe, bringt das nicht viel. Habt ihr weitere kreative Ideen, wie ich mir die monatlich dutzenden Forderungsschreiben bzw. Briefe der Inkasso einsparen könnte : ( |
11.10.2021, 18:46 | #8 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Vielleicht ginge das noch: zu früheren Zeiten haben wir als Betreuer die Originalfahrkarten beim Verkehrsbetrieb hinterlegt. Da konnte der KopieBesitzer so viel wegschmeissen wir er wollte- das Original lag vor in einem extra Ordner.
Schlag das dem Verkehrsbetrieb doch einmal vor. Erspart allen Ärger- ausser dem Betreuer. Ich sehe gerade, du bist aus Berlin aber...... nur Versuch macht kluch
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
11.10.2021, 18:51 | #9 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 19.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 118
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Hatte ähnlichen Fall. Hier habe ich dem Betreuten eine Kopie der Fahrkarte mit meinen Kontaktdaten auf der Rückseite ausgehändigt.
Gleichzeitig die zuständigen Verkehrsbetriebe auf die Situation hingewiesen (hier hilft es, eine real existierende Person bei der zuständigen Stelle mit ins Boot zu holen...). Dort den Nachweis, dass eine Monatskarte erworben wurde, monatlich hingefaxt und angeboten, das Original auf Verlangen vorzuzeigen. Gleichzeitig darum gebeten, von der üblichen Gebühr für nachträgliches Vorlegen abzusehen. Lief überraschend gut. War allerdings nicht in Berlin. edit: Michaela Mohr war schneller ... Geändert von bisanne (11.10.2021 um 18:52 Uhr) Grund: Michaela Mohr war schneller |
12.10.2021, 17:10 | #10 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 23.11.2019
Ort: Berlin- Wedding
Beiträge: 26
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Vielen lieben Dank für die Anregungen.
Auf jeden Fall werde ich in Berlin einen Ansprechpartner bei der BVG finden und die von euch erwähnten Vorschläge unterbreiten. Ja, Versuch macht kluch... : ) |
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