Dies ist ein Beitrag zum Thema Rentenbeitrag bei Alg II im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Teilnehmer,
ich bitte um Euren geschätzten Rat:
Betreute, 49 Jahre, gesundheitlich schwerwiegend eingeschränkt aufgrund jahrelangen Alkohol- und Drogenmissbrauch.
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#1 |
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Stammgastanwärter
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 477
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Liebe Teilnehmer,
ich bitte um Euren geschätzten Rat: Betreute, 49 Jahre, gesundheitlich schwerwiegend eingeschränkt aufgrund jahrelangen Alkohol- und Drogenmissbrauch. Betreute lebt mit Ehemann und Sohn zusammen. Sie bezog Alg. II - Leistungen als der Ehemann ohne Einkommen war. Mittlerweile bezieht der Ehemann ein ausreichendes Einkommen und die Bedarfsgemeinschaft erhält keine SGB II - Leistungen mehr. Wie sieht es denn mit der Leistungen von Rentenbeiträgen des Jobcenters für meine Betreute aus? Werden die nun fortwährend geleistet? Muss ich diese nun beantragen? Besteht überhaupt ein Anspruch? Schöne Grüße Klima
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#2 |
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Club 300
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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Rentenbeiträge werden bei ALG II Bezug seit 2011 nicht mehr gezahlt..maximal werden noch Anrechnungszeiten gewertet
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#3 |
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Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Hast du geprüft, ob die Voraussetzung für die Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung vorliegen?
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