Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer ist Kindergeldberechtigt? im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo nochmal,
habe gerade von meiner Betreuten berichtet, die Kindergeldleistungen nicht beim Jobcenter angegeben hat. Nun, das Problem ist noch ...
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 01.08.2015
Beiträge: 8
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Hallo nochmal,
habe gerade von meiner Betreuten berichtet, die Kindergeldleistungen nicht beim Jobcenter angegeben hat. Nun, das Problem ist noch ein wenig vielschichtiger, denn die Kindergeldkasse hat mitgeteilt, dass sie die Kindergeldleistungen zu unrecht erhalten habe, weil die Kinder dem Haushalt des Vaters zuzurechnen seien und stellt eine Rückforderung in Höhe von 2760.-€. Die Eltern sind geschieden, die Töchter lebten nach der Trennung ausschließlich bei der Mutter und sind dann zum Studium ausgezogen. Ihre Wohnsitze haben sie an ihren Studienorten gemeldet. Der Vater zahlt den Töchtern Unterhalt für ihr Studium. Die Kinder besuchen die Eltern gleichermaßen (selten). Die offizielle Aussage einer Mitarbeiterin der Kindergeldkasse war, dass derjenige Elternteil, der den höheren Anteil am Unterhalt zahlt, der Kindergeldberechtigte sei. Nun habe ich aber noch eine andere Aussage gehört, dass auch derjenige, dessen Haushalt die Kinder bisher zugeteilt waren ebenfalls kindergeldberechtigt sein kann, selbst wenn er weniger Unterhalt leistet als der andere Elternteil. Wer kennt sich damit aus oder weiß wo ich nachlesen kann? Ich bedanke mich schon vorab für Eure Beiträge!! Herzliche Grüße jonathan00 |
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#2 |
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Club 300
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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Der Elternteil, der den höheren Barunterhalt zahlt erhält das Kindergeld. Zahlen beide gleich viel, müssen die Eltern sich einigen, wer das KG erhält. Zahlen beide nicht, und die Kinder haben einen eigenen Haushalt (Studenten mit eigener Wohnung oder WG-Zimmer), so können die Kinder einen Abzweigungsantrag stellen, so dass das KG direkt an die Kinder ausgezahlt wird
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