Dies ist ein Beitrag zum Thema Fehlende Mitwirkung, keine EU-Rente, kein ALGII im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
meine Betreute, 50 Jahre, fast ebensolange Alkoholikerin, wurde vom Jobcenter als arbeitsunfähig eingestuft und aufgefordert EU-Rente zu beantragen. ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 01.08.2015
Beiträge: 8
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Hallo zusammen,
meine Betreute, 50 Jahre, fast ebensolange Alkoholikerin, wurde vom Jobcenter als arbeitsunfähig eingestuft und aufgefordert EU-Rente zu beantragen. Das wurde gemacht, mit dem Ergebnis, dass sie aufgefordert wurde an einer Rehamaßnahme teilzunehmen, da sie bisher noch nie an eine Reha teilgenommen hatte (Reha vor Rente) ansonsten wird nicht über den Rentenanspruch entschieden. Meine Betreute weigert sich jedoch an einer Rehamaßnahme teilzunehmen (fehlende Krankheitseinsicht). Daraufhin hat das Jobcenter mitgeteilt, dass es dann auch die Leistungen zum 01.12.2015 einstellen wird, d.h. keine Krankenkasse, Obdachlosenkunft wird nicht mehr gezahlt... Ist hier wirklich Ende der Fahnenstange, wenn sie sich weiter verweigert? Die Hausärztin habe ich nun noch um eine Stellungnahme zur Frage der Therapiefähigkeit gebeten, habe aber noch keine Antwort und bin mir nicht sicher ob eine Stellungnahem einer "einfachen" Hausärztin ausreicht. Ich hoffe mal wieder auf Eure hilfreichen Ideen! Jonathan00 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Im Widerspruch gegen diese Entscheidung würde ich kühn behaupten, nicht arbeitsfähig und nicht rehafähig. Der Arge würde ich das anstehende Sozialgerichtsverfahren zu dieser Frage gleich mit ankündigen. |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,594
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Moin moin
falls das JobCenter trotzdem zum 1.12. rausschmeißt und es auf ein Verfahren ankommen läßt, dann kann sich das Ganze mit Geldzahlungen hinziehen. Deshalb sofort HLU beantragen, um die Krankenversicherung sicherzustellen und auf die laufenden Verfahren hinweisen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 01.08.2015
Beiträge: 8
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Vielen Dank erstmal für die superschnelle Antwort! Auf euch ist einfach Verlass!
Leider gibt es noch keine Gutachten, nur 2 vom Jobcenter, und es gibt auch keinen behandelnden Neurologen, d.h. es wird also ein bisschen eng. Und in ebendiesen Gutachten wird zunächst auf eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit verwiesen und erst im 2. Gutachten eine Arbeitsunfähigkeit attestiert (länger als 6 Monate aber nicht auf Dauer), deswegen kam auch die Aufforderung einen Rentenantrag zu stellen. Insofern ist mir diese Gutachten wohl nicht sehr hilfreich. Die Widerspruchsfrist ist leider auch schon abgelaufen, hilft mir dann ein Überprüfungsantrag? Und kurz zum Verständnis - meinst mit HLU einen Grundsicherungsantrag? Herzliche Grüße Jonathan00 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,594
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Moin moin
Zitat:
Nö, ich meine mit HLU die alte Sozialhilfe. Die wird vom Sozialamt gezahlt, wenn jemand beim JobCenter ausgemustert , aber die Frage nach der Erwerbs-un-fähigkeit noch nicht geklärt ist. Wird die Erwerbsunfähigkeit bestätigt, dann gibt es EU-Rente und ggf. GruSi oder eben nur GruSi. Aber eben erst dann. MfG Imre
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#6 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Also mal suchen........z.B. in der Gerichtsakte. Viel Erfolg
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| algii, eu-rente, fehlende mitwirkung |
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