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Fehlende Mitwirkung, keine EU-Rente, kein ALGII

Dies ist ein Beitrag zum Thema Fehlende Mitwirkung, keine EU-Rente, kein ALGII im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, meine Betreute, 50 Jahre, fast ebensolange Alkoholikerin, wurde vom Jobcenter als arbeitsunfähig eingestuft und aufgefordert EU-Rente zu beantragen. ...


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Alt 18.11.2015, 15:49   #1
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Standard Fehlende Mitwirkung, keine EU-Rente, kein ALGII

Hallo zusammen,
meine Betreute, 50 Jahre, fast ebensolange Alkoholikerin, wurde vom Jobcenter als arbeitsunfähig eingestuft und aufgefordert EU-Rente zu beantragen. Das wurde gemacht, mit dem Ergebnis, dass sie aufgefordert wurde an einer Rehamaßnahme teilzunehmen, da sie bisher noch nie an eine Reha teilgenommen hatte (Reha vor Rente) ansonsten wird nicht über den Rentenanspruch entschieden. Meine Betreute weigert sich jedoch an einer Rehamaßnahme teilzunehmen (fehlende Krankheitseinsicht). Daraufhin hat das Jobcenter mitgeteilt, dass es dann auch die Leistungen zum 01.12.2015 einstellen wird, d.h. keine Krankenkasse, Obdachlosenkunft wird nicht mehr gezahlt... Ist hier wirklich Ende der Fahnenstange, wenn sie sich weiter verweigert? Die Hausärztin habe ich nun noch um eine Stellungnahme zur Frage der Therapiefähigkeit gebeten, habe aber noch keine Antwort und bin mir nicht sicher ob eine Stellungnahem einer "einfachen" Hausärztin ausreicht. Ich hoffe mal wieder auf Eure hilfreichen Ideen!
Jonathan00
jonathan00 ist offline  
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Alt 18.11.2015, 17:31   #2
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Zitat:
Meine Betreute weigert sich jedoch an einer Rehamaßnahme teilzunehmen (fehlende Krankheitseinsicht).
Mal ganz fix zum behandelnden Neurologen, der müsste kurz was zur Arbeitsunähigkeit und den Möglichkeiten der REHAsagen können. Ansonsten würde ich das einfach mal behaupten, möglichst wohlgesetzt formuliert, evtl. auf vorhandene Gutachten verweisen (die aber nicht ohne weiteres herausgeben). Gibt es bereits Gutachten?

Im Widerspruch gegen diese Entscheidung würde ich kühn behaupten, nicht arbeitsfähig und nicht rehafähig. Der Arge würde ich das anstehende Sozialgerichtsverfahren zu dieser Frage gleich mit ankündigen.
michaela mohr ist offline  
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Alt 18.11.2015, 18:13   #3
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Moin moin

falls das JobCenter trotzdem zum 1.12. rausschmeißt und es auf ein Verfahren ankommen läßt, dann kann sich das Ganze mit Geldzahlungen hinziehen.
Deshalb sofort HLU beantragen, um die Krankenversicherung sicherzustellen und auf die laufenden Verfahren hinweisen.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 18.11.2015, 19:16   #4
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Vielen Dank erstmal für die superschnelle Antwort! Auf euch ist einfach Verlass!
Leider gibt es noch keine Gutachten, nur 2 vom Jobcenter, und es gibt auch keinen behandelnden Neurologen, d.h. es wird also ein bisschen eng. Und in ebendiesen Gutachten wird zunächst auf eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit verwiesen und erst im 2. Gutachten eine Arbeitsunfähigkeit attestiert (länger als 6 Monate aber nicht auf Dauer), deswegen kam auch die Aufforderung einen Rentenantrag zu stellen.
Insofern ist mir diese Gutachten wohl nicht sehr hilfreich.
Die Widerspruchsfrist ist leider auch schon abgelaufen, hilft mir dann ein Überprüfungsantrag?


Und kurz zum Verständnis - meinst mit HLU einen Grundsicherungsantrag?
Herzliche Grüße Jonathan00
jonathan00 ist offline  
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Alt 18.11.2015, 20:55   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
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Moin moin

Zitat:
Zitat von jonathan00 Beitrag anzeigen
Und kurz zum Verständnis - meinst mit HLU einen Grundsicherungsantrag?
Herzliche Grüße Jonathan00

Nö, ich meine mit HLU die alte Sozialhilfe. Die wird vom Sozialamt gezahlt, wenn jemand beim JobCenter ausgemustert , aber die Frage nach der Erwerbs-un-fähigkeit noch nicht geklärt ist.
Wird die Erwerbsunfähigkeit bestätigt, dann gibt es EU-Rente und ggf. GruSi oder eben nur GruSi. Aber eben erst dann.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 19.11.2015, 06:51   #6
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Leider gibt es noch keine Gutachten, nur 2 vom Jobcenter, und es gibt auch keinen behandelnden Neurologen, d.h. es wird also ein bisschen eng.
Es muss was ärztliches/psychiatrisches geben denn ansonsten wäre die Betreung nicht eingerichtet werden. Es sollten auch Ermittlungsergebnisse der Betreuungebehörde vorliegen, die sind seit neuestem ebenfalls Pflicht.
Also mal suchen........z.B. in der Gerichtsakte.

Viel Erfolg
michaela mohr ist offline  
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algii, eu-rente, fehlende mitwirkung

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