Dies ist ein Beitrag zum Thema JC, Erwerbsfähigkeit und Notwenigkeit der Einrichtungsaufnahme im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen Kollegen
bei mir häuft sich das Problem gerade massiv und ich weiss echt nicht wie es zu lösen ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Morgen Kollegen
![]() bei mir häuft sich das Problem gerade massiv und ich weiss echt nicht wie es zu lösen ist. Falldarstellung: Kunden sind ziemlich total daneben, schon lange, aber werden beim JC geführt. Hinweis auf Nicht-Erwerbsfähigekit wird gegeben, aber es passiert einfach nichts. Situation spitzt sich immer mehr zu, Einrichtungsplatz wird gesucht weil es in der eigenen Wohnung überhaupt nicht mehr geht. Es findet sich aber jetzt kein Kostenträger! Zuständig wäre regulär das JC die eigentlich abgeben müssten, bzw. die Nicht Erwerbsfähigekit endlich mal zugeben sollten, aber es nicht tun. Da wird dann erwartet von einem der kaum noch vorwärts kommt dass er einen Begutachtungstermin durch den Amtsarzt endlos abwartet, und dann auch noch wahrnimmt. In der Zwischenzeit geschieht tatsächlich nichts, nichts, nichts- ausser das der Einrichtungsplatz anderweitig belegt wurde. Ich will es jetzt mittels Anwalt und einer bzw. vier Eilklagen beim Sozialgericht versuchen. Andere Ideen? Habt ihr das Problem nicht? |
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Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Doch. Genau das Problem hatte ich auch gerade. Im dem Fall hab ich mitgeteilt, dass der B nicht zum Amtsarzt kommen kann weil er seine Wohnung nicht meht verlassen kann. Der Amtsarzt möge doch bitte einen Hausbesuch machen oder die beiliegenden Arztberichte (alles was ich vorliegen hatte mit Einverständnis des B. ) zugrunde legen. Das hat dann tatsächlich per Aktenlage geklappt. Allerdings mit einer sehr fähigen und engagierten JC Mitarbeiterin (ja Ausnahmen bestätigen die Regel ) im Hintergrund.
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