Dies ist ein Beitrag zum Thema Mehrbedarf wirkt sich nicht aus im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, mein Betreuter bekommt Grundsicherung und Hilfe zur Pflege. Er lebt im Pflegeheim. Außerdem hat er eine Schwerbehinderung von 100% ...
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#1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 223
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Hallo, mein Betreuter bekommt Grundsicherung und Hilfe zur Pflege. Er lebt im Pflegeheim. Außerdem hat er eine Schwerbehinderung von 100% mit dem Merkzeichen "G".
Ich habe beim Sozialamt den Mehrbedarf beantragt. Er bekommt zwar 55 Euro aber diese werden als Vermögen angerechnet und es bleibt beim Taschengeld von 109 Euro monatlich. Dachte eigentlich dieser Mehrbedarf wirkt sich dahingehend aus, dass das Taschengeld steigt, er also ca. 55 Euro mehr hat. Dem ist nicht so. Kann mir jemand erklären wieso das so ist bzw. warum ich mir dann die ganze Arbeit machen soll wenn dies keinen Vorteil bringt? ![]() |
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#2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,098
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Moin moin
Das Sozialamt geht davon aus, dass der Mehrbedarf durch die Versorgung im Heim befriedigt wird. Der Mehrbedarf bezieht sich in dem Sinne nicht auf Dinge, die der Betreffende aufgrund seiner Behinderung mehr einkaufen muss, sondern auf die Arbeit und Mehrkosten, die er für die Beschaffung der üblichen, zu besorgenden Sachen aufwenden muss. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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