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Erstattung Mietnebenkosten Jobcenter

Dies ist ein Beitrag zum Thema Erstattung Mietnebenkosten Jobcenter im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Und noch eine Frage: meine Betreute, ALG II, hat die Nebenkostenabrechnung 2015 erhalten. Der Vermieter rechnet hier zunächst nur die ...


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Alt 11.06.2016, 12:41   #1
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 825
Standard Erstattung Mietnebenkosten Jobcenter

Und noch eine Frage:

meine Betreute, ALG II, hat die Nebenkostenabrechnung 2015 erhalten. Der Vermieter rechnet hier zunächst nur die Allgemeinen Betriebskosten ab, die Heizkosten werden gesondert verrechnet. Da es sich um ein 8-Parteienhaus handelt und die Gemeinkosten je Wohnung umgerechnet werden, hat meine B. keinen wirklichen Einfluss auf diese Kosten, die ja auch etwa Grundsteuern enthalten, die hier stetig steigen.
Ich habe einen Erstattungsantrag ans Jobcenter gestellt, der abgelehnt wurde, weil aus deren Sicht die NK zu hoch sind. In meinem Einspruch begründe ich wie oben geschrieben, also primär damit, dass die B. hierfür nichts kann.
Zurück kam ein Angebot: die Kosten seien zu hoch, man sei aber einmalig (!) bereits zuzuzahlen. Überhaupt sei auch der Quadratmeter zu hoch. Was schon interessant ist, weil die Wohnung ja seit Jahren finanziert wird... - jedenfalls möchte ich meinen Einspruch doch zurück nehmen.
Zudem ist der zugrunde liegende Mietspiegel jetzt 11 Jahre alt und man rechnet sich den aktuellen Wert irgendwie hoch. Laut Immowelt (leider nicht repräsentativ) liegt der durchschnittl. qm-Preis in diesem Bereich bei 6-8 € - das Jobcenter geht von 4,50 € aus.
Also zurücknehmen möchte ich meinen Einspruch schon mal nicht, ich hätte die Sache gerne generell geklärt. Meiner Meinung nach hat die B. einen Anspruch auf Erstattung - hinsichtlich Heizkosten könnte das hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit schon anders sein.

Wie seht Ihr das?

Beste Grüße,

Marsupilami
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