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Kindergeld

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kindergeld im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Im Verweigerungsfall hat man ja mit dem Bundesministerium für Soziales und Familie ein ganz gutes Druckmittel in Händen. Aber es ...


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Alt 20.07.2016, 09:11   #11
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.05.2016
Ort: Augsburg
Beiträge: 77
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Im Verweigerungsfall hat man ja mit dem Bundesministerium für Soziales und Familie ein ganz gutes Druckmittel in Händen.
Aber es stimmt natürlich, dass Recht haben und Recht bekommen ein paar unterschiedliche Stiefel sind
DannyKasche ist offline  
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Alt 23.07.2016, 22:08   #12
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.01.2014
Ort: Niederrhein
Beiträge: 182
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Hallo zusammen,
ich kann mich da Imre nur anschließen, jedenfalls zum Teil. Seine positiveren Erfahrungen im Laufe des letzten Jahres allerdings (leider) noch nicht. Ich hab einen 19-jährigen Betreuten, bei dem die Eltern nix auf die Reihe kriegen (beim KiGe), ich hab erst mal ewig gebraucht, bis mich die FamKasse ersnt genommen und mir die (bei den Eltern stets verschwinden) Unterlagen zugesandt hat. Hab mich um Arzttermin u.a. gekümmert, Unterlagen (mit Unterschrift der Elter bzw. des Betr.) an die Behörde, und nun ..... Schweigen im Walde trotz Nachfragen. Ist ein hartes Brot, was da zu kauen ist. Ich hab sonst mit keiner Behörde zu tun die so hartleibig ist. Aber das ist wohl immer eine Frage der einezelnen MAInnen. Denn ich habe auch gute Erfahrungen mit einer anderen FamKasse.

Und zur Ausgangsfrage des Threats: Ich seh die Zuständigkeit auch beim Betreuer. Es kann ja auch sein, dass Eltern mitspielen, aber der volljährige und -verpeilte Betreute nicht. Da reicht dann der AK Behördenangelegenheiten um etwas zu regeln mit der eigenen Unterschrift anstatt der des Betreuten.

Beste Grüße
Andrew
__________________
Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind.
Karl Valentin
Andrew ist offline  
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Alt 27.07.2016, 11:48   #13
Einsteiger
 
Registriert seit: 29.09.2015
Beiträge: 23
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Hallo an alle,

so, ich melde mich dann mal nach einer Woche Kurzurlaub zurück.

Zitat:
Zitat von DannyKasche Beitrag anzeigen
Warum stellst du den Antrag nicht einfach für deine Betreute? Ist ja Geld, dass ihr zusteht.
Sie bezieht ja seit zwei Jahren Kindergeld, bisher aufgrund von "Ausbidlungsplatzsuche". Aber seit einem halben Jahr ist sie lt. Gutachten im Auftrag des Jobcenter erwerbsgemindert (nur bis zu 3 Stunden tgl. arbeitsfähig). Und da weiss ich eben nicht, ob es ihr überhaupt noch zusteht.
Das Gutachten stützt sich auf depressive Störung und selbstverletzendes Verhalten. Ob das für Kindergeldbezug wegen Behinderung oder gar einen Schwerbehindertenausweis reicht, weiss ich nicht.
Einige würden sagen, die junge Frau ist einfach nur faul und will auf Kosten der "Solidargemeinschaft" leben. Ich sage, dass das was jungen, etwas orientierungslosen Menschen oftmals psychisch den Rest gibt, sind die Schikanen des Jobcenters U-25-Jährige. Aber das nur am Rande bemerkt, darüber will ich natürlich in diesem Thread keine Diskussion beginnen.

Grüsse
Konfusius ist offline  
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Alt 27.07.2016, 14:52   #14
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.05.2016
Ort: Augsburg
Beiträge: 77
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Willkommen zurück, und hoffentlich gut erholt

Ob da ein Anspruch entsprechend besteht, kann ich dir natürlich nicht sagen, das ist klar. Aber es kann dir auch niemand anderer wirklich sagen. Zudem heißt ja Antragstellung auch, dass ein Anspruch überprüft wird.
DannyKasche ist offline  
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Alt 29.07.2016, 18:48   #15
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 887
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Bei der Familienkasse anrufen, Situation schildern, Vorgehen absprechen.
Marsupilami ist offline  
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Alt 27.02.2018, 14:09   #16
Einsteiger
 
Benutzerbild von Womo
 
Registriert seit: 18.02.2018
Beiträge: 20
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Zitat:
Zitat von Marsupilami Beitrag anzeigen
Bei der Familienkasse anrufen, Situation schildern, Vorgehen absprechen.
Genau so habe ich es für meinen 20-jährigen zu 70% behinderten Betreuten auch gemacht und habe dann die Antwort bekommen, dass nur die Eltern einen Antrag auf Kindergeld stellen können, was ja scheinbar nicht stimmt.

Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob es überhaupt etwas bringt in seinem Fall einen Antrag zu stellen.
Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.

Bisher bezahlt das Jugendamt noch im Rahmen der Jugendhilfe die Unterbringung meines Betreuten, dies wird sich jedoch in absehbarer Zeit ändern und dann tritt ja die Sozialhilfe in Kraft.
Die Halbwaisenrente, die meinem Betreuten zusteht, wird bisher vom Jugendamt eingezogen.

Mein Betreuter hat folgende Einkünfte:
Taschengeld 110,43 €
Lohn WFB 63,- €, später 80,- €
Kleidergeld 23,- €

Wird ihm beim Wechsel in die Sozialhilfe dann Waisenrente und Kindergeld einbehalten?

Mitbewohner meines Betreuten behaupten, das Kindergeld für sich nutzen zu können, wobei ich nicht weiß, ob bei denen die Eltern das Kindergeld beantragt haben und es nur ihren Kindern zugänglich machen.
__________________
Die Welt ist voll von kleinen Freuden.
Die Kunst besteht nur darin - sie zu sehen.
Li-Tai-Po
Womo ist offline  
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kindergeld, kindergeldberechtigung, mitteilungspflichten

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