Dies ist ein Beitrag zum Thema Kindergeld im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Im Verweigerungsfall hat man ja mit dem Bundesministerium für Soziales und Familie ein ganz gutes Druckmittel in Händen.
Aber es ...
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#11 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 25.05.2016
Ort: Augsburg
Beiträge: 77
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Im Verweigerungsfall hat man ja mit dem Bundesministerium für Soziales und Familie ein ganz gutes Druckmittel in Händen.
Aber es stimmt natürlich, dass Recht haben und Recht bekommen ein paar unterschiedliche Stiefel sind
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#12 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 23.01.2014
Ort: Niederrhein
Beiträge: 182
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Hallo zusammen,
ich kann mich da Imre nur anschließen, jedenfalls zum Teil. Seine positiveren Erfahrungen im Laufe des letzten Jahres allerdings (leider) noch nicht. Ich hab einen 19-jährigen Betreuten, bei dem die Eltern nix auf die Reihe kriegen (beim KiGe), ich hab erst mal ewig gebraucht, bis mich die FamKasse ersnt genommen und mir die (bei den Eltern stets verschwinden) Unterlagen zugesandt hat. Hab mich um Arzttermin u.a. gekümmert, Unterlagen (mit Unterschrift der Elter bzw. des Betr.) an die Behörde, und nun ..... Schweigen im Walde trotz Nachfragen. Ist ein hartes Brot, was da zu kauen ist. Ich hab sonst mit keiner Behörde zu tun die so hartleibig ist. Aber das ist wohl immer eine Frage der einezelnen MAInnen. Denn ich habe auch gute Erfahrungen mit einer anderen FamKasse. Und zur Ausgangsfrage des Threats: Ich seh die Zuständigkeit auch beim Betreuer. Es kann ja auch sein, dass Eltern mitspielen, aber der volljährige und -verpeilte Betreute nicht. Da reicht dann der AK Behördenangelegenheiten um etwas zu regeln mit der eigenen Unterschrift anstatt der des Betreuten. Beste Grüße Andrew
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Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind.
Karl Valentin |
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#13 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 29.09.2015
Beiträge: 23
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Hallo an alle,
so, ich melde mich dann mal nach einer Woche Kurzurlaub zurück. Zitat:
Das Gutachten stützt sich auf depressive Störung und selbstverletzendes Verhalten. Ob das für Kindergeldbezug wegen Behinderung oder gar einen Schwerbehindertenausweis reicht, weiss ich nicht. Einige würden sagen, die junge Frau ist einfach nur faul und will auf Kosten der "Solidargemeinschaft" leben. Ich sage, dass das was jungen, etwas orientierungslosen Menschen oftmals psychisch den Rest gibt, sind die Schikanen des Jobcenters U-25-Jährige. Aber das nur am Rande bemerkt, darüber will ich natürlich in diesem Thread keine Diskussion beginnen. Grüsse |
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#14 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 25.05.2016
Ort: Augsburg
Beiträge: 77
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Willkommen zurück, und hoffentlich gut erholt
![]() Ob da ein Anspruch entsprechend besteht, kann ich dir natürlich nicht sagen, das ist klar. Aber es kann dir auch niemand anderer wirklich sagen. Zudem heißt ja Antragstellung auch, dass ein Anspruch überprüft wird. |
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#15 |
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Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 887
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Bei der Familienkasse anrufen, Situation schildern, Vorgehen absprechen.
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#16 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 18.02.2018
Beiträge: 20
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Zitat:
Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob es überhaupt etwas bringt in seinem Fall einen Antrag zu stellen. Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen. Bisher bezahlt das Jugendamt noch im Rahmen der Jugendhilfe die Unterbringung meines Betreuten, dies wird sich jedoch in absehbarer Zeit ändern und dann tritt ja die Sozialhilfe in Kraft. Die Halbwaisenrente, die meinem Betreuten zusteht, wird bisher vom Jugendamt eingezogen. Mein Betreuter hat folgende Einkünfte: Taschengeld 110,43 € Lohn WFB 63,- €, später 80,- € Kleidergeld 23,- € Wird ihm beim Wechsel in die Sozialhilfe dann Waisenrente und Kindergeld einbehalten? Mitbewohner meines Betreuten behaupten, das Kindergeld für sich nutzen zu können, wobei ich nicht weiß, ob bei denen die Eltern das Kindergeld beantragt haben und es nur ihren Kindern zugänglich machen.
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Die Welt ist voll von kleinen Freuden.
Die Kunst besteht nur darin - sie zu sehen. Li-Tai-Po |
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