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Kindergeld

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kindergeld im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, eine 20-jährige Betreute von mir hat bislang parallel zum Arbeitslosengeld II Kindergeld, abgezweigt durch die ...


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Alt 18.07.2016, 10:56   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 29.09.2015
Beiträge: 23
Standard Kindergeld

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

eine 20-jährige Betreute von mir hat bislang parallel zum Arbeitslosengeld II Kindergeld, abgezweigt durch die Eltern, bekommen. Sie ist nun aber seit über einem halben Jahr erwerbggemindert, nur bis zu drei Stunden arbeitsfähig. Das Jobcenter hat deshalb die Leistungen eingestellt, Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII für die Zeit ab 01.08. ist gestellt.
Meines Erachtens entfällt nun entweder der Anspruch oder es wird wegen Krankheit / Behinderung weitergezahlt.
Meine Frage ist allerdings erstmal nur: Bin ich dafür zuständig der Familienkasse das mitzuteilen, oder ist das einzig und allein Sache der Eltern? Das Kindergeld wird ja schliesslich nur zur Steuerentlastung an die Eltern gezahlt und unter bestimmten Voraussetzungen an das Kind abgezweigt. Ich habe zwar keinen Kontakt zur Mutter, weiss aber, dass diese nicht besonders bewandert in solchen Sachen ist. Es kann durchaus sein, dass Sie bei Schreiben der Familienkasse immer wieder ankreuzt, dass Ihr Kind eine Ausbildungsstelle sucht. Kann es schaden, wenn ich der Familienkasse eine Mitteilung zukommen lasse oder sollte ich vielleicht eher der Mutter eine kurze Mitteilung zukommen lassen?
Würde mich freuen, eure Einschätzungen zu lesen.

Gruesse
Konfusius ist offline  
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Alt 18.07.2016, 13:02   #2
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
Standard

Parallel zum ALG II ? Doch wohl sicher angerechnet an ALG II!

Und wenn es bei ALG II angerechnet war, und der SGB XII Antrag als Antragsunterlage den bisherigen Bescheid des SGB II INKLUSIVE Kindergeld enthält, wird zu prüfen sein, ob der Kindergeldantrag weiter gestellt werden kann. Das wäre der Fall, wenn Deine Betreute behindert wäre, dann würde Kindergeld u.Umständen lebenslang gezahlt.

Gruß
efb

Kindergeld weg bei Grundsicherung?: Stiftung MyHandicap
EFB ist offline  
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Alt 18.07.2016, 13:31   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 29.09.2015
Beiträge: 23
Standard

Zitat:
Zitat von EFB Beitrag anzeigen
Parallel zum ALG II ? Doch wohl sicher angerechnet an ALG II!

Kindergeld weg bei Grundsicherung?: Stiftung MyHandicap
Es wurde natürlich angerechnet und die Regelungen bei Behinderungen etc. sind mir auch bekannt bzw. leicht nachzuschlagen. Meine Frage war aber eher, ob ich als Betreuer des Kindes, überhaupt für Mitteilungen und Anträge an die Familienkasse bzgl. zuständig bin, da Kindergeld dem Grunde nach zur steuerlichen Entlastung der Eltern gedacht ist und prinzipiell auch an diese gezahlt wird. Bisher war ich der Auffassung, dass die Eltern dann auch verantwortlich dafür sind, Sachverhalte, die relevant für Kindergeldbezug sind, rechtzeitig mitzuteilen. Dass das Kindergeld unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag direkt an das Kind abgezweigt werden kann, ändert doch daran nichts. Oder sehe ich das falsch?

Grusse
Konfusius ist offline  
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Alt 18.07.2016, 15:37   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.02.2016
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 129
Standard

Meine Überlegung wäre dazu:
Richtig ist, dass den Anspruch auf Kindergeld immer die Eltern haben. Aber es soll den Kindern zu Gute kommen. Da das Kindergeld bisher an das Kind abgezweigt wurde (wofür es ja einen triftigen Grund geben wird), würde deine Betreute einen Nachteil haben, wenn das Kindergeld nicht beantragt werden würde (vorausgesetzt die entsprechenden Bedingungen sind noch erfüllt). Daher würde ich sagen, dass du im Zweifelsfall in der Verantwortung bist.
mirkosch ist offline  
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Alt 18.07.2016, 18:51   #5
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,072
Standard

Ich habe einen ähnlichen Fall, in dem es eine Vorbetreuerin gab, die sich für das Kindergeld der erwachsenen behinderten Betreuten nicht zuständig erklärte. Es ging wohl eine ganze Weile hin und her. Schließlich stellte das Sozialamt für den Vater einen Antrag an die Familienkasse, damit es voran ging. Nachdem ich die Betreuung übernahm, habe ich in Absprache mit dem Sozialamt den Abzweigungsantrag gestellt und auf Schreiben der Familienkasse hin noch einen Antrag auf Berechtigtenbestimmung bei Gericht. Nun schieben beide, Gericht und Familienkasse, das Ganze hin und her über mich. Man hat mir sogar angetragen, Einigungsversuche zwischen den geschiedenen Eltern, die seit vielen Jahren keinen Kontakt haben, zu starten. Das habe ich abgelehnt.Das ganze ist unbefriedigend und ich wüsste auch gern, wie es korrekt laufen müsste. Eine Antwort (mit Rechtsgrundlage) erhalte ich weder von der Familienkasse noch vom Gericht, weder schriftlich noch telefonisch.
mimi91 ist offline  
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Alt 18.07.2016, 19:22   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Moin Konfusius

Auch erwachsene Kinder bzw. deren Eltern haben einen Anspruch auf Kindergeld, sofern bei dem Kind eine Behinderung schon rechtzeitig (also im Jugendalter) vorgelegen hat. Der Anspruch erlöscht dann erst, wenn beide Elternteile verstorben sind.
Grund: Ein Behindertes Kind macht den Eltern zeitlebens zusätzliche Arbeit bzw. haben diese Aufwendungen für das Kind.
Selbst die Altersrente des Kindes begründet nicht die Aufhebung des Kindergeldes, solange immer noch ein Elternteil lebt.

Also: Wurscht, ob ALG 2, Grundsicherung, (Alters- oder sonstige) Rente. Nichts davon berührt den Anspruch auf Kindergeld.
Ausnahme: Das Kind hat selber Einnahmen ab einer bestimmten Höhe, die es selber behalten kann (die genaue Grenze ist mir nicht bekannt, hängt aber auch von den Kosten des Kindes ab.)

Als Betreuer des Kindes mußt Du nicht den Antrag auf Kindergeld stellen. Du kannst es eigentlich auch gar nicht, weil Du die anspruchsberechtigten Eltern nicht vertrittst. allerdings ist ein Kontakt zur jeweiligen Familienkasse gut, weil Du die Einkommensverhältnisse des Kindes darlegen mußt. Diese Unterlagen haben die Eltern üblicherweise nicht.

Auch verpennen die Eltern es des Öfteren, sich um die Post der Familienkasse zu kümmern - und schon bleiben die Zahlungen aus. Da ist der Kontakt zur Behörde einfach gut.
Und inzwischen werden auch die Familienkassen kundenfreundlicher. Man merkt wohl auch dort, dass man mit Betreuern gut arbeiten kann. Zumindest besser, als mit verpeilten Eltern...

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 19.07.2016, 09:29   #7
Forums-Geselle
 
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Ort: Augsburg
Beiträge: 77
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Das stimmt leider so nicht ganz!
Antragsberechtigt ist neben den Eltern a) das 18 jährige Kind und b)jede Person, die ein berechtigtes Interesse an der Auszahlung des Kindergeldes hat.
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ...e,rwb=true.pdf

Seite 30 in der Broschüre.

Aus eigener Erfahrung:
Als ich studiert habe, hatte ich kein sonderlich gutes Verhältnis zu meinen Eltern. Ergo hab ich die Anträge selber gestellt. War nie ein Problem.

Es ist als Betreuer eines über 18 jährigen Menschen also definitiv Aufgabe des Betreuers, den Antrag zu stellen, wenn es die Eltern nicht machen.
DannyKasche ist offline  
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Alt 19.07.2016, 19:56   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 29.09.2015
Beiträge: 23
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Hallo,
ich danke euch für die Rückmeldungen. Im vorliegenden Fall wird es für "lebenslanges" Kindergeld wohl kaum reichen, da die junge Frau lt. Gutachten aufgrund einer depressiven Erkrankung nur bis zu drei Stunden tgl. arbeitsfähig ist. Das wird vielleicht, mit Glück, für einen begrenzten Zeitraum reichen, nicht aber so lange wie die Eltern leben. Der Zeitpunkt des Gutachtens liegt nun allerdings auch schon über ein halbes Jahr zurück, die Leistungen nach dem SGB II wurden aber erst zum 31.07. eingestellt. Möglicherweise hat die Mutter in dem Zeitraum, in dem die Betreute schon arbeitsunfähig war, der Familienkasse noch mitgeteit, dass ihr Kind noch auf der Suche nach einer Ausbildungsstelle sei. Das macht die Sache etwas heikel, weil es sein könnte, dass nun schon eine Zeit lang zu Unrecht gezahlt wurde. Wenn das der Fall sein sollte, mache ich da natürlich auch keine besonders gute Figur. Ich habe mich allerdings jetzt dennoch entschlossen, der Familienkasse den Sachverhalt entsprechend mitzuteilen, mit der Bitte um Prüfung, ob "unter den vorliegenden Voraussetzungen weiterhin Kindergeld gezahlt werden kann". Vermutlich werden sie daraufhin jetzt der Mutter entsprechende Formulare zuschicken.

Gruesse
Konfusius ist offline  
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Alt 19.07.2016, 20:20   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.05.2016
Ort: Augsburg
Beiträge: 77
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Warum stellst du den Antrag nicht einfach für deine Betreute? Ist ja Geld, dass ihr zusteht.
DannyKasche ist offline  
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Alt 19.07.2016, 21:27   #10
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Beiträge: 9,604
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Moin Konfusius

Hat Deine Betreute einen Schwerbehindertenausweis? Wenn ja, dann sollte sie auch einen Anspruch auf KiGe haben.
Wenn nein, dann stell umgehend einen Antrag auf Ausstellung eines SchweBi und achte darauf, dass bei den Stellungnahmen der Ärzte drinsteht, dass die Behinderungen schon seit der Kindheit vorliegen (falls das so sein sollte).

Dann solte das auch klappen.

An Danny Kasche

Herzlichen Glückwunsch, wenn es bei Dir mit dem Kindergeld geklappt hat. Meine Erfahrungen mit der Familienkasse waren bis vor etwa einem Jahr eher so, dass jede Information und auch jeder Kontakt zu mir verweigert wurde, wenn ich "nur" das Kind betreut hatte. Das hat sich in letzter Zeit allerdings deutlich gebessert.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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kindergeld, kindergeldberechtigung, mitteilungspflichten

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