Dies ist ein Beitrag zum Thema Räumungskosten Sozialamt im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Nabend.
Das hiesige Landesamt hat mal wieder die falsche Keksdose erwischt glaube ich
Räumung wegen Umzug ins Heim beantragt. 3 ...
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Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Nabend.
Das hiesige Landesamt hat mal wieder die falsche Keksdose erwischt glaube ich ![]() Räumung wegen Umzug ins Heim beantragt. 3 Angebote von unterschiedlichen Firmen eingeholt - liegen alle zwischen 1300 und 1500 EUR. Ganz üblich für eine recht vollgestellte 2 ZKB im 2. Stock, Inhalt muss noch über nen Hinterhof bis nach vorne zur Straße zur Entsorgung geschleppt werden. Amt will Bilder, die Angebote erschienen denen zu hoch. Ich schicke die Bilder und bitte darum, mir dann eine entsprechend günstigere Firma zu nennen. Ich hab meinen Soll mit 3 Angeboten erfüllt und diese sind erfahrungsgemäß echt angemessen. Sollten sie anderer Meinung sein, dann sollen sie eine günstigere Firma suchen und mir sagen, wen ich beauftragen darf (natürlich höflich formuliert). Ewig keine Reaktion. Heute kommt Post: sie halten 1000 Euro für angemessen. Alles drüber wäre zu viel. Ich soll räumen lassen und die Rechnung über max 1000 Euro einreichen . Ähm... Ja ne is klar . Und WEN bitte ich soll ich beauftragen? Die Firmen husten mir was. Muss ich jetzt wirklich alle Räumungsfirmen im Bundesland abklappern, bis ich eine Firma finde, die mir die Räumung zu dem Preis macht? Das ist doch nicht deren Ernst ![]() Noch dazu sind seit Antragstellung schon 5 Monate vergangen - von denen das Amt nur die üblichen 3 Monate Miete weiter zahlte. D.h. der Vermieter steht mir zu Recht auf dem Schuh. Der will endlich geräumt haben. Dürfen diese Hampelmänner einfach so entscheiden , dass der Betrag x nach Meinung des Sachbearbeiters ausreicht / auszureichen hat? Gibt es da irgendein Gesetz von dem ich nichts weiß, dass das Amt einen Höchstbetrag selbst festlegen darf? Was mach ich jetzt?
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Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören
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#2 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Dir bleibt nichts anderes übrig wie
- Widerspruch - Anforderung rechtsmittelfähiger Bescheid mit der Ankündigung dass die fortlaufenden weiteren Mietkosten natürlich auch mit eingeklagt werden. -Anwalt suchen Sicherheitshalber in CC an Vorgesetzten und dann Tee trinken. ![]()
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 31.03.2016
Ort: Würzburg
Beiträge: 104
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Würde ich auch so machen: Rechtsmittelfähigen Bescheid anfordern und dann in Widerspruch gehen.
Ggf. Anwalt hinzuziehen. Auf die weiterlaufenden Mietkosten hinweisen. |
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#4 |
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Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Danke ihr beiden. Das dachte ich mir schon so. Wollte aber sicher gehen, dass ich nicht irgendwas übersehe bevor ich die großen Geschütze auffahre und hinterher erfahre, dass das so doch ok ist .
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