Dies ist ein Beitrag zum Thema Kostenübernahme Einlagerung von Möbeln im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe KollegInnen, folgender Sachverhalt:
meine Klientin war bzw. ist bis dato in einer eigenen Mietwohnung, wurde durch das "betreute Wohnen" ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 22.12.2014
Beiträge: 13
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Liebe KollegInnen, folgender Sachverhalt:
meine Klientin war bzw. ist bis dato in einer eigenen Mietwohnung, wurde durch das "betreute Wohnen" ambulant unterstützt. Kostenträger des BeWo ist der Bezirk. Jetzt möchte sie eine stationäre Soziotherapie machen. Mit der Sozio ist alles geklärt, sie wird aufgenommen, Kostenzusage vom Bezirk für die Sozio ist auch da. Hinzu kommt, dass der Vermieter ihre Wohnung gekündigt hat (muss Ende Januar draußen sein). Nachdem zunächst der Bezirk signalisiert hatte, dass er für die Übernahme der Einlagerungskosten der Möbel zuständig sei (ich sollte Kostenvoranschläge + ärztliche Prognose über die Dauer des Aufenthaltes in der Sozio vorlegen), schreibt nun eine andere Sachbearbeiterin, dass der Bezirk grundsätzlich keine Einlagerungskosten übernimmt. Habt Ihr da Erfahrungen? Meine Klientin hat kein Vermögen, keine Rente o.Ä. Sie bezieht aktuell Grundsicherungsleistung vom Bezirk. Möbel bei Familie/Verwandtschaft einlagern geht auch nicht. Danke für Eure Hinweise!!!!! |
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#2 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Es kommt mir deutlich so vor wie wenn es hier deutliche Unterscheide in den jeweiligen Bezirken bzw. Bundesländern gibt. Hängt sicher auch an den örtlichen (Miet)verhältnissen. Was heisst in dem jetztigen Zusammenhang eigentlich "signalisiert"? Wie lange ist der stationäre Aufenthalt geplant? Steht das fest oder ist das algemein offen? Möbeleinlagerung bei Soziotherapie hatte ich auch noch nie, meistens sind die Dinge aus den alten Wohnungen so schäbbig dass es sich nicht lohnt dafür Lagerkosten zu zahlen. Eine neu Grundausstattung kommt evtl. billiger nach Entlassung. Manchmal haben Soziotherapien auch Möglichkeiten die wirklich guten Dinge solange in der Einrichtung unterzustellen. Rein rechtlich klar für alle Gebiete weiss ich dazu nix. Je nach Sachlage(Zustand und Menge der Möbel) würde ich verhandeln und argumentieren. |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 22.12.2014
Beiträge: 13
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Hallo Michaela,
in der vorläufigen Kostenübernahme steht "... Bezüglich der Einlagerungskosten bitten wir um Übersendung einer fachärztlichen Stellungnahme über voraussichtliche Dauer des Heimaufenthaltes. Des Weiteren benötigen wir mindesten zwei Kostenvoranschläge für die Einlagerung der Möbel." Die Einrichtung hat leider keine Kapazitäten. Die Sozio ist jetzt mal für ein Jahr geplant. Sie kann je nach Bedarf verlängert werden, oder wird abgebrochen - das weiß man ja nie so genau.... |
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#4 |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Ich würde auf jeden Fall auf einen schriftlichen Bescheid zur Ablehnung der Einlagerungskosten bestehen. Nicht, dass es dann in einem Jahr bei Beantragung der Erstausstattung wieder heißt "sie hatten doch Möbel, wieso haben Sie die nicht eingelagert?"
Bei einer Therapiedauer, die letztlich nur als offen bewertet werden kann, macht eine Einlagerung m. E. aber wirklich keinen Sinn und eine Verschrottung käme billiger. Natürlich sollte man schauen, ob unter dem persönlichen Besitz auch Erinnerungsstücke sind, die vielleicht nicht unbedingt in den Müll müssen und mglw. in die Einrichtung mitgenommen werden können. |
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