Dies ist ein Beitrag zum Thema Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
einem Betreuten wurde nun das Schwerbehinderten-Merkzeichen G zuerkannt, weshalb ihm auch das betr. Beiblatt zwecks Wertmarke (Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel) ...
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24.09.2020, 10:15 | #1 |
Berufsbetreuer
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Beiträge: 2,642
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Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis
Hallo,
einem Betreuten wurde nun das Schwerbehinderten-Merkzeichen G zuerkannt, weshalb ihm auch das betr. Beiblatt zwecks Wertmarke (Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel) zusteht. Der Betreute wohnt in einer Einrichtung und bezieht seit dem 1.1.2020 Eingliederunghilfeleistungen gem. §§ 102 ff SGB IX. Grundsicherung erhält er - wegen seiner Rentenhöhe - nicht. So wie ich dies sehe, kann er die Wertmarke - im Gegensatz zu der Rechtslage bis zum 31.12.2019 - wohl nicht kostenlos erhalten, da - gemäß betr. Antrag - hierfür der Bezug von Eingliederungshilfe (ohne existenzsichernde Leistungen) nicht ausreicht bzw. nicht als relevante Leistung aufgeführt ist, oder? mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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