Dies ist ein Beitrag zum Thema Mehrbedarf Mittagsverpflegung in heiminterner Tagesstruktur im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo miteinander,
eine geistig behinderte Betreute wohnt in einem Wohnheim und ist, nach Tätigkeit in einer WfbM, seit einigen Jahren ...
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30.09.2020, 10:52 | #1 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 78
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Mehrbedarf Mittagsverpflegung in heiminterner Tagesstruktur
Hallo miteinander,
eine geistig behinderte Betreute wohnt in einem Wohnheim und ist, nach Tätigkeit in einer WfbM, seit einigen Jahren Rentnerin. Sie nimmt im Heim an der heiminternen Tagesstruktur teil. Das Heim stellt ihr nun seit Januar, gemäß einer Vereinbarung über die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung, 64,60 Euro in Rechnung. Ich habe bei der Grundsicherung den Mehrbedarf für die Mittagsverpflegung beantragt. Die Übernahme des Mehrbedarfs wurde abgelehnt mit der Begründung, dass "die tagesstrukturierende Maßnahme mit der Maßnahme in einer Werkstatt für behinderte Menschen vergleichbar sein muss". Eine weitere Begründung war, dass eine tagesstrukturierende Maßnahme "klar vom Wohnen und allein hierauf bezogene Unterstützungsmaßnahmen abgegrenzt sein muss". Bei der heiminternen Tagesstruktur halte es sich um Leistungen zum Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten". Bei 2 weiteren meiner Betreuten, die in einem anderen Wohnheim für geistig behinderte Menschen wohnen, ebenfalls mit Bezug von Grundsicherungsleistungen aber aus einer anderen Stadt, im selben Landkreis, wurde der Mehrbedarf anstandslos gewährt. Ich habe erst mal formlos Widerspruch eingelegt und würde mich über Meinungen, Erfahrungen, oder sehr gern auch über Schützenhilfe eurerseits freuen, als Unterstützung für meine Widerspruchsbegründung. Freundliche Grüße Donna |
25.03.2021, 09:38 | #2 |
Forums-Geselle
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Ort: Niedersachsen
Beiträge: 144
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Hallo !
Mich würde mal interessieren, wie dein eingelegter Widerspruch beschieden worden ist? Alexander |
25.03.2021, 17:10 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 8,593
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Moin moin
Ich habe so einen ähnlichen Fall, bei dem der Mehrbedarf verweigert wurde. Ebenfalls bei heiminterner TGS. Allerdings wurde mir auf Nachfragen mitgeteilt, dass in einem anderen Fall deshalb eine Klage eingereicht wurde. Wg. Datenschutz wurde natürlich nicht gesagt, um welchen Fall es sich handelt, nur dass sich das Ganze in meinem Revier abspielen soll. In meinem Widerspruch habe ich daher auf diesen Fall verwiesen und vorgeschlagen, den Widerspruch bis zum Ergebnis des beklagten Falles ruhen zu lassen. Das Sozialamt war damit einverstanden und hat noch nicht einmal nachgefragt, um welchen Fall es sich handeln soll - daher gehe ich davon aus, dass gegen dieses Sozialamt beklagt wird. Im Kleingedruckten streitet man sich darum, dass der Kostenträger davon ausgeht, dass bestimmte Erwartungen an die TGS gestellt werden, die bei "heimintern" nicht oder nicht immer erfüllt werden. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
25.03.2021, 18:49 | #4 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 15.02.2021
Ort: Berlin
Beiträge: 57
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handeldt es sich bei der Tagesstruktur als Billige Arbeitskraft Arbeiten zu erledigen unter Bezeichnung
Erhalt der Fähigkeiten ? |
26.03.2021, 16:07 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 17.04.2010
Beiträge: 78
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Hallo Alexander000 und Imre,
der Widerspruch wurde abgebügelt. Über Beratungshilfe und PKH wurde deshalb am 30. 11. 2020 Klage eingereicht. Die Klagebegründung hat der Anwalt allerdings erst am 15. 2. 2021 eingereicht. Und, Imre, das GruSi-Amt SY hat mit der Gewährung des Mehrbedarfs in 2 gleichartigen Fällen kein Problem, das zuständige in DH allerdings schon. Ich bin gespannt. Schönen Feierabend miteinander Donna PS Peter1971: in der mir bekannten Tagesstruktur in Wohnheimen für geistige Behinderung werden keine billigen Arbeiten erledigt. Dort werden in meinen "Fällen" Menschen tagsüber betreut, die nicht mehr in WfbM tätig sind, aufgrund Alter, oder schwerster Behinderung. |
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