Dies ist ein Beitrag zum Thema Erwerbsminderungsrente soll beantragt werden im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag,
Das Sozialamt ... fordert mich auf, für eine Betreute 1959* zu prüfen, ob für sie ein Anspruch auf ...
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30.09.2020, 17:47 | #1 |
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Beiträge: 4
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Erwerbsminderungsrente soll beantragt werden
Guten Tag,
Das Sozialamt ... fordert mich auf, für eine Betreute 1959* zu prüfen, ob für sie ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht. Im Rahmen der Lastenverteilung will man wohl auf diesem Wege den Bund -Rentenversicherungsträger wieder mit ins Boot holen. Ich vermute mal, dass dieses Verfahren künftig Schule machen könnte, da viele Kommunen finanziell nicht gut aufgestellt sind. Grundsätzlich habe ich damit kein Problem, sehe mich jedoch nicht in der Lage, als Ehrenamtler, dieses umfangreiche rechtliche Verfahren durchzuführen. Ich würde dann die Unterstützung von Rentenberatern in Anspruch nehmen. Hierbei werden natürlich Kosten entstehen, die meine Klientin meiner Meinung nach nicht übernehmen kann, da sie ja "mittellos" ist. Kann ich das Sozialamt hierfür in die Pflicht nehmen? Was meinen Sie? Herzlichen Dank für Ihre Einschätzung und Rat. Liebe Grüße |
30.09.2020, 17:55 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Die Beratung bzw Antragstellung bei der Rentenanstalt kostet nichts. Dort werden sogar die nötigen Kopien der Unterlagen angefertigt und gelten als beglaubigt.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
30.09.2020, 18:09 | #3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
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Mit schlechten Kommunalfinanzen hat das nichts zu tun, sondern einfach damit, dass Rente vorrangig ggü Sozialhilfe ist. Von daher verwundert es eher, dass erst jetzt die Aufforderung kommt, eigentlich ist es üblich, das direkt bei der Grusi-Antragstellung diese kommt (zumal ja dafür das JC bereits die Erwerbsminderung festgestellt haben muss; ohne das kommt man ja unterhalb des Rentenalters eigentlich gar nicht an Sozialhilfe).
Tatsächlich wird der Rentenantrag von den dortigen Sachbearbeitern der DRV auf Wunsch auch fertig ausgefüllt. Man sollte dazu die Steuer-ID des Betreuten (falls nicht bekannt, bekommt man sie vom Finanzamt), die KV-Nr und die Namen und Adressen behandelnder Ärzte sowie in den letzten Jahren stattgefundener Kranjenhausaufenthalte und Kurmaßnahmen parat haben.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
01.10.2020, 11:45 | #4 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 09.09.2013
Beiträge: 4
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Erwerbsminderungsrente
Alles klar; herzlichen Dank für die Infos. Im hektischen Zuge der
Umstellung aufgrund des BTHG wurde wohl seitens der Sozial- verwaltung zunächst nicht darauf geachtet. Dann will ich mal schauen wie es weiter geht. Ich wünsche schonmal ein erholsames Wochenende. Grüße Ladapit |
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