Dies ist ein Beitrag zum Thema Grenzen der Mitwirkung (JC) im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Aufforderung zur Mitwirkung.
Anfang des Monats stellte ich formlosen Antrag auf ALG 2 für meinen B. Das Jobcenter weigert sich ...
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26.10.2020, 16:13 | #1 |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 752
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Grenzen der Mitwirkung (JC)
Aufforderung zur Mitwirkung.
Anfang des Monats stellte ich formlosen Antrag auf ALG 2 für meinen B. Das Jobcenter weigert sich mir die Antragsunterlagen zukommen zu lassen und pocht auf eine persönliche Vorsprache. Nun kam die Auffoerderung zur Mitwirkung, Termin am 27.10.2020 Schreiben vom 23.10.2020 Ist es rechtens, dass sich das JC so verhält ? |
26.10.2020, 17:03 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
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Ist natürlich wieder mal blödsinn. Der Online-Antrag ist hier: https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/
Unabhängig davon ist die persönliche Arbeitssuchend-Meldung, § 141 SGB III, stellvertretend durch Betreuer, dann aber auch persönlich: https://www.sozialrecht-rosenow.de/m...rzunehmen.html M.W. Ist das wegen Corona aber derzeit auch ausgesetzt. Kann aber gerade die Fundstelle nicht nenben.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
26.10.2020, 18:25 | #3 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Das wird wohl bundesweit (noch) unterschiedlich gehandhabt. Eine erste persönliche Vorsprache bei dem zuständigen Sachbearbeiter (nicht Leistungsabteilung) wird verlangt da der Bewerber selbst angeben soll oder müsste welche Arbeit er sucht (für möglich hält usw. und der Sachbearbeiter sich einen ersten Eindruck verschaffen will. Sich dabei durch einen Betreuer vertreten zu lassen halte ich für unmöglich, der Betreuer hat schliesslich schon Arbeit und sucht keine. Der Betreuer weiss auf keinen Fall genausogut wie der Betroffene welche Arbeit n Frage käme. Hier bei uns lässt man sich darauf ein für solche Termine "passende" Zeitpunkte abzustimmen. Meistens. Zitat:
Schick deinen Typen zu dem Termin oder erkläre dem Sachbearbeiter per Mail warum das zu diesem Termin nicht geht und bitte um einen anderen Termin. Den Antrag kannst du zwischenzeitlich komplett stellen, der geht sowieso nicht in die Arbeitsvermittlung sondern in die Leistungsabteilung.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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26.10.2020, 20:52 | #4 |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 752
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Besten Dank vorab,
mir geht es eher um das Verlangen der persönlichen Vorstellung zur Arbeitslosenmeldung. Bei Leistungen der Bundesagentur zu ALG 1 ist mir das bekannt, bei Leistungen des Jobcenters ALG 2 ist mir das nicht bekannt. Persönlich hat er sich natürlich auch bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet, hat aber nucr ca 14 Tage Anspruch auf ALG 1. Dann wird es wohl Leistungen nach ALG 2 geben. Das ist aber auch fraglich, da er unter 25 ist und noch zu hause wohnt. Mir geht eas hier eher um das Prinzip und der Tanz, der mit den hilfsbedürftigen gespielt wird. Im übrigen bezieht sich der Sachbearbeiter auf § 61 SG I |
27.10.2020, 07:44 | #5 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
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Die persönliche Arbeitslosmeldung ist unabhängig davon, ob man Anspruch auf ALG 1 oder 2 (oder beides gemeinsam) hat. Ist hier ja offenbar gelaufen. Zu Michaela: ja, es ist sinnlos, dass ein Betreuer das stellvertretend macht; aber alle Betreuten sind krank im Sinne des § 145 SGB III, daher geht das.
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