Dies ist ein Beitrag zum Thema Jobcenter ignoriert Vollmacht für Postangelegenheiten - Konsequenzen? im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ich bin grade mal wieder am Kochen wegen der Unfähigkeit des lokalen Jobcenters meines Betreuten (ich mache die ...
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20.12.2020, 13:26 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 29.07.2018
Beiträge: 18
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Jobcenter ignoriert Vollmacht für Postangelegenheiten - Konsequenzen?
Hallo zusammen,
ich bin grade mal wieder am Kochen wegen der Unfähigkeit des lokalen Jobcenters meines Betreuten (ich mache die Betreuung ehrenamtlich und habe nur diese eine Betreuung). Zu meinen Aufgabenkreisen gehört u.a. "Postangelegenheiten (§1896 Abs. 4 BGB)", das ist dem JC seit einem Jahr bekannt. Das lokale Jobcenter hat jetzt aber einen Widerspruchsbescheid (per Zustellung mit gelbem Umschlag) direkt an den Betreuten geschickt. Der Betreute hat mir Fotos von dem Schreiben geschickt, weil er schon weiß, daß Briefe irgendwie wichtig sind. Hätte er das nicht gemacht, hätte ich vielleicht gar nicht davon erfahren. Nur sind die Fotos leider schief und abgeschnitten, so daß ich nicht alles lesen kann, er ist eben geistig etwas eingeschränkt. Ich hatte dem JC schon mehrfach mitgeteilt, daß sämtliche Korrespondenz ausschließlich mit mir zu führen ist, weil der Betreute geistig behindert und Analphabet ist, und ich auch für Postangelegenheit als Betreuer bestellt bin. Das klappt bloß nicht immer. Ich würde gern wissen, ob so eine solche Zustellung überhaupt rechtswirksam ist. Wie wäre die Situation, wenn mein Betreuter (es gibt keinen Einwilligungsvorbehalt) sowas zugestellt wird, er aufgrund der geistigen Behinderung den Inhalt gar nicht versteht, und das vielleicht aus Versehen wegwirft? Dann habe ich nie davon erfahren, aber es hat vielleicht rechliche Konsequenzen... ? Oder könnte ich dem JC mitteilen, daß diese Zustellung nicht rechtswirksam ist, weil sie das Betreuermandat mißachtet haben. Ich bin aber nicht sicher, ob das wirklich so ist. Ich hatte schon öfter das Problem, daß Post nicht zu mir kam, und ich würde gern verstehen, welche Konsequenzen das ggf. hat, bzw. wie man sich dagegen wehren kann, immer wieder als Betreuer ignoriert zu werden. |
20.12.2020, 14:38 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,596
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Moin moin
Auch ohne den Aufgabenbereich der Postangelegenheiten kann das JC (wie wohl die meisten anderen Behörden und sogar Gläubiger auch) ihre Korrespondenz nur noch an die Betreuer*innen rechtskräftig zustellen, nachdem diese sich als Betreuer*innen dort vorgestellt haben. Dazu gab es schon einige Threads, in denen das ausführlicher behandelt wurde. Dieser Umstand ist andererseits aber auch bedauerlich, weil damit durch die Hintertür eine Entrechtung der Betreuten stattfindet, die von der Intention des Betreuungsrechtes eigentlich nicht gewünscht ist. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
20.12.2020, 15:09 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 29.07.2018
Beiträge: 18
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Ich antworte mir mal selbst, habe grade diese Info gefunden. Demnach ist die Zustellung erst rechtswirksam, wenn es an den Betreuer zugestellt ist:
https://www.kanzleischeulen.de/beitr...genheiten.html Ich werde das JC mal freundlich darauf hinweisen |
20.12.2020, 15:16 | #4 |
Einsteiger
Registriert seit: 29.07.2018
Beiträge: 18
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>> Imre
Deinen Einwand mit der Entrechtung ist völlig nachvollziehbar, ich finde auch, der Betreute sollte zumindest alles in Kopie erhalten. In meinem Fall ist aber ganz anders. Wenn ich als Betreuer von der Korrespondenz ausgeschlossen bin, weil das JC alles nur an den Betreuten schickt, können wichtige Fristen versäumt werden, weil ich gar nichts davon weiß. Der Betreute weiß dann auch nichts davon, weil er nicht lesen kann. Geändert von Floriana (20.12.2020 um 15:16 Uhr) Grund: tippfehler |
20.12.2020, 15:36 | #5 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Schau mal hier rein, da steht schon alles.
https://www.forum-betreuung.de/sozia...-betreuer.html
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
20.12.2020, 17:59 | #6 | |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 490
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Zitat:
Entscheidend ist vielmehr, ob die Vertretung gegenüber dem Jobcenter zu deinem Aufgabenkreis gehört. Wenn ja, kannst du durch die Mitteilung sämtliche Verfahren an dich ziehen. Der Betreute wird dadurch automatisch verfahrensunfähig (§ 11 Abs. 3 SGB X, § 53 ZPO) und Zustellungen an ihn unwirksam. Wenn Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post ("Postangelegenheiten") zu deinem Aufgabenkreis gehören, solltest du wohl eher bei der Deutschen Post einen Nachsendeauftrag stellen. Dann wird sämtliche Post, die an den Betreuten adressiert ist, zu dir umgeleitet. |
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20.12.2020, 19:12 | #7 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,799
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Tja, das zeigt wieder einmal die Missverständnisse um den vermeintlichen Aufgabenkreis Postangelegenheiten. Tatsächlich ist es KEIN eigener Aufgabenkreis, sondern eine Art Kompetenzerweiterung in den ansonsten vorhandenen Aufgabenkreisen, er ähnelt insofern dem Einwilligungsvorbehalt. Vielleicht mal dem Text des § 1896 Abs. 4 BGB lesen. Dann wirds klarer.
Tatsächlich wäre ein echter AK Postangelegenheiten dann denkbar, wenn es Auseinandersetzungen mit der Dt. Post AG (oder anderen Postfirmen) gibt. Wobei das dann eher „Päckchen- und Paketangelegenheiten“ heißen müsste, weil wahrscheinlich eher letztere abhandenkommen - und keine Briefe.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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jobcenter, postangelegenheiten |
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