Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer muss nun zahlen? Jobcenter, AA, KK? im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin,
es brennt und ich weiß gerade nicht weiter:
- Betreuter meldet sich mit allem erst viel zu spät, naja ...
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12.01.2021, 19:02 | #1 |
Routinier
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Beiträge: 1,080
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Wer muss nun zahlen? Jobcenter, AA, KK?
Moin,
es brennt und ich weiß gerade nicht weiter: - Betreuter meldet sich mit allem erst viel zu spät, naja ... - bis 10.11.20 hatte er gearbeitet (wußte ich nix von Zeitarbeit) - wurde zum 10.11.20 gekündigt während der Probezeit - 11.11.20 meldet er sich krank und geht in die Klinik - 11.11.20 meldet er sich bei der Bundesagentur Nun kommt das Dilemma: Bundesagentur sagt wir zahlen nicht, Krankenkasse muss Krankengeld zahlen Krankenkasse sagt: Krankengeld gibts nicht, er hat sich einen Tag zu spät krank gemeldet, er ist übrigens jetzt nicht mehr versichert Bundesagentur sagt "doch doch ist versichert, schicken sie mal den zwischenbescheid zur KK" .... "aber Geld von uns gibts trotzdem nicht." Da die zwei Stellen ewig mit ihren Bescheiden gebraucht haben, ist der Breute seit November ohne Geld, Miet- und Stromschulden, ist ja klar. Es bestand noch eine (aufstockende) Leistung vom Jobcenter vor der (kurzen) Arbeitsepisode des Betreuten. Also ebenso einen WBA gestellt. Bei den Ablehnungsbescheiden wurde Widerspruch eingelegt, hört man aber leider nix mehr. Frage: wer muss den nun bezahlen? Was tun? eA beim Sozialgericht? Aber gegen welchen Gegner?
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12.01.2021, 19:54 | #2 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Schau dir das mal an.
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht...tails/anzeige/ Da lese ich dafür habe man eine Woche Zeit. Vielleicht geht auch sowas: https://www.aerzteblatt.de/nachricht...r-Krankmeldung Hier ist auch von einer Woche die Rede https://www.finkenbusch.de/?p=776 1. Gegner ist oder wäre also die KK. Wieso soll er übrigens nicht mehr versichert sein? Das ist er und bleibt es auch. Zitat:
Zitat:
Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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18.01.2021, 10:41 | #3 |
Routinier
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Beiträge: 1,080
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Es konnte zwischenzeitlich endlich eine Zahlung durch das JC veranlasst werden, die Nennung des Sozialanwaltes der nun per Beratungsschein mit drin ist hat wohl gefruchtet. :-/
Strittig bleiben jetzt noch der halbe November ... Jetzt erstmal Scherben einkerren und schnell die offenen Rechnungen bezahlen, bevor der Betreute das Konto plündert. Vielen dank für die Unterstützung.
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