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SGB XII Mehrbedarf Mittagsverpflegung WfBM Pauschale?

Dies ist ein Beitrag zum Thema SGB XII Mehrbedarf Mittagsverpflegung WfBM Pauschale? im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, handelt es sich Mehrbedarf für die Mittagsverpflegung in der WfBM um eine Pauschale? Andersherum: Wenn der Betreute nicht an ...


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Alt 31.01.2021, 19:48   #1
Club 300
 
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
Standard SGB XII Mehrbedarf Mittagsverpflegung WfBM Pauschale?

Hallo,

handelt es sich Mehrbedarf für die Mittagsverpflegung in der WfBM um eine Pauschale?

Andersherum: Wenn der Betreute nicht an jedem Arbeitstag in der WfBM war (Krankheit, Urlaub, Schließung der Einrichtung) und die Kosten für einzelne Tage erstattet, muss ich dass denn dem Amt bekanntgeben und mit entsprechenden Abzügen rechnen?

Viele Grüße, Guido
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Alt 31.01.2021, 20:01   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
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Moin moin


Ja und ja.
Es handelt sich um eine Pauschale pro Tag. Und Veränderungen sollten dem Sozialamt bekjannt gegeben werden. Dafür wird ja auch ein Vertrag über die Telnahme an der Mittagsverpflegung abgeschlossen, in dem die reguläre anzahl der Teilnahmetage festgehalten wird.

Wenn die Betreuten. Dann mal einen Tag weniger teilnehmen, ist das nicht der Alarm. Die Mitteilung wird nur dann nötig, wenn die Teilnahme sich auf Dauer verändert.


MfG


Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 01.02.2021, 09:25   #3
Club 300
 
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin moin


Ja und ja.
Es handelt sich um eine Pauschale pro Tag. Und Veränderungen sollten dem Sozialamt bekjannt gegeben werden. Dafür wird ja auch ein Vertrag über die Telnahme an der Mittagsverpflegung abgeschlossen, in dem die reguläre anzahl der Teilnahmetage festgehalten wird.

Wenn die Betreuten. Dann mal einen Tag weniger teilnehmen, ist das nicht der Alarm. Die Mitteilung wird nur dann nötig, wenn die Teilnahme sich auf Dauer verändert.


MfG


Imre
Danke. Das ist genau die Antwort, die ich hören wollte.

(Es geht natürlich hauptsächlich um Corona-bedingte Schließungen der Werkstatt, für die so nach und nach Rückzahlungen eintrudeln, die über das davor übliche Maß hinausgehen. Aber der Vertrag hat sich nicht geändert und die Anzahl der Arbeitstage auch nicht.)

Viele Grüße, Guido
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