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Jobcenter - Schutzmasken

Dies ist ein Beitrag zum Thema Jobcenter - Schutzmasken im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hier das Urteil : Sozialgericht Karlsruhe - Jobcenter muss nach erfolgreichem Eilantrag zusätzlich zum Regelsatz entweder als Sachleistung wöchentlich 20 ...


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Alt 14.02.2021, 09:15   #1
Stammgast
 
Benutzerbild von zwerg1978
 
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 757
Standard Jobcenter - Schutzmasken

Hier das Urteil :



Sozialgericht Karlsruhe - Jobcenter muss nach erfolgreichem Eilantrag zusätzlich zum Regelsatz entweder als Sachleistung wöchentlich 20 FFP2-Masken verschicken oder als Geldleistung hierfür monatlich weitere 129,- € zahlen. (justiz-bw.de)



Hat schon jemand einen Antrag gestellt ?


zwerg1978 ist offline  
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Alt 14.02.2021, 11:12   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Hat schon jemand einen Antrag gestellt ?
Ist das als Witz gemeint? Freitags die Veröffentlichung und Sonntags ist der Antrag schon draussen?

Ich warte nochmal kurz wie das mit den zusätzlichen 150 Euro läuft. Ausserdem ist das Ding elend lang und WE.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 14.02.2021, 11:53   #3
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard

....was bedeutet das für Empfänger von Grundsicherung nach SGB XII...
mimi91 ist offline  
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Alt 04.03.2021, 13:48   #4
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard

Ich hatte mir un einen Antrag unter Zuhilfenahme u. g. Urteils gebastelt und für Betreute im ALG II-Bezug gestellt.


Heute kamen die Ablehnungen. Verwiesen wird zum einen auf die Einmalzahlungen von 150,-€ für den Zeitraum 1.1.21 bis 30.6.21 für Mehraufwendungen gem. Sozialschutzpaket 2.


Begründet wird die Ablehnung wie folgt:



Ich hätte nichts vorgetragen, was einen unabweisbaren laufenden/einmaligen besonderen Bedarf an medizinischen/FFP 2 Masken rechtfertigen würde, der nicht bereits durch andere Leistungen gedeckt ist.....Der geltend gemachte Bedarf ist nicht anzuerkennen weil nach § 1 und § Schutzmaskenverordnung......alle.....bis zum Ablauf des 6.3.21 einen Anspruch auf einmalig zehn kostenlose FFFP 2 Masken haben (Anm.: hierfür waren Schreiben der KK`en gekommen).



Hat jemand mehr Erfolg gehabt?
mimi91 ist offline  
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