Dies ist ein Beitrag zum Thema Kindergeld / Familienkasse im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Ihr Lieben,
hinsichtlich Kindergeldleistungen bin ich unsicher.
Beispiel:
18 jährige, Schule, lebt bei der Mutter welche im Rentenbezug ist.
...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
22.02.2021, 11:37 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
|
Kindergeld / Familienkasse
Hallo Ihr Lieben,
hinsichtlich Kindergeldleistungen bin ich unsicher. Beispiel: 18 jährige, Schule, lebt bei der Mutter welche im Rentenbezug ist. Ich habe keinen Abzweigungsantrag gestellt, meine Klientin ist in SGBII Bezug. Mein Kollege meint ich wäre immer verpflichtet Kindergeld an meine Klienten abzweigen zu lassen sofern ein Anspruch besteht , egal wie die Konstellationen sind. Ist das so ? Viele Grüße und schon mal vielen Dank für einen Tipp, 4 Rose |
22.02.2021, 11:47 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
|
Hier leben ja beide im gleichen Haushalt. Und das Kindergeld ist ja normalerweise zum FAMilIENlastenausgleich da, zB weil für Familien mit Kindern ein größerer Wohnraum nötig ist. Und ich nehme doch an, dass beim ALG-2-Antrag korrekt angegeben wurde, dass der Elternteil für das Kind KG bezieht? Schließlich ist Kindergeld für arbeitslose Junge Menschen bis 21 (§ 32 Abs. 4 Nr. 1 EStG iVm § 63 EStG) übliche Anspruchsvoraussetzung - und müsste daher bereits „eingepreist“ sein.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
22.02.2021, 15:00 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
|
Hallo HorstD,
ja, das Jobcenter hat das Kindergeld für meine Klientin in Abzug gebracht. Nun habe ich erfahren, dass die Mutter das Kindergeld gar nicht erhält sondern immer noch der Vater, bei welchem meine Klientin vorher gewohnt hat. Die Familienkasse teilt mir mit das mir keine Auskunft erteilt wird sondern nur dem Bezugsberechtigten, und das ist/wäre ein Elternteil. In diesem Fall muss die Mutter selbst Kontakt mit der Familienkasse aufnehmen ? Oder ist ein Volljähriger automatisch der Bezugsberechtigte ? Im Voraus besten Dank... Viele Grüße Rose |
22.02.2021, 17:02 | #4 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
|
Hallo, das „Kind“ selbst ist nur dann kindergeldberechtigt, wenn beide Eltern verstorben oder unbekannt/unbekannten Aufenthaltes sind („Vollwaisenkindergeld, § 1 Abs. 2 BKGG). Nur dann kann der Betreuer den KG-Antrag stellen.
Davon muss man unterscheiden, wenn der Elternteil, der das KG bezieht, seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Lebt das Kind im Haushalt des KG-Berechtigten, kann das eigentlich nicht vorkommen, weil Naturalunterhalt geleistet wird „Kost und Logis“. Bei einem Auswärtigen wird Barunterhalt geschuldet. Also die Frage: zahlt der Vater Unterhalt (mind in Höhe des KG?) Falls nein, sollte ein Abzweigungsantrag nach § 74 EStG gestellt werden.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|