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Nicht verbrauchte Pflege-Entlastungsleistungen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Nicht verbrauchte Pflege-Entlastungsleistungen im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ein Betreuter, der sich stationär in einer Eingliederungshilfe-Einrichtung befindet, ist dem Pflegegrad 1 zugeordnet. Da er in der Einrichtung ...


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Alt 24.06.2021, 15:33   #1
Berufsbetreuer
 
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Standard Nicht verbrauchte Pflege-Entlastungsleistungen

Hallo,

ein Betreuter, der sich stationär in einer Eingliederungshilfe-Einrichtung befindet, ist dem Pflegegrad 1 zugeordnet. Da er in der Einrichtung versorgt wird (Unterkunft und Essen zahlt er von eigenen Mitteln) und die betr. Unterstützung erhält, hat er für die betr. 125.-- Euro mtl. eigentlich keine Verwendung; selbst kann bzw. darf er das Geld ja nicht empfangen. Nun erhalte ich von der Pflegekasse auf Anfrage die Mitteilung, dass mittlerweile nahezu 4.000,-- Euro angespart wurden, die bis zum 30.9. verbraucht werden könnten.
M.E. wird dieses Geld wohl verfallen. Der Sozialhilfeträger übernimmt Leistungen nach § 102 ff SGB IX. Könnte dieser das Geld nicht dafür vereinnahmen? Oder mal frech-provokant gefragt: Könnte dieses Geld (bevor es verfällt) nicht auch für die Betreuervergütung in Frage kommen bzw. von der Gerichtskasse gefordert werden? Gesetzliche Betreuung ist schließlich auch eine klassische "Entlastungsleistung" einer "anerkannten Stelle".

mfg
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Alt 24.06.2021, 18:19   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Standard

Moin moin


Für z.B. die Betreuervergütung sollte das Geld wirklich nicht verwendet werden. Für Schietschanudel auch nicht.
So weit ich es kenne, kann das Geld durchaus für pfelgerelevante Dinge verwendet werden, die man sonst selber bezahlen müßte, weil die Pflegekasse es nicht tut. Z.B. Eigenanteile von Heimkosten könnten darüger geregelt werden. Das trifft aber eher bei Pflegeheimen zu.



Abr so als Idee: Wie wäre es, dem Betreuten ein schickes Pflegebett mit allen Schikanen zu besorgen, was auch noch gut aussieht und nicht nach Heim riecht. Elektrisch rauf, elektrisch runter. Und sich diese Kosten über die Entlastungsleistungen ersetzen lassen.
Sofern die Entlastungsleistungen nicht über Pflegedienste da sind, die direkt darüber abrechnen können, muss man für die sonstige Nutzung in Vorleistung gehen. Also vorher mit der Pflegekasse absprechen, ob dort z.B. das schicke Pflegebett geht oder nicht (oder welche Sachen sonst noch dort akzeptiert werden).
Hierzu kannst Du dich auch durch Pflegeberater (in den Pflegediensten) beraten lassen.



MfG


Imre
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Alt 25.06.2021, 08:15   #3
Berufsbetreuer
 
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Standard

Hallo,

die Idee mit dem Pflegeberater werde ich aufgreifen. Aber ich denke nicht, dass die sog. Entlastungsleistungen für typisch pflegerische Investitionen (wie z.B. Pflegebetten) verwendet werden dürfen.
Ungeachtet dessen befindet sich mein Betreuter ja nicht in einer Pflegeeinrichtung sondern in einem Haus der sozialen Eingliederungshilfe. Deshalb hat er für die 125,-- Euro ja im Grunde genommen auch keine Verwendung.
In einem anderen Fall kenne ich es so, dass der Sozialleistungsträger (Hilfe zu Pflege) immer wieder nach solchen Geldern nachfragt, um sie für Kosten einer Nachbarschaftshilfe einsetzen zu können bzw. den betr. Sozialleistungsaufwand zu reduzieren (für Reinigungsarbeiten, Einkaufs- und Arztbegleitungen z.B.).
Hätte der Betreute einen Pflegegrad ab 2 kenn ich es in solchen Fällen so, dass der Sozialleistungsträger dies auf die Einrichtungskosten anrechnet, aber bei PG 1?

mfg
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Alt 25.06.2021, 08:21   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Carlos schau mal hier nach, da finde ich das recht gut dargestellt
https://www.pflege.de/pflegekasse-pf.../pflegegrad-1/
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 25.06.2021, 08:26   #5
Berufsbetreuer
 
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Carlos schau mal hier nach, da finde ich das recht gut dargestellt
https://www.pflege.de/pflegekasse-pf.../pflegegrad-1/
Danke für den Link.

mfg
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Alt 17.01.2022, 16:08   #6
Club 300
 
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
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Hallo Carlos und andere Freunde des Entlastungsbetrags nach § 45b SGB XI,

Frage zu:
Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
Nun erhalte ich von der Pflegekasse auf Anfrage die Mitteilung, dass mittlerweile nahezu 4.000,-- Euro angespart wurden, die bis zum 30.9. verbraucht werden könnten.
Wie kann so viel Geld zusammenkommen bei 125 € monatlich, die im nächsten Jahr bis zum 30.6. ("...kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden." § 45b Abs. 1 Satz 5) angespart werden können? Rein rechnerisch nur 2.250 €.

Aber das ist bestimmt wieder so eine Corona-Sonderlocke, oder?
Einwilligungsvorbehalt ist offline  
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Alt 17.01.2022, 20:20   #7
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In dem betr. Schreiben der Pflegekasse steht, dass dem Betreuten zum heutigen Tag ein Budget in Höhe von insgesamt 3750 € zur Verfügung steht. Hierin sind die nicht in Anspruch genommenen Betreuung-und Entlastungsleistungen aus den Vorjahren bereits enthalten.
Wie in dem Schreiben auch steht, kann dieses Geld zweckgebunden eingesetzt werden für die Tages-, Nacht-oder Kurzzeitpflege, Pflegesachleistungen ambulanter Pflegedienste und für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Nachdem mein Betreuter (bestens versorgt) in einer Einrichtung der sozialen Eingliederungshilfe lebt, besteht m.E. kein Bedarf nach den oben genannten Leistungen.
Über das vorhandene Budget hatte ich die Einrichtung, das Sozialamt und auch die Gerichtskasse hinsichtlich der Betreuervergütung (siehe oben) angeschrieben und nachgefragt, ob von dort aus Interesse oder die Möglichkeit besteht, die Kohle abzugreifen (normalerweise springen diese Stellen ja rasch auf sowas an....), was aber nicht geschehen ist.
Bevor ich jetzt aber krampfhaft nach irgendwelchen Verwendungsmöglichkeiten suche, lasse ich das Geld halt – zum Wohle der Pflegekasse und der Beitragszahler – verfallen. Ich gehe mal davon aus, dass mich deswegen niemand in die Haftung nehmen wird

Mfg
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Geändert von carlos (17.01.2022 um 20:34 Uhr)
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Alt 17.01.2022, 20:28   #8
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Moin moin



Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
Über das vorhandene Budget hatte ich die Einrichtung, das Sozialamt und auch die Gerichtskasse hinsichtlich der Betreuervergütung (siehe oben) angeschrieben und nachgefragt ob von dort aus Interesse oder die Möglichkeit besteht, die Kohle abzugreifen (normalerweise springen diese Stellen ja rasch auf sowas an....), was aber nicht geschehen ist.

Dass da keiner drauf anspringt wundert mich nicht. Das Geld wird wie Du schon selbst geschrieben hast nur für zweckgebundene Leistungen ausgezahlt. Die rechtliche Betreuung oder Eingliederungshilfen sind keine Leistungen, die auch nur irgendwie unter den Oberbegriff Pflege fallen. Wenn ich die Pflegekasse wäre, dann würde ich mich auch deutlich weigern, wenn von dem Geld die rechtliche Betreuung oder die EGH refinanziert werden sollte.

Andererseits wehren wir uns doch auch, wenn das Sozialamt kommt und verlangt, dass Gelder der Pflegekasse für Leistungen verwendet werden sollen, die EGH oder Sozialleistung sind... ...weil das Sozi wieder sparen will.


MfG
Imre
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Alt 17.01.2022, 20:35   #9
Berufsbetreuer
 
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin moin






Dass da keiner drauf anspringt wundert mich nicht. Das Geld wird wie Du schon selbst geschrieben hast nur für zweckgebundene Leistungen ausgezahlt. Die rechtliche Betreuung oder Eingliederungshilfen sind keine Leistungen, die auch nur irgendwie unter den Oberbegriff Pflege fallen. Wenn ich die Pflegekasse wäre, dann würde ich mich auch deutlich weigern, wenn von dem Geld die rechtliche Betreuung oder die EGH refinanziert werden sollte.

Andererseits wehren wir uns doch auch, wenn das Sozialamt kommt und verlangt, dass Gelder der Pflegekasse für Leistungen verwendet werden sollen, die EGH oder Sozialleistung sind... ...weil das Sozi wieder sparen will.


MfG
Imre
Die 125,-- Euro kriegt man ja eh nicht selbst in die Hand.

Hinsichtlich des Einsatzes dieser Gelder für die Betreuervergütung war mir natürlich schon klar, dass dies wohl leicht absurd erscheint, aber es hätte ja sein können, dass ein engagierter Beamter der Gerichtskasse – nur das Wohl der Landeskasse im Sinn – darauf anspringt und darin eine Einnahmequelle sieht. Schließlich handelt es sich bei der gesetzlichen Betreuung wohl unmissverständlich um nach Landesrecht (oder Bundesrecht) angebotene Unterstützungsleistungen im Alltag – auch wenn es sich um keine typischen Pflegeleistungen handelt...

mfg
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Alt 18.01.2022, 17:19   #10
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Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
... aber es hätte ja sein können, dass ein engagierter Beamter der Gerichtskasse – nur das Wohl der Landeskasse im Sinn – darauf anspringt und darin eine Einnahmequelle sieht...
Na, Du Schlingel! So einfach arme Beamte zu spontanen Hüpfern zu provozieren. TssTssTss
MfG
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