Forum Betreuung

Forum Betreuung (https://www.forum-betreuung.de/)
-   Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG (https://www.forum-betreuung.de/sozialleistungen-einkommen-alg-grusi-egh-bthg/)
-   -   muss Betreuer Nachmieter suchen? (https://www.forum-betreuung.de/sozialleistungen-einkommen-alg-grusi-egh-bthg/21447-betreuer-nachmieter-suchen.html)

Marsupilami 25.08.2021 10:03

muss Betreuer Nachmieter suchen?
 
Liebe KollegInnen,


folgender Fall:



der Betreute musste dringend in ein Pflegeheim umziehen.
Für die alte Wohnung besteht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten - die Künd. wurde vom Gericht genehmigt.


Da weder ausreichend Einkommen noch Vermögen vorhanden sind, müssen Leistungen gem. SGB XII in Anspruch genommen werden, auch die Miete für die nun gekündigte Wohnung.



Das Sozialamt fordert nun vom Betreuer, er müsse einen Nachmieter benennen, da der Vermieter eingeräumt hatte, dass ein angemessener Nachmieter die Kündigungsfrist verkürzen könnte (!). Mal abgesehen davon, dass man ohne Geld schwer eine Anzeige aufgeben kann: ist die Forderung des Sozialamts rechtens?



Herzliche Grüße und Danke vorab!

mimi91 25.08.2021 10:14

Ob es tatsächlich so "rechtens" ist, kann ich auch nicht sagen.
Ich hatte es aber auch schon, dass das Sozialamt darum gebeten hat, sich beim Vermieter um eine vorzeitige Auflösung des Mieverhältnisses zu bemühen. Das war dann kein Problem, da die Vermieterin selbst bereits jemanden auf der Warteliste hatte. Bei der derzeitigen Knappheit, was sagt der Vermieter dazu? Er sollte sich ja schon wegen künftiger Miete etc mit bemühen.

Davon abgesehen, könntest du dich dann evtl. in der Form bemühen, kostenlose Kleinanzeigen zu setzen (ebay, Quoka), dann dem Vermieter einen Interessenten vorschlagen. Was er daraus macht, kannst du dann nicht mehr beeinflussen.

HorstD 25.08.2021 10:58

Es ist schon interessant, auf welche Ideen Behördenmitarbeiter kommen. Die Kündigungsfristen sind gesetzlicher Standard. Ein einseitiges Entgegenkommen des Vermieters ist nett, begründet aber keine entsprechenden Pflichten auf Mieterseite. Der SHT-Mitarbeiter möge doch mal Rechtsprechung benennen, in denen Sozialgerichte jemals eine solche Pflicht bejaht hätten.

aprilapril 25.08.2021 11:24

Das Sozialamt kann ja einen Makler bezahlen, der sich darum kümmert.


(Ich bin gerade privat auf der Suche und das nimmt einfach super viel Zeit in Anspruch - gefühlt 80% der Anfragen (über die üblichen Portale) sind einfach Zeitverschwendung und führen zu nix...

Und das dann noch für einen Betreuten?)

Domenica 02.09.2021 21:12

Den Gefallen würde ich einem Mitarbeiter des Sozialamts nicht tun. Das Geld für die Mietzahlung kommt schließlich nicht aus seiner/ihrer Tasche und was haben du und dein Betreuter denn davon?



Und ja, rein rechtlich ist das Sozialamt schlicht zur Übernahme der Mietzahlung verpflichtet.

alexandra-whv 03.09.2021 12:34

hier in meinem örtchen wäre das allein aus zeitlichen gründen gar nicht machbar..


hier verlangt der leistungsträger die einreichung 3er kostenvoranschläge von umzugs/wohnungsauflösungsunternehmen.. bis diese eingeholt sind.. beim leistungsträger eingereicht und bearbeitet werden.. letztendlich ein bescheid durch den leistungsträger zur kostenübernahme des günstigsten unternehmens ergeht.. dieser dann mit der auflösung beauftragt wird.. vergehen ja schon allein diese drei monate..



allein unter diesem aspekt haben wir nie in betracht gezogen das wir einen nachmieter stellen müssen.. dieses wurde allerdings auch noch nie von uns verlangt

Forenfuchs 03.09.2021 16:12

Zitat:

Zitat von Marsupilami (Beitrag 136257)
Für die alte Wohnung besteht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten - die Künd. wurde vom Gericht genehmigt.

Hallo,

vielleicht hat der Vermieter auch ein Interesse an einer schnellen Neu-Vermietung, z. B. weil er jetzt eine höhere Miete verlangen kann. Frag doch mal, ob er bereit wäre, einen Aufhebungsvertrag zu schließen: Dann kommt die Betreute früher raus und der Vermieter rein.

Nachmieter-Suchen ist natürlich Quatsch. Davon hat ja nur das Sozialamt was, aber deine Betreute nicht.

Marsupilami 10.09.2021 18:42

"Der SHT-Mitarbeiter möge doch mal Rechtsprechung benennen, in denen Sozialgerichte jemals eine solche Pflicht bejaht hätten."


Das Sozialamt hat nun geantwortet:
"der Sozialhilfeempfänger müsse alle Notwendige und Zumutbare tun, um die Aufwendungen für die frühere Wohnung so gering wie möglich zu halten, wozu auch die Suche nach einem Nachmieter gehört (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.06.1999 - 7 S 458/99; Miedersächsisches OVG, Beschluss vom 25.10.2001 - 4 MA 2598/01)."


Die Frage wird wohl sein, was "zumutbar" bedeutet. Der Betreute ist vollständig mittellos, die Wohnung ein verschimmeltes Loch. Eigentlich sollte man eher das Gesundheitsamt dahin schicken...
Ist es dem Betreuer zumutbar ggf. kostenpflichtig zu inserieren, potentielle Nachmieter durch die Wohnung zu führen, damit der Vermieter diese dann ablehnt (was er wahrscheinlich aber nicht machen wird, weil die Wohnung eigentlich in einem nicht vermietbaren Zustand ist).

Pichilemu 10.09.2021 20:04

Wenn sich die Wohnung in einem gesundheitsgefährdenden Zustand befindet muss selbstverständlich kein Nachmieter gesucht werden, ganz unabhängig von der Frage ob einem Betreuer diese Tätigkeit dem Grunde nach zumutbar ist. Was der Vermieter da für irrsinnige Träume hat ist zweitrangig, er muss in jedem Fall zuerst den Schimmel beseitigen bevor er dort wieder einen Mieter reinsetzen kann.

HorstD 10.09.2021 21:54

Zumindest der 1. der beiden Beschlüsse ist im Internet zu finden. Den muss man sich mal richtig durchlesen. Wobei der Fall 22 Jahre her ist (ist hier von Bedeutung). Es ging um einen selbst gewählten Umzug, also um etwas, dass man nach damaliger Lage - angeblich völlig entspannter Wohnungsmarkt im Landkreis - auch so lange hätte verschieben können, bis man einen Nachmieter gefunden hätte. Trotzdem hat das Gericht im Rahmen der einstweiligen Verfügung schon mal 1 Monat Mietüberschreitung gebilligt - und eine abschließende Entscheidung über die restlichen 2 Monate von weiteren Ermittlungen abhängig genacht. Dazu findet sich nichts weiteres. Außerdem stammt die Entscheidung aus der Zeit vor 2005. Damals waren die Verwaltungsgerichte zuständig. Von denen gibts auch Entscheidungen wie, dass die Verwaltung auch bei fehlerhaften Verweigerung der Sozialhilfe nicht nachzahlen müsse, weil die SH nur den aktuellen Bedarf abdecken kann. Und der Betroffene ja nicht verhungert sei.

Seit 2005 sind die Sozialgerichte zuständig, die in vielen Fällen mit der menschenverachtenden Rspr Schluss gemacht haben.

Zurück zum aktuellen Fall: der ist mit dem alten gar nicht vergleichbar. Die Heimnotwendigkeit trat plötzlich auf, es musste ganz schnell ein Heimplatz gefunden werden. Solche sind rar gesät und davon abgesehen, warten die ihrerseits nicht, wenn man erst für Monate später einen Heimplatz anmieten wollte (wenn die Gesundheitslage das überhaupt zuließe). Denn die Heimplatzlage ist nicht entspannt. Deshalb konnten solche Vorbereitungen gar nicht getroffen werden. Mal ganz abgesehen: hätte der Vermieter einen vom Betreuer angebotenen Nachmieter überhaupt akzeptiert? Heutzutage müssen Mietinteressenten ja erstmal einen Spießrutenlauf bez Solvenz usw veranstalten. Soll der Betreuer dann etwa auch dessen Solvenz eruieren! Das ist mit Sicherheit ein Verstoss gegen § 65 Abs. 1 Nr 1 SGB I. So würde ich argumentieren - und ein guter Fachanwalt für Sozialrecht auch!


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:46 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.


SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39